Einführung Gehwegparken
Seit mittlerweile vier Jahren führt die Ordnungsbehörde Maßnahmen gegen das Gehwegparken durch. Grundlage dafür ist das generelle Verbot des Gehwegparkens, das sich bereits seit vielen Jahren aus der Straßenverkehrsordnung ergibt. Erlaubt ist es nur dort, wo es rechtlich begründbar angeordnet ist. Mittlerweile wurden fast alle Straßen, in denen ordnungswidrig auf dem Gehweg geparkt wurde, bearbeitet. Die jüngste Aktion fand in den Straßen rund um die Schillerstraße in Weiskirchen statt.
Neu: Friedberger Straße und Württemberger Straße
Nun stehen die beiden letzten Straßen an. Ab Ende September wird die Aktion in der Friedberger Straße (Dudenhofen) und der Württemberger Straße (Hainhausen) durchgeführt.
Stufen der Einführung
Im ersten Schritt erhalten - wie immer - die Bewohnerinnen und Bewohner der einzelnen Straßen ein Informationsschreiben. Danach werden die am Verkehr teilnehmenden Personen durch Hinweiszettel an der Windschutzscheibe auf die Vorgehensweise aufmerksam gemacht, so dass es im dritten Schritt bei den Gehwegparkenden zu der Einleitung von Verwarngeldverfahren kommen wird. Von erster Information bis zur Ahndung vergehen also etwa 3 Wochen. In den Straßen, in denen die Aktion bereits durchgeführt wurde, wird das Parken auf dem Gehweg weiterhin verwarnt. Das dabei festzusetzende Verwarngeld ab einer Höhe von 55 € geht zurück auf eine bundeseinheitliche Erhöhung der Gebühren durch das Bundesverkehrsministerium seit Nov. 2021. Damit soll der nicht motorisierte Verkehr auf den Gehwegen in seiner besonders schutzwürdigen Bedeutung hervorgehoben werden.
Ausblick
Danach sollte bei allen Straßen im Stadtgebiet das Gehwegparken nicht mehr erfolgen. In den als Hauptverkehrsstraßen fungierenden Ortsdurchfahrten (ehemalige B45) sind gesonderte Anordnungen auch bezüglich des Gehwegparkens mit den entsprechenden Markierungen umgesetzt. Dadurch soll der Verkehrsfluss verlangsamt werden und gleichzeitig möglichst viele Parkmöglichkeiten erhalten bleiben. Wer Fragen oder Hinweise hat, kann sich hierzu direkt an die Ordnungsbehörde per Mail an ordnungsamt@rodgau.de wenden.