FAQ

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu folgenden Themen.

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  • Abfallentsorgung
  • Abwasser
  • Friedhof
  • Funkwasserzähler
  • Mobilität
  • Sauberhaftes Rodgau
  • Wasser
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  • 1. Meine Mülltonne reicht nicht bis zur nächsten Leerung aus. Was kann ich tun?
     

    Wenn einmal mehr Restmüll als üblich anfällt, kann dieser über Hausmüllsäcke entsorgt werden.  Diese gibt es zum Preis von 8,-€ pro Stück im Kundenservice der Stadtwerke, beim Bürgerservice im Rathaus und in den nachfolgend aufgeführten Verkaufsstellen:

    Rodgau Jügesheim
    Service-Center Möbius, Schwesternstr. 2

    Rodgau Dudenhofen
    Schreibwarenladen Schrod, Nieuwpoorter Str. 68
    Kiosk Kaucic, Nieuwpoorter Str. 50

  • 2. Meine gelbe Tonne wurde nicht geleert bzw. der Gelbe Sack nicht abgeholt. Was kann ich tun?
     

    Für die Leerung der gelben Tonnen und die Entsorgung der gelben Säcke ist die Fa. Remondis Darmstadt GmbH zuständig. Reklamationen werden unter der Servicehotline 0800 1223255 bearbeitet. Die Stadtwerke Rodgau sind für die Leerung/Entsorgung der gelben Tonnen/Säcke nicht zuständig.

  • 3. Wie beantrage ich die Abholung von Sperrmüll?
     

    Der Sperrmüllantrag kann direkt über die Homepage oder die RodauApp ausgefüllt werden. Bei Antragsstellung muss die eigene Restmülltonnennummer angegeben werden. Ein Abfuhrtermin kann direkt gebucht werden.

  • 4. Wie lange dauert es, bis mein Sperrmüll abgeholt wird?
     

    Beim Sperrmüll-Onlineantrag werden bis zu drei Terminvorschläge vorgegeben. So kann immer der passendste Abfuhrtermin gebucht werden.

  • 5. Was ist die haushaltsnahe Grünschnittabfuhr?
     

    Bei der haushaltsnahen Grünschnittabfuhr kann zu den im Abfallkalender veröffentlichten Terminen Grün- und Grasschnitt an Sammelstellen in den einzelnen Stadtteilen abgegeben werden. Die Sammelstellen sind im Abfallwegweiser veröffentlicht. Grün- und Grasschnitt wird an den Sammeltagen nicht von der Haustür abgeholt.

  • 6. Wie bestellte ich eine Restmüll-,Biomüll- oder Altpapiertonne, melde diese um oder ab?
     

    Restmüll-, Biomüll- oder Altpapiertonnen müssen über das Antragsformular der Stadtwerke Rodgau bestellt oder abgemeldet werden. Die Antragstellung muss über den Wohnungseigentürmer bzw. über den Mieter mit Vollmacht des Vermieters erfolgen.

  • 7. Darf ich als Mieter eine Mülltonne bestellen?
     

    Die Mülltonnenbestellung muss schriftlich über den Eigentümer erfolgen. Mieter dürfen nur gegen Vorlage einer Vollmacht Mülltonnen bestellen.

  • 8. Wie viele Leerungen der Restmülltonne sind in den Müllgebühren enthalten?
     

    In den entsprechenden Jahresgebühren für die jeweiligen Restmülltonnengrößen sind 10 Leerungen eingerechnet. Ab der 11. Leerung fallen entsprechende Zusatzgebühren an.

  • 9. Ist die Biotonne kostenfrei?
     

    Für die Nutzung der Biotonne fallen in Rodgau keine zusätzlichen Gebühren an. Die Leerungs- und Entsorgungskosten werden über die jährlichen Abfallgebühren abgedeckt.

  • 10. Was kann ich gegen Maden in der Biotonne tun?
     

    Um Madenbefall vorzubeugen, sollte der Biomüll möglichst trocken, am besten in Zeitungspapier eingeschlagen, in die Biotonne eingeworfen werden. Gegen bereits bestehenden Madenbefall hilft Kalkmehl in der Biotonne. Außerdem sollte bei gutem Wetter der Deckel der Biotonne leicht geöffnet sein, denn trockener und belüfteter Biomüll wird kaum von Maden befallen.

  • 11. Darf ich meinen Biomülll in Plastiktüten entsorgen?
     

    Biomüll darf nicht in Plastiktüten entsorgt werden. Auch die Nutzung von kompostierbaren Plastikbeuteln oder Maismehltüten ist in Rodgau nicht gestattet, da diese in der mit Rodgauer Biomüll belieferten Anlage nicht verwertet werden können. Die sogenannte Rottezeit ist hier zu kurz. Ohne Probleme kann Biomüll hingegen in Zeitungspapier oder in Küchenkrepp entsorgt werden.

  • 12. Welche Farben haben die Mülltonnen in Rodgau?
     

    Restmülltonnen sind schwarz-grau; Biomülltonnen grün; Altpapiertonnen blau

  • 13. Wer reinigt meine verschmutzte Mülltonne?
     

    Für die Reinigung der einzelnen Mülltonnen sind die jeweiligen Nutzer selbst verantwortlich.

  • 14. Wo bestelle ich eine gelbe Tonne?
     

    Gelbe Tonnen können beim zuständigen Abfuhrunternehmen, der Fa. Remondis Darmstadt GmbH, unter der Tel. 0800 1223255, bestellt werden.

  • 15. Wo erhalte ich gelbe Säcke?
     

    Gelbe Säcke gibt es beim Kundenservice der Stadtwerke Rodgau, beim Wertstoffhof oder beim Bürgerservice im Rathaus.

  • 16. Wo finde ich Entsorgungsinformationen zu verschiedenen Gegenständen?
     

    Im Abfallwegweiser unter „Abfall ABC: Was gehört wohin?“ und auf der Homepage unter Abfall sind Entsorgungsmöglichkeiten für verschiedene Gegenstände aufgelistet. Sollte ein bestimmter Gegenstand nicht aufgelistet sein, erteilt der Kundenservice weitere Auskünfte.

  • 17. Wo kann ich Windeln entsorgen?
     

    Die Entsorgung von Windeln ist über die Restmülltonne, über Windelsäcke (3,50 Euro pro Stück/max. 13 Stück pro Jahr, erhältlich gegen Vorlage einer Berechtigungskarte bei verschiedenen Verkaufsstellen) oder in verschlossenen Säcken kostenfrei am Wertstoffhof möglich.

  • 18. Wo entsorge ich Tapeten?
     

    Tapeten gehören in den Restmüll und können über die Restmülltonne oder über Restmüllsäcke entsorgt werden. Tapeten gehören nicht ins Altpapier und werden nicht auf dem Wertstoffhof angenommen oder über die Sperrmüllabfuhr entsorgt.

  • 19. Kann auf dem Wertstoffhof Bauschutt abgegeben werden?
     

    Reiner und recycelbarer Bauschutt wird am Wertstoffhof in haushaltsüblichen Mengen (100 Liter pro Woche) angenommen. Große Mengen, gemischter Bauschutt oder Leichtbaustoffe müssen über einen privaten Entsorger entsorgt werden.

  • 1. Was gehört nicht ins Abwasser?
     

    In § 7 der Entwässerungssatzung der Stadt Rodgau ist genau aufgelistet, was nicht in die Kanalisation eingeleitet werden darf.
    Es ist verboten, Stoffe einzuleiten, die:

    • die Kanalisation verstopfen oder zu Ablagerungen führen
    • giftige, übel riechende oder explosive Gase bilden
    • Ferner dürfen Bau- und Werkstoffe, die die Kanalisation in stärkerem Maße angreifen sowie die Abwasserreinigung und/oder die Schlammbehandlung erschweren, nicht eingebracht werden.
    Feste oder flüssige Stoffe, die nicht in den Ausguss bzw. in die Toilette gehören Was sie anrichten Wo sie hingehören
    Asche lagert sich ab, zersetzt sich nicht Restabfallbehälter
    Binden und Windeln verstopfen Rohrleitungen und Pumpen Restabfallbehälter
    Chemikalien (z.B. Natronlauge, Schwefelsäure) vergiften das Abwasser, greifen Betonleitungen an Schadstoffsammlung
    Farben vergiften das Abwasser Schadstoffsammlung
    Fotochemikalien (Entwickler, Fixierer u.a.) vergiften das Abwasser Schadstoffsammlung
    Frittierfett lagert sich in den Rohrleitungen ab, führt zu Verstopfungen Gewerbe: Entsorgung durch Fachfirmen
    Haushalt: Reste in verschlossenen Beuteln in Restabfallbehälter
    Katzenstreu lagert sich in den Rohrleitungen ab Im verschlossenen Beutel in den Restabfallbehälter
    Lacke vergiften das Abwasser Schadstoffsammlung
    Medikamente vergiften das Abwasser Apotheke
    Motoröl und ölhaltige Abfälle vergiften das Abwasser Rückgabe an Handel gemäß Altölverordnung
    Pflanzenschutzmittel vergiften das Abwasser Schadstoffsammlung
    Putzmittel vergiften das Abwasser, zerfressen Rohrleitungen und Dichtungen Schadstoffsammlung
    Schädlings- bekämpfungsmittel vergiften das Abwasser Schadstoffsammlung
    Slipeinlagen führen zu Verstopfungen Restabfallbehälter
    Speisöle aus Haushalten führen zu Ablagerungen und Rohr- verstopfungen In einem Gefäß in den Restabfallbehälter
    Speisereste führen zu Verstopfungen, locken Ratten an Restabfallbehälter
    Windeln verstopfen Rohrleitungen und Pumpen Restabfallbehälter
  • 1. Kann mir ein Bestattungsunternehmen helfen und Aufgaben übernehmen?
     

    Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen (beispielsweise siehe Friedhofswesen - Pietäten) ihrer Wahl mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt - unter www.rodgau.de sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen. Für die Beurkundung von Sterbefällen ist die Stadt Rodgau – Standesamt – zuständig. Unter folgenden Rufnummern helfen Ihnen die MitarbeiterInnen des Standesamtes gerne weiter:

    Stadt Rodgau,
    Fachdienst Fachbereich Personenstandswesen,
    Hintergasse 15,
    63110 Rodgau;
    Mail: standesamt@rodgau.de,
    Telefon: (06106) 693 - 1120, 1215, 1280 oder - 1289.

  • 2. Wer darf eine Grabstätte räumen, wann muss sie geräumt werden und was ist zu entfernen?
     

    Das Nutzungsrecht an Reihengräbern endet automatisch nach 20 Jahren. Die Stadtwerkeabteilung Friedhofswesen gibt bekannt, welche Grabstätten betroffen und daher zu räumen sind. Sind die Erwerber von Grabstätten bekannt, so erhalten diese hierüber eine schriftliche Mitteilung. Vor dem Abbau der Grabanlage ist mittels Antrag auf Räumung einer Grabstätte  mitzuteilen, wer die Grabstätte abräumt. Für Wahlgräber (Erd- und Urnengräber) besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Nutzungsrechts. Nach einer schriftlichen Benachrichtigung durch die Stadtwerke oder durch Selbstinitiative können die Nutzungsberechtigten ihre Entscheidung mitteilen, ob die Grabstätte weiter erhalten werden soll.
    Wer darf eine Grabstätte abräumen? Der Graberwerber hat die Möglichkeit, nach Zustimmung durch die Stadtwerke Rodgau, die Grabstätte durch einen anerkannten Steinmetzbetrieb räumen zu lassen. Die Abräumung einer Grabstätte bedarf immer der Genehmigung durch die Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen. Die Räumung kann durch einen Steinmetzbetrieb, welcher im Besitz der jeweils gültigen Jahreserlaubniskarte ist, erfolgen. Was muss entfernt werden? Es muss die gesamte Grabanlage entfernt werden. Dazu gehört: Das Grabmal (Grabstein/Gedenkplatte), die Grabeinfassung, Fundamente sowie sonstige oberirdische  Grabausstattung, wie Abdeckplatten, Bepflanzung, Vasen, Kerzen u. ä.

  • 3. Bedarf die Errichtung von Grabmalanlagen der Zustimmung?
     

    Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalanlagen bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadtwerke Rodgau. Die hierzu erforderliche Anzeige ist schriftlich (über den von dem Nutzungsberechtigten beauftragten Steinmetzbetrieb) einzureichen.
    Die Vorgaben der Friedhofssatzung der Stadt Rodgau müssen den Steinmetzbetrieben, welche im Besitz einer Erlaubnis zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf den Friedhöfen sind, bekannt sein. Andere Fachbetriebe müssen in jedem Fall vor Antragstellung Rücksprache mit der Abteilung Friedhofswesen halten. Wird bei einer späteren Kontrolle durch die Stadtwerke festgestellt, dass eine errichtete Anlage nicht mit den Angaben der zugestimmten Anzeige übereinstimmt, so ist diese zu entfernen bzw. entsprechend der Anzeige zu ändern. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von dem Antragsteller zu tragen.

  • 4. Wer ist Graberwerber / Nutzungsberechtigter / Pflegepflichtiger?
     

    Soll ein Verstorbener auf einem Friedhof in Rodgau bestattet oder dessen Aschereste beigesetzt werden, müssen die Hinterbliebenen den Bestattungsantrag der Stadt Rodgau unterschreiben. Die Person, welche den Bestattungsantrag unterschreibt und sich somit zur Übernahme der im Rahmen der Bestattung anfallenden Kosten verpflichtet, erhält ca. drei bis vier Wochen nach der Beisetzung einen Gebührenbescheid, aus welchem die Dauer oder Verlängerung des Nutzungsrechts ersichtlich ist. Erfolgt die Beisetzung in einem bereits vorhandenen Grab und war der Verstorbene Nutzungsberechtigter dieser Grabstätte, muss ein neuer Nutzungsberechtigter als dessen Rechtsnachfolger eingesetzt werden. Der neue Nutzungsberechtigte muss sein Einverständnis schriftlich hierzu geben. Erfolgt dies nicht, ist eine Beisetzung in dieser Grabstätte nicht möglich.
    Der Graberwerber ist gleichzeitig Nutzungsberechtigter und somit auch Pflegepflichtiger, sofern die Hinterbliebenen nichts anderes bestimmen. Die Bestimmungen sind auf dem Bestattungsantrag oder als Anlage schriftlich festzuhalten und von den genannten Personen durch deren Unterschrift zu bestätigen. Ändert sich im Laufe der Nutzungszeit die Anschrift des Nutzungsberechtigten, so ist dies der Friedhofsverwaltung mitzuteilen, um die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erforderliche Suche nach Hinterbliebenen zu erleichtern.

  • 5. Wer gilt als Sorgepflichtige Angehörige?
     

    Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der/die Lebenspartner/in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

  • 6. Wann und wo ist der Todesfall zu melden?
     

    Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nicht vertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Es gibt die Möglichkeit der Erd- oder Feuerbestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Im Falle einer Erdbestattung (Sarg, ohne Kühlung ) haben Sie als Angehörige die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehörige/r die Bestattungsart.

  • 7. Todesfall - was ist zu tun?
     

    Bei einem Todesfall haben Sie als Angehörige/r die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt oder eine Notärztin/Notarzt zu verständigen, die/der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

  • 8. Wie hoch ist der Prozentsatz an Urnenbestattungen?
     

    Es werden auf den Rodgauer Friedhöfen insgesamt ca. 380 Beisetzungen jährlich durchgeführt. Mehr als 75 % dieser Begräbnisse sind Urnenbeisetzungen.

  • 9. Wie viele belegte Grabflächen gibt es auf den Rodgauer Friedhöfen?
     

    Es gibt ca. 6400 belegte Grabstätten, unterteilt in Sarg- und Urnengrabstätten.

  • 10. Kann ich die Trauerhalle benutzen und was kosten das?
     

    Auf allen Friedhöfen befindet sich eine Trauerhalle, die für eine Trauerfeierzeremonie gegen eine Gebühr in Höhe von 400,00 Euro pauschal in Anspruch genommen werden kann.

  • 11. Finden auf dem Alten Friedhof in Nieder-Roden noch Bestattungen statt?
     

    Der Alte Friedhof Nieder-Roden wurde im Jahr 2021 entwidmet und ist keine Friedhofsfläche mehr.

  • 12. Wie viele Friedhöfe gibt es in Rodgau?
     

    Wir bewirtschaften insgesamt 6 Friedhöfe, die sich in nachstehenden Stadtteilen befinden: Neuer Friedhof Nieder-Roden, Friedhof Dudenhofen, Alter Friedhof Jügesheim, Waldfriedhof Jügesheim, Friedhof Hainhausen und Friedhof Weiskirchen.

  • 1. Was ist ein Funkwasserzähler?
     

    Funkwasserzähler sind Messgeräte mit Funkübertragung zur Ermittlung des Wasserverbrauchs. Im Gegensatz zu analogen Wasserzählern messen die Funkwasserzähler den Verbrauch per Funkfrequenz, in Verbindung mit einem entsprechenden Auslesegerät. Sie verfügen über einen Datenspeicher und können mittels eines Funkmoduls außerhalb des Hauses ausgelesen werden (sog. Drive-by oder Walk-by-Verfahren). Eine externe Stromversorgung ist nicht notwendig, da die Funkwasserzähler über eine eingebaute Batterie verfügen, welche eine Lebensdauer von 12 bis 16 Jahren hat.

  • 2. Was unterscheidet einen Funkwasserzähler von einem analogen Wasserzähler?
     

    Im Unterschied zu einem analogen Wasserzähler ermitteln Funkwasserzähler den Verbrauch über die Fließbewegung im Wasser via Ultraschallmessung. Im Wasserzähler befindet sich ein Messrohr mit Ultraschallsensoren, das bereits geringste Wasserverbräuche zählt und als Momentandurchfluss anzeigt. Ferner verfügen die Wasserzähler über einen Datenspeicher und können mittels eines Funkmoduls außerhalb des Hauses durch Mitarbeitende der Wasserversorgung ausgelesen werden (sog. Drive-by-Verfahren).

    Der Zähler ist batteriebetrieben. Diese Batterie versorgt sowohl das Messsystem als auch die Funkeinheit für mehr als 12 Jahre mit Strom.

  • 3. Welche Vorteile haben Funkwasserzähler?
     
    • Höhere und keine nachlassende Messgenauigkeit
    • Keine mechanischen Einbauten / Messelemente
    • Eichzeitverlängerung auf 12 Jahre (oder mehr). Die Eichzeit beträgt sonst 6 Jahre.
    • Reduzierung der Kosten für den Turnustausch aufgrund der Eichzeitverlängerung
    • Auslesung der Zähler im „Walk-by / Drive-by-Verfahren“ statt manueller Ablesung
    • Vermeidung von Fehlablesungen und Reduzierung des Aufwands bei der Abrechnung. Damit einhergehend Kostenreduzierung wegen Verzicht auf die Ablesekartenversendung.
    • Bei Bedarf unterjährige Auslesung zur frühzeitigen Erkennung von Rohrbrüchen, dadurch Reduzierung der Wasserverluste
  • 4. Welche Daten werden erfasst und übertragen?
     

    Es werden folgende Daten übertragen:

    • Zählerstand zum Stichtag (aktuell 31.12.)
    • Leckagen, Rückfluss, Manipulationen etc. lösen einen Alarm aus (allerdings werden die Daten nur einmal im Jahr abgelesen)
    • Bei Ablesung wird die Zählernummer übertragen
    • Es können auch zählerspezifische Daten wie Batteriekapazität übertragen werden

    Eine vollständige Auslesung des Zählers mit weiteren Daten ist nur vor Ort und nur direkt am Zähler und ausschließlich mithilfe eines Datenloggers durch unsere Mitarbeiter möglich.

  • 5. Entsprechen die Zähler der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)?
     

    Obwohl beim Einsatz von Funkwasserzählern nur wenige Daten erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden, sind für uns Datenschutz und Datensicherheit von personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung. Deshalb informieren wir Sie hierüber gerne ausführlich mit der Information zur Datenverarbeitung nach Art. 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

    Alle Eigentümer, deren Hauswasserzähler weniger als drei Wohneinheiten versorgt, müssen die Datenschutzhinweise an die Bewohnerinnen und Bewohner weiterleiten.

  • 6. Welcher Funkwasserzähler wird eingesetzt?
     

    Die Stadtwerke Rodgau setzt folgenden Funkwasserzähler ein: Typ Qalcosonic W1 der Firma Heitland

    Nähere Informationen erhalten Sie über „Kundeninformation Elektronische Funkwasserzähler für den Typ Qalcosonic W1 (Stand: 02.03.2021, V3).
    https://www.heitland-gmbh.de/wasser/hauswasserzaehler/W1.html (Datenblatt der Fima Heitland)

  • 7. Mit welcher Technologie werden die Funkzähler ausgelesen?
     

    Die Datenübertragung via Funkfrequenz liegt bei 868 MHz, in Verbindung mit einem entsprechenden Auslesegerät.

    Einmal jährlich werden die Abrechnungsdaten (Zählernummer und aktueller Zählerstand) sowie anstehende Fehlercodes (Trockenlauf, Fließrichtungswechsel usw.) und Zählerbetriebsdaten (z.B. Batteriestand) über das „Drive-by-Verfahren“ erfasst. Hierzu fahren die Mitarbeitenden der Stadtwerke Rodgau die öffentlichen Wege mit einem Fahrzeug in einer langsamen Geschwindigkeit von 20 – 30 km/h ab. Die Daten können nur von unseren Mitarbeitenden in verschlüsselter Form ausgelesen werden. Die Vertraulichkeit dieser Daten ist dabei durch die individuell verwendeten 128-Bit-AES-Schlüssel gesichert und entspricht der Empfehlung des BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik Richtlinie TR-021.2-1).

  • 8. Wie lange dauert durchschnittlich eine Funkübertragung eines Funkzähler?
     

    Die Übertragung der Daten dauert 16 Millisekunden.

  • 9. Sind Personen ausreichend gegen mögliche Funkstrahlen und Elektrosmog geschützt bzw. sind Funkstrahlen schädlich?
     

    Die maximale Sendeleistung beträgt nur 0,01 Watt bei einer Frequenz von 868 Megahertz (MHz).

    Die elektromagnetische Strahlung des Systems ist auf Grund dieser technischen Gegebenheiten im Vergleich zu anderen Hochfrequenzfunkquellen wie z. B. Radio, Funk- oder Mobiltelefonie oder Fernsehen äußerst gering und liegt weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. Die tägliche Belastung durch Mobilfunk, W-LAN und Bluetooth ist um ein Vielfaches höher als durch den Funkwasserzähler.

    Der Hersteller orientiert sich an den geltenden Rechtsgrundlagen nach der geltenden EU-Richtlinie 2014/53/EU. Diese verweist auf Grenzwerte, die in der Empfehlung des Rates der Europäischen Union (1995/519/EC) zur "Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern" festgelegt wurden. Diese Werte stützen sich wiederum auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Auch die in Deutschland gültige "Verordnung über elektromagnetische Felder" (26. BImSchV) des deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz orientiert sich an diesen Werten.

  • 10. Senden die Funkwasserzähler ständig Daten oder gibt es hier Einschränkungen?
     

    Nein, die Funkwasserzähler senden durchschnittlich zwischen 10,8 s und 40,5 s am Tag. Das Funksignal wird im Wasserzähler so konfiguriert, dass es an den Wochentagen Montag bis Freitag maximal in der Zeit von 06:00 – 18:00 Uhr sendet.

    Bei einer Datenübertragung werden lediglich diejenigen Daten übertragen, die zur Verbrauchsabrechnung bzw. zur zuverlässigen Wassernetzanalyse und -steuerung notwendig sind. Dies erfolgt einmal im Jahr.

  • 11. Welche durchschnittliche maximale Entfernung wird zwischen Funkzähler und Ausleseeinheit angenommen, um eine ordnungsgemäße Ablesung gewährleisten zu können?
     

    Die Auslesung erfolgt in der Regel durch das sog. Drive-by oder Walk-by-Verfahren und findet außerhalb des Hauses statt. Hierzu werden öffentliche Wege in einer langsamen Geschwindigkeit von 20 – 30 km/h mit einem Fahrzeug abgefahren.

  • 12. Steigen die Kosten?
     

    Auch wenn sich die Anschaffung von Funkwasserzählern zunächst teurer gestaltet, ist zunächst nicht mit einer Erhöhung der Grundgebühr aufgrund der Umstellung zu rechnen.

    Durch die Vorteile der Funkwasserzähler entfallen oder reduzieren sich vielmehr andere Kosten (z.B. Ablesung, Turnustausch nach 6 Jahren), was letztlich die höheren Anschaffungskosten ausgleicht.

  • 13. Wie erfolgt der Zählerwechsel?
     

    Der Zählerwechsel erfolgt wie bereits in der Vergangenheit im Rahmen des regulären Turnuswechsels und ist für den Hausanschlussnehmer (i.d.R. der Eigentümer) kostenlos.

  • 14. Wie oft wird ein Funkwasserzähler gewechselt?
     

    Der Vorteil eines Funkwasserzählers ist, dass die Eichfrist verlängert werden kann. Laut Eichgesetz müssen alle Zähler nach 6 Jahren turnusmäßig gewechselt werden. Bei den Funkwasserzählern erfolgt eine stichprobenartige Kontrolle und nach positiver Prüfung verlängert sich die Eichfrist auf 12 Jahre.

  • 15. Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
     

    Die technischen Voraussetzungen beim Einbau eines Funkwasserzählers müssen auch bei einem analogen Wasserzähler erfüllt sein. Diese sind ein Zählerplatz, der dem technischen Regelwerk nach DIN EN 14154-2:2011-06, DIN 1988 und DVGW-Arbeitsblatt W406 entspricht. Gerne können Sie hierzu einen Beratungstermin mit uns über die technischen Voraussetzungen vereinbaren. Die Kosten für den Einbau eines Wasserzählerbügels, Rückschlagventils oder Filters sind nach §25 der Wassersatzung der Stadt Rodgau in Verbindung mit §2 - Anschlussleitung vom Eigentümer zu tragen. Die Kosten des Wasserzählers inkl. Batterien sind in der Grundgebühr enthalten.

  • 16. Kann ich auf den Einbau eines analogen Wasserzählers bestehen?
     

    Nein, denn § 11 der Wassersatzung der Stadt Rodgau (Stand 12/2022) besagt, dass die Stadt Rodgau die zur Verfügung gestellte Wassermenge auch durch Funkmessgeräte ermitteln kann und dass die Geräte von den Anschlussnehmern zu nutzen sind. Eine Auswahlmöglichkeit für die Anschlussnehmer ist nicht vorgesehen.

  • 1. Wer betreibt die OF-99?
     

    Die OF-99 Langen – Dietzenbach – Rodgau – Seligenstadt ist eine Regionalbuslinie und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH.

  • 2. Warum wurde die OF-99 eingerichtet?
     

    Im Jahr 2003 wurde die Regionalbuslinie OF-99 (früher 969) Langen – Seligenstadt in Jügesheim mit der S-Bahn anschlussmäßig verknüpft und abwechselnd nach Rodgau Nieder-Roden und Seligenstadt weitergeführt. Im Rahmen der Überarbeitung des Konzeptes „Stadtbus-Rodgau“ wurde die Einbindung der Kreisquerverbindung Langen – Rodgau – Seligenstadt in die innerstädtische ÖV-Verkehrserschließung anstelle der Realisation einer im Verhältnis dazu teureren, dritten Stadtbusringlinie vorgeschlagen und beschlossen. Auf dem Linienzweig der Linie OF-99 (Jügesheim nach Nieder-Roden) war ein 60 minütiger Taktverkehr vorgesehen. Um die Linie OF-99 in den 30-minütigen Taktverkehr der Stadtbuslinien zu integrieren, wurde eine Zusatzbestellung zur Taktverdichtung notwendig.

  • 3. Wie fährt die OF-99 ab 11. Dezember 2017?
     

    Zum Fahrplanwechsel 2017/2018 wird die OF-99 häufiger fahren: Von Montag bis Freitag tagsüber verkehren die Busse – zwischen Jügesheim und Seligenstadt - nun im Halbstunden-, statt wie bislang im Stundentakt. Zu den übrigen Verkehrszeiten am Samstag, Sonntag und abends fahren sie stündlich statt nur alle zwei Stunden. Damit wird eine weitere Forderung des Nahverkehrsplan 2016 ff umgesetzt. Zudem werden die Anfangs-und Endzeiten des Fahrbetriebs vorverlegt bzw. nach hinten verschoben. Der Zweig „Jügesheim Bahnhof – Dudenhofen – Nieder-Roden “ wird allerdings zukünftig nicht mehr mit der Linie OF-99 bedient; hier steht den Fahrgästen die S-Bahn zur Verfügung. Auch endet die Linie nun in Seligenstadt direkt am Bahnhof.

  • 4. Warum ein Nahverkehrsplan (NVP)?
     

    Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH, als lokale Nahverkehrsorganisation ist nach dem Hessischen Gesetz zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) zur Ausarbeitung eines Nahverkehrsplans für den Kreis Offenbach verpflichtet. Der NVP soll das gegenwärtige Streckennetz, den Zustand der Haltestellen, Angebotsmengen und Qualitätsstandards im Nahverkehr prüfen, Vorzüge herausarbeiten und Defizite aufzeigen. Aus der Analyse und unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung als auch der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel entsteht ein umfassendes Konzept, das die Weichen für die Entwicklung des lokalen Nahverkehrs in den Städten und Gemeinden für die nächsten Jahre stellt. Dabei soll der NVP die Mobilität im Kreis Offenbach auch in Zeiten knapper Finanzressourcen sicherstellen.

    Im Dezember 2015 wurde der NVP 2016ff vom Kreistag des Kreises Offenbach beschlossen.

  • 5. Was wurde im Nahverkehrsplan 2016ff (NVP 2016ff) für die OF-99 beschlossen?
     

    Aus diesem im Dezember 2015 beschlossenen NVP 2016ff geht unter anderem hervor, dass Potenzial- und Strukturüberlegungen nahe legen, dass die Verbindungen zwischen den Zentren Dietzenbach, Rodgau und Seligenstadt in gleicher Qualität anzubieten sind.

    Unbestritten in der planerischen Bearbeitung sind in diesem Zusammenhang folgende Festlegungen:

    • Auslegung klar auf die Verbindungsfunktion mit neu direkter Führung in Dietzenbach Ost sowie Jügesheim.
    • Aufhebung des Linienasts Nieder-Roden, zugunsten eines einheitlichen Angebots auf dem gesamten Abschnitt Dietzenbach – Seligenstadt.
    • Vor dem Hintergrund der obigen Überlegungen ergibt sich für die Linie OF-99 Beibehaltung der optimalen Anschlüsse in Dietzenbach Mitte an die S2 und an die Buslinien /Anschlussstern).
    • Gestreckte Fahrroute der Linie, auch zugunsten eines „exakten“ Knotens am Bahnhof Jügesheim.
  • 6. Maßnahmen zum Wegfall des Linienzweigs Jügesheim – Dudenhofen – Nieder-Roden
     

    Derzeit wird durch die KVG und die Stadt Rodgau die Auffassung vertreten, dass die Erschließung durch die S-Bahn ausreichend ist, da grundsätzlich im NVP 2016ff beschlossen wurde, dass das gesamte Stadtgebiet von Rodgau als ausreichend durch die S-Bahn erschlossen anzusehen ist, da ein Radius von 1.000 m fußläufig um die S-Bahn-Stationen, für Fahrgäste als zumutbar anzusehen ist. Lediglich Weiskirchen-Ost und das Gewerbegebiet Jügesheim/Dudenhofen liegen außerhalb dieses Radius.

    Die Stadtwerke Rodgau haben sich dazu entschieden, frühzeitig in den Bussen, über die sozialen Medien, die Internetseite, die Schulen (über Elternabende), zu informieren, damit sich jeder davon betroffene Kunde Gedanken machen kann, wie er/sie mit der veränderten Situation ab Dezember 2017 umgeht.

    Einen Ersatz können wir derzeit nicht anbieten, dafür liegt kein Beschluss des Aufsichtsgremiums, der Betriebskommission, vor. Wir sind aber bestrebt im neuen Stadtbuskonzept (ab Dezember 2019) eine Erschließung aller Stadtteile (Rollwald nur über Anruf-Sammel-Taxi) den Rodgauer Bürgerinnen und Bürgern anbieten zu können.

  • 1. Warum wurde als Titel der Kampagne Sauberhaftes Rodgau gewählt?
     

    Die Stadtwerke Rodgau haben den Titel Sauberhaftes Rodgau in Anlehnung an die hessenweit stattfindende Kampagne der Landesregierung Sauberhaftes Hessen gewählt. Rodgau ist eine liebens- und lebenswerte Stadt. Sie lebt von Ihren BürgerInnen und Bürgern und vom bürgerschaftlichen Engagement. Bürger und die Stadt Rodgau können gemeinsam ein sauberes Rodgau erreichen.

  • 2. Sauberhaftes Rodgau – was ist das?
     

    Sauberhaftes Rodgau ist eine Anti-Littering- und Umwelt-Kampagne der Stadtwerke Rodgau, die möglichst viele Menschen in Rodgau zum Mitmachen gegen die Vermüllung motivieren soll. Sie soll bereits Kinder ansprechen und motivieren keinen Abfall in die Umwelt zu werfen. Durch das Erleben des mühsamen Aufhebens des Mülls und die Schärfung der Wahrnehmung für die Problematik erhofft sich die hessische Landesregierung wie auch wir in Rodgau einen Umwelteffekt durch Eigenwahrnehmung und durch Vorbildfunktion.

  • 3. Warum sollen Sie uns Fotos und Videoclips zu senden?
     

    Die Kampagne Sauberhaftes Rodgau lebt vom Mitmachen und der Motivation Anderer einhergehend sich zu engagieren. Die besten Ideen werden dadurch lebendig, wenn sie sichtbar gemacht werden. Videoclips werden auf der Internetseite www.stadtwerke-rodgau.de oder auch in youtube veröffentlicht.

  • 4. Wie läuft der Frühlingsputz ab?
     

    Der Frühlingsputz findet jedes Jahr ab März/April statt. Dort melden sich die Gruppen zum Sammeln an und bestimmen den Ort und den Weg selbst. Die Kommunalen Dienste der Stadtwerke Rodgau unterstützen die Gruppen, in dem sie Zangen und Säcke ausgeben wie auch den gesammelten wilden Müll der ordnungsgemäßen Beseitigung zu führen. Die Anmeldung kann online oder auch per E-Mail/Fax erfolgen.

  • 5. Ist neben dem Frühlingsputz noch eine Herbstaktion geplant?
     

    Die Stadtwerke Rodgau wollen mit dem NABU Rodgau eine Herbst-Sammelaktion initiieren, die mehr die Müll-Unorte in der Natur, an Feldwegen, entlang der Rodau, am Badesee im Blick hat. Im Herbst ist die Brutzeit vorbei und die Tierwelt wird nicht gestört, sondern für die Tiere die Umwelt von Wildem Müll befreit.

  • 6. Was bedeutet Littering?
     

    Littering steht für Vermüllung, achtloses Wegwerfen, Liegenlassen, Verstreuen und Umherwerfen von Abfall.

  • 1. Braunes Wasser?
     

    Ist in alten verzinkten Rohrleitungen die Zinkschicht „verbraucht“, kommt es zur Rostbildung, die Sie als braunes Wasser wahrnehmen. Dieser Effekt tritt außerdem auf, wenn entgegen den vorhandenen technischen Regeln ungeschützte Stahlrohre installiert wurden. In beiden Fällen sollten die Rohrleitungen durch ein fachkundiges Installateurunternehmen eingetragenes Unternehmen ausgetauscht werden.

  • 2. Was kostet eigentlich ein Liter Trinkwasser in Rodgau?
     

    Ein Liter Trinkwasser kostet in Rodgau brutto 0,0018 €, also 5 Liter Trinkwasser kosten 1 Cent. In Relation: Am Kiosk kostet ein Cola-Fläschchen 10 Cent. Dafür erhalten unsere Kunden 50 Liter bestes Trinkwasser.

  • 3. Darf ich auf meinem Grundstück einen Brunnen bohren oder schlagen?
     

    Seit der Novellierung des Hessischen Wassergesetzes ist der Betrieb von privaten Brunnenanlagen nicht mehr genehmigungspflichtig. Es besteht nur noch eine Meldepflicht bei der unteren Wasserbehörde. Für den Kreis Offenbach ist diese bei der Kreisverwaltung angesiedelt. Die Internetadresse des Kreises Offenbach finden Sie unter "Links" auf unserer Homepage.

  • 4. Bauarbeiten?
     

    Bei Arbeiten im Rohrnetz oder der Hausinstallation wird das Wasser meist abgestellt – für wenige Minuten oder mehrere Stunden. Die Folge: Wasser steht in den Leitungen, die gerade nicht benutzt werden. Werden die Leitungen wieder angeschlossen und das Wasser mit 4,5 bis 5,5 bar durchgeleitet, können sich Spuren von Rost von den Innenseiten lösen. Dieser Rost lagert sich normalerweise an den Innenseiten ab, wird aber bei Änderung der Fließrichtung mitgerissen.
    Lösung: Drehen Sie Ihre Wasserhähne auf und lassen Sie das Wasser ablaufen bis die Braunfärbung verschwunden ist. Das dauert zumeist nicht lange. Sollte dies keinen Erfolg haben, Anruf genügt.

  • 5. Wasserfilter für den Heimgebrauch?
     

    Nitrat, Blei und Baktierien. Menschen misstrauen der Wasserqualität und beschäftigen sich mit der Anschaffung von Wasserfiltern. Rodgauer Trinkwasser ist jedoch von höchster Qualität und gesund. Alle in der Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenzwerte werden weit unterschritten. Es steht vielen Mineralwässern aus dem Einzelhandel in nichts nach. Eine zusätzliche Behandlung mit Trinkwasserfiltern ist deshalb nicht notwendig. Sie kann lediglich erforderlich sein, um die Hausinstallation vor Kalk zu schützen.

  • 6. Warum wird unser Hauptwasserzähler ausgetauscht?
     

    Wie viele andere Messgeräte auch unterliegen die von den Stadtwerken Rodgau eingebauten Wasserzähler der gesetzlichen Eichpflicht. Deshalbe werden Hauptwasserzähler in der Regel spätestens alle 6 Jahre gegen neue, geeichte Zähler ausgetauscht.

  • 7. An wen muss ich mich wenden, wenn ich Probleme mit meiner Wasser- und Abwasser-Rechnung habe?
     

    Hilfe bei allen Fragen zu der Wasser- und Abwasser-Rechnung erhalten Sie in unserem Kundenservice in der Philipp-Reis-Straße 7 oder telefonisch unter 06106 8296-4400

  • 8. Wie lange ist ein Wasserzähler eigentlich geeicht?
     

    Die Eichgültigkeitsdauer bei Kaltwasserzählern beträgt 6 Jahre, d. h. ein im Jahr 2005 geeichter Zähler darf bis Ende 2011 im Netz bleiben. Bei Warmwasserzählern beträgt sie nur 5 Jahre.

  • 9. Wie genau messen Wasserzähler eigentlich?
     

    Die Belastung des Wasserzählers (Durchflussmenge pro Stunde) wird in einen unteren Bereich (Qmin bis Qtrenn) und einen oberen Bereich (Qtrenn bis Qmax) eingeteilt. Als Nennbelastung ist der halbe Wert von Qmax auf dem Zähler angegeben, z.B. Qn 2,5 m³/h. Normale Hauswasserzähler (Qn = 2,5 m³/h, Klasse B) haben eine Mindestbelastung Qmin von 50 l/h, eine Trenngrenze Qtrenn von 200 l/h und eine Maximalbelastung Qmax von 5000 l/h. Im unteren Belastungsbereich muss der Zähler bei der Eichung einen Fehler kleiner als /- 5% aufweisen, im oberen Bereich maximal /- 2%. Im Betrieb kann sich der Fehler z. B. durch Abnutzung oder Ablagerung vergrößern. Die zulässige Verkehrsfehlergrenze ist dabei das Doppelte der Eichfehlergrenze.