Wenn Sie einen Beherbergungsbetrieb im Sinn der Übernachtungssteuersatzung führen, unterliegen diese Umsätze der Übernachtungsbesteuerung. Dazu erfahren Sie hier mehr.
Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in Rodgau eine Übernachtungssteuer von 5% .
Die Kurzinfo folgt.