Weitere Lockerungen ab 02. Juni

Die Inzidenz im Kreis Offenbach liegt den fünften Tag in Folge unter dem Grenzwert von 50. Demnach gelten ab Mittwoch, 2. Juni 2021, auch in Rodgau die Regelungen der Stufe zwei.

Öffentlicher Raum

  • Treffen von zwei Hausständen oder zehn Personen plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre, Geimpfte und Genesene

Gastronomie & Hotels

  • Außengastronomie ohne Testpflicht geöffnet
  • Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln
  • Hotels und Campingplätze mit Gemeinschaftseinrichtungen dürfen mit maximal 75 Prozent Auslastung öffnen, Testpflicht bei Anreise und zwei Mal pro Woche

Einzelhandel

  • Öffnung des gesamten Einzelhandels mit der Maßgabe, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhält. Ab einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern gilt die Regelung für einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Es gibt die Empfehlung eines tagesaktuellen Tests.
  • Körpernahe Dienstleistungen mit Terminvereinbarung und Empfehlung eines tagesaktuellen Tests

Schule und Kindergärten

  • alle Jahrgangsstufen: Präsenzunterricht
  • Testpflicht zweimal pro Woche für alle
  • Regelbetrieb in der Kindertagesstätte unter Pandemiebedingungen

Kultur & Freizeit

  • Veranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 200 Personen plus Genesene und Geimpfte erlaubt.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit maximal 100 Personen plus Genesene und Geimpfte mit Testpflicht erlaubt.
  • Freizeitangebote drinnen und draußen geöffnet.
  • Öffnung der Innenräume von Museen und Galerien, aktueller Test empfohlen.
  • Schwimmbäder und Saunen mit Terminvereinbarung und Testempfehlung geöffnet.

Sport

  • auf allen Sportanlagen, auch in Schwimmbädern, entsprechend der Kontaktregeln möglich
  • Mannschaftssport ist generell erlaubt, aktueller Test empfohlen.
  • Individualtermine in Fitnessstudios. Es gibt die Empfehlung eines tagesaktuellen Tests.

Alle aktuell geltenden Regeln sind unter www.kreis-offenbach.de/stufe2 zusammengefasst.