Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
Jederzeit online
Bei Änderung bzw. erstmaliger Versiegelung von Flächen (z.B. Hofpflasterung, Bebauung)
Wie?
online
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
online
- Benötigte Daten sind auf der Startseite aufgelistet
- Ggf. Pläne und Fotos
- Ggf. Nachweise über verwendete Steine
Kosten?
- Niederschlagswassergebühr 1,11 €/m² versiegelter Fläche pro Jahr
- Abrechnung im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung
Weitere Informationen:
- Der Niederschlagswasseranteil an der Abwassergebühr muss für jedes Grundstück separat festgelegt werden. Erstmalige Versiegelungen (Hof, Bebauung, etc.) oder Änderungen von versiegelten Flächen sind den Stadtwerken Rodgau unverzüglich mitzuteilen (§§ 24,25 Entwässerungssatzung).
- Er bemisst sich nach den bebauten oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage abfließen kann. Dies gilt auch dann, wenn das Niederschlagswasser über Bürgersteige, Straßen, Wege und Plätze in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.