Pflegefreie Gemeinschaftsgrabstätten

Die Stadtwerke Rodgau bieten seit Juli 2012 auf ihren Friedhöfen in jedem Rodgauer Stadtteil Gemeinschaftsgrabanlagen an, die den Angehörigen/Hinterbliebenen pflegefreie Grabstätten ermöglicht. Durch die Errichtung dieser Gemeinschaftsgrabanlagen wurde das Spektrum an Bestattungsformen auf den Rodgauer Friedhöfen erweitert und somit dem Wunsch vieler Bürger nach einer würdevoll gestalteten Grabstätte ohne Pflegeaufwand entsprochen.

Diese Bestattungsform entbindet die Angehörigen/Hinterbliebenen von der Verpflichtung, die Grabpflege selber zu übernehmen. Mit pflegefreien Gräbern möchten die Stadtwerke Rodgau einerseits eine zeitgemäße Alternative zur traditionellen Grabpflege und andererseits eine persönliche Gedenkstätte statt einer anonymen Bestattung anbieten.

Die Friedhofsverwaltung stellt seit geraumer Zeit fest, dass vermehrt Angehörige/Hinterbliebene die Beisetzungsstelle ihres Verstorbenen selbst gestalten und Blumen, Pflanzschalen, Erinnerungssymbole und Grablichter dort ablegen.

Die Stadtwerke Rodgau möchten die Angehörigen darüber informieren, dass es sich bei der Gestaltung der pflegefreien Gemeinschaftsgrabanlagen um Grabanlagen handelt, deren Gesamtcharakter nicht verändert werden darf, da es sich um eine einheitlich gestaltete Grabanlage handelt, die von der Friedhofsverwaltung bestimmt sowie in deren Verantwortung gepflegt und unterhalten wird. Eine individuelle Mitgestaltung der Angehörigen ist bei dieser Bestattungsform leider nicht möglich. Weiterhin ist eine Rücksichtnahme auf die anderen Angehörigen/Hinterbliebenen geboten, die gleichfalls ein pflegefreies Grab innerhalb dieser Gemeinschaftsgrabanlage erworben und sich auch ganz bewusst für diese Bestattungsform ohne Pflegeaufwand entschieden haben.

Die Angehörigen/Hinterbliebenen haben die Möglichkeit auf der Pflasterfläche an dem zentralen Gedenkstein / Gedenkstele innerhalb des Grabfeldes Blumen, Gestecke, Grablichter und Erinnerungsgaben an die bzw. den Verstorbenen abzulegen.

Wie die Friedhofsverwaltung der Stadtwerke Rodgau mitteilt, treffen offenbar diese Vorgaben bei trauernden Hinterbliebenen nicht immer auf Verständnis. In einem Todesfall sei ganz viel zu regeln und es gebe viel Unsicherheit bei der Auswahl der Grabstätte, so die Ausführung der Friedhofsverwaltung der Stadtwerke Rodgau. Deswegen werde auch bei dem Erwerb einer pflegefreien Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung oder durch das beauftragte Bestattungsinstitut alles genau erklärt und ein entsprechendes Merkblatt den Angehörigen/Hinterbliebenen zur Verfügung gestellt.

Sofern sich Blumen, Pflanzschalen und Grablichter auf der Beisetzungsstelle befinden, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Gegenstände im Rahmen der Friedhofsordnung zu entfernen. Es besteht kein Anspruch auf Wertausgleich oder Rückgabe für die geräumten Gegenstände.