Einweihung des Gartens der Sternenkinder auf dem Waldfriedhof Jügesheim am 12.12.2017

Es ist ein hochsensibles Thema, dem sich die Stadtwerke Rodgau angenommen haben. Auf dem Waldfriedhof in Rodgau-Jügesheim ist im Sommer/Herbst 2017 ein Grabfeld für früh- und totgeborene Kinder entstanden. Das Kindergrabfeld ist eine Kombination aus einem Gemeinschaftsgrabfeld für früh- und totgeborene Kinder und einem Bereich für Einzelgräber und Rasengräber für Kinder bis zu fünf Jahren.

Die Stadtwerke Rodgau haben die ortsansässigen Bestatter sowie die Geistlichen aus den unterschiedlichen Religionen in die Planung mit eingebunden. Das Projekt wurde von dieser Seite aus positiv begleitet. Die Vorschläge und Gedanken der Arbeitsgruppe sind bei der Planung mit eingeflossen.

Der Ort, im nordöstlichen Bereich des Waldfriedhofes, an dem trauernde Eltern Trost finden können, ist wie ein kleiner Garten entstanden, der „Garten der Sternenkinder“. Er ist eingebettet in einen schönen alten Baumbestand aus Waldkiefern. Der Standort ist hell und freundlich.

Es ist ein würdiger Ort des Abschieds und des Gedenkens, um Eltern und Angehörigen eine Erinnerungsstätte und ein Ort der Trauerbewältigung zu geben, unabhängig von Konfessions- und Kulturzugehörigkeit. Nicht nur zur Trauerbewältigung soll dieser Ort dienen, sondern er soll auch Anlaufpunkt für Begegnungen und Gespräche mit anderen betroffenen Eltern sein.

Beschreibung der Bau- und Gestaltungsmaßnahme: 
Die Fläche für den „Garten der Sternenkinder“ umfasst ca. 420 m² und hat als Einrahmung eine Schneebeerenhecke in Kombination mit Spiersträuchern erhalten. Weiterhin ist eine Bepflanzung aus verschiedenen Stauden und Gräsern erfolgt. Hohe Gräser, z. B. Chinaschilf, stehen im Mittelpunkt, können und sollen ausgewählte Stellen abschirmen.

Der Bereich um den Gräserhain ist als Bestattungsfläche für die Sternenkinder vorgesehen. Die Eltern haben die Möglichkeit, z. B. einen Kieselstein mit dem Namen ihres verstorbenen Kindes zu gestalten, der auf der Bestattungsfläche abgelegt werden kann.

Weiterhin besteht für die Eltern die Möglichkeit, auf der Ablagefläche am vorhandenen Zierapfelbaum, Blumen und Erinnerungsgegenstände abzulegen. Hier sollen sich auch Eltern angesprochen fühlen, deren Kind nicht im “Garten der Sternenkinder” beigesetzt ist, diese jedoch an diesem neu geschaffenen Ort ihre Trauer und des Gedenkens an ihr verstorbenes Kind zum Ausdruck bringen möchten.

Außerhalb des „Gartens der Sternenkinder“ ist sowohl eine Bestattungsfläche für Kinder-Rasengräber als auch für herkömmliche Kinder-Einzelgräber vorgesehen. Ein kleiner Platz mit Sitzmöglichkeiten wurde geschaffen. Hier wurden vier Stühle und eine Bank installiert.

Den Mittelpunkt des „Gartens der Sternenkinder„ bildet eine Marmorskulptur, die von dem Frankfurter Bildhauer, Joachim Kreutz, geschaffen wurde. Im Eingangsbereich des “Gartens der Sternenkinder” wurde ein Liegestein in symbolisierter Embryoform aus grauweißem Maggia-Tal Granit mit der Inschrift „Sternengarten“ platziert.

Insgesamt sind in diesem Garten der Sternenkinder ca. 40 Beisetzungen möglich. Weiterhin können 9 Kinder-Rasengräber und 12 herkömmliche Kinder-Reihengräber angeboten werden. Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 22.000 EUR. Die Kosten für die Gedenkskupltur, einschließlich des Liegesteins mit Inschrift, belaufen sich auf ca. 7.500 EUR.”

Was sind Sternenkinder? 
Die Bestattung von Kindern, die vor der Geburt verstorben sind, ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. Da das Bestattungsrecht in Deutschland Sache der Bundesländer ist, regeln 16 Bestattungsgesetze die Bestattungspflicht bzw. das Bestattungsrecht. Dabei unterscheiden sich die Gesetzesvorgaben der einzelnen Bundesländer erheblich.
Das Land Hessen geht einen individuellen Weg und verzichtet auf eine Gewichtsgrenze (fast alle Bundesländer haben eine Gewichtsgrenze von 500 g). Das Land Hessen unterscheidet für die Bestattung tot geborener Kinder, ob sie vor oder nach Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonates geboren worden sind.
In Hessen besteht bis zum Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonates ein Bestattungsrecht von allen „still geborenen Kindern“, die dann nach dieser Zeit bestattungspflichtig werden.

Stadtwerke Rodgau Kontakt:

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Bei konkreten Friedhofsangelegenheiten:
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Tel.: 06106/8296 4604
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