Beteiligungsbericht

Die Stadt Rodgau, wie nach § 123a HGO alle Gemeinden, ist zur Erstellung und Offenlegung von Berichten über die Beteiligung an Unternehmen verpflichtet.

Diese Beteiligungsberichte dienen dazu, der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit einen Überblick über das Beteiligungsvermögen der Kommune zu geben.

Beteiligungsberichte der Stadt Rodgau zum Herunterladen