Ortsgericht Hainhausen

Sonstige Angaben

Die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Rodgau bei den Ortsgerichten bezieht sich ausschließlich auf den organisatorischen Bereich. Die Ortsgerichte sind Außenstellen des Amtsgerichts Seligenstadt. Deshalb liegt die Dienstaufsicht auch bei dessen Direktor.

Öffnungszeiten

Seit 15. Juni 2026 Sprechstunde jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 17:30 bis 18:30 Uhr  

Anmerkungen

Anja Turk