Trauerfeiern nur noch mit 30 Personen

Die Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadtwerke Rodgau informiert die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass sich das Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage vom 22. April 2021 (Corona-Notbremse) auch auf Trauerfeierlichkeiten auswirkt. Bei Trauerfeiern dürfen demnach auch im Außenbereich nur noch maximal 30 Personen anwesend sein. Die Stadtwerke bitten darum, dass sich Personen, die an Trauerfeierlichkeiten teilnehmen möchten, im Vorfeld unbedingt direkt bei den Angehörigen melden. Die Friedhofsverwaltung behält sich das Recht vor, den Friedhof für unangemeldete Trauergäste zu schließen und bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die derzeitig gültige Gesetzeslage.