Rasengräber bitte nicht betreten!

Aus gegebenem Anlass bitten die Stadtwerke Rodgau, Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen, aus Respekt gegenüber den Verstorbenen und Hinterbliebenen, die Beisetzungsfläche von Rasengräbern nicht zu betreten.

Auf Rasengräbern ist in gleicher Weise achtzugeben wie auf Gräbern mit einer Einfassung und Bepflanzung. Ein Rasengrab ist ein Erdgrab, das für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne genutzt werden kann. Das Rasengrab wird, nachdem der Erdhügel abgetragen ist, mit Rasen eingesät. Die Stadtwerke Rodgau übernehmen während der Nutzungsdauer der Grabstätte die gesamte Pflege des Rasens.

Diese Rasengräber befinden sich auf allen Rodgauer Friedhöfen:

  • Neuer Friedhof Nieder-Roden
  • Friedhof Dudenhofen
  • Alter Friedhof Jügesheim
  • Waldfriedhof Jügesheim
  • Friedhof Hainhausen
  • Friedhof Weiskirchen