Stadtwerke Rodgau sind für den Winterdienst umfassend vorbereitet

Für die bevorstehende Winterperiode sind die Stadtwerke Rodgau umfassend vorbereitet, um für freie Fahrt auf den Straßen Rodgaus zu sorgen. „Wenn Schneefall oder Glätte zu erwarten sind, sind unsere rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rufbereitschaft, um die Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität“, sagt Stadtwerke-Betriebsleiter Dieter Lindauer. Insgesamt 150 Tonnen Streu- und 7.000 Liter Feuchtsalz sowie 15 Tonnen Splitt sind eingelagert, um Engpässe bei der Nachlieferung von Streumitteln zu vermeiden.

Bei Wintereinbruch werden pro Einsatz mit 13 Fahrzeugen, darunter 3 Feuchtsalzfahrzeuge, rund 165 Kilometer Straßenlänge von Schnee und Eis befreit. Dieter Lindauer: „In vielen Fällen leisten wir über das gesetzlich vorgeschriebene Maß Winterdienst. Bei starken und anhaltenden Schneefällen bitten wir jedoch um Verständnis, dass unsere Kapazitäten begrenzt sind und wir nicht überall sofort im Einsatz sein können.“ Der Winterdienst konzentriert sich gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht auf Straßen und Bereiche mit der höchsten Priorität. Dazu zählen verkehrswichtige und gefährliche Straßenabschnitte, unter anderem Rettungswege, Hauptverkehrswege, S-Bahnunterführungen und Brücken oder Kreuzungsbereiche.

„Winterdienst ist eine hochspezialisierte Gemeinschaftsleistung, bei der Umweltschutz groß geschrieben wird. Hilfe erhalten wir zum Beispiel durch Straßenwetterinformationen von zuverlässigen Wetterdiensten und der eingesetzten Glättemeldeanlage, die uns bei der Wahl des richtigen Zeitpunkts und der richtigen Streumenge für die Winterdiensteinsätze unterstützen“, macht Dieter Lindauer deutlich. „Aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Teil beitragen, um für sichere Straßen zu sorgen.“ Für das Räumen und Streuen der Gehwege bei Schnee und Glätte sind in Rodgaus Stadtteilen gemäß der kommunalen Satzung die Anlieger beziehungsweise Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Verkehrssicherheit muss in der Regel bis 7 Uhr morgens, gemäß Satzung über die Straßenreinigung, Teil III §10 Abs. 7, hergestellt sein und tagsüber jeweils bis 20 Uhr aufrechterhalten werden. Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Gehwegen eine generelle Winterdienstpflicht.

Für die anstehende Kälteperiode ist auch erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr notwendig, um die Unfallgefahr zu verringern. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sollten Verkehrsteilnehmer möglichst nur die geräumten und gestreuten Straßen nutzen und auf wettertaugliche Reifen wie Winterreifen oder Ganzjahresreifen achten. Auch muss das schnelle Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge jederzeit ermöglicht werden. Dieter Lindauer: „Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Winterdiensträumung, das kostet wertvolle Zeit! Nur wenn der Winterdienst und alle Verkehrsteilnehmer gut zusammenarbeiten, kann die Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden.“