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Abfallgebühren
Die Stadt Rodgau erhebt für die ordnungsgemäße Leerung der Abfallbehälter die folgenden Gebühren:
Leistungen
In den Grund- und Mindestgebühren sind jährlich folgende Leistungen inkludiert:
- 10 Leerungen der Restmülltonne im Rahmen der Grund- und Mindestgebühr
- Alle Leerungen der Biotonne
- Alle Leerungen der Altpapiertonne
- 4 x Abholung des Sperrmülls von maximal je 5m³
- Nutzung des Wertstoffhofs
- Nutzung der Kompostierungsanlage
- Abholung von Weihnachtsbäumen
- Entsorgung von Sondermüll (Nutzung Schadstoffmobil)
- Haushaltsnahe Sammelpunkte für Gartenabfälle
Grund- und Mindestgebühr*
Restmülltonne | Gebühr |
60 Liter | 132,80 € |
80 Liter | 166,47 € |
120 Liter | 233,82 € |
240 Liter | 404,11 € |
1.100 Liter | 1.693,34 € |
- (Die Grund- und Mindestgebühr beinhaltet 10 Leerungen pro Jahr)
Behälterzuordnung
Größe | max. Anzahl+Größe | max. Anzahl+Größe |
60 Liter | 1x 120 Liter | 1x 240 Liter |
80 Liter | ||
120 Liter | ||
240 Liter | 1x 240 Liter | 2x 240 Liter |
1.100 Liter | 4x 240 Liter | 2x 1.100 Liter |
Wichtig:
- Bei einer Reduzierung des bisherigen Restmüllbehältervolumens bzw. der vorhandenen Anzahl an Restmülltonnen, muss auch die Anzahl und das Volumen der Biotonnen und Altpapiertonnen angepasst werden.
- Bei der Erhöhung des Restmüllvolumens bzw. der vorhandenen Anzahl an Restmülltonnen, kann die Anzahl und das Volumen der Biotonnen und Altpapiertonnen angepasst werden.
Zusatzleerungen
Jede weitere Leerung der Restmülltonne über die in der Grund- und Mindestgebühr enthaltene Anzahl kostet jeweils:
Restmülltonne | Gebühr pro weiterer Leerung |
60 Liter | 7,72 € |
80 Liter | 10,29 € |
120 Liter | 15,44 € |
240 Liter | 30,88 € |
1.100 Liter | 141,54 € |
Grund- und Mindestgebühr bei reduzierten Leerungen
einer 60-Liter Tonne
Grundstück | Gebühr |
1- Person / 4 Mindestleerungen | 86,48 € |
2-Personen / 6 Mindestleerungen | 101,92 € |
3-Personen / 8 Mindestleerungen | 117,36 € |
Weitere Gebühren / Kosten
Verwaltungsgebühr für Tonnentausch/Behälterstellung | 20,00 € |
60-Liter Restmüllsack | 8,00 €/Stück |
60-Liter Windelmüllsack *Nur mit Vorlage einer Berechtigungskarte können jährlich maximal 13 Windelsäcke pro Kind bzw. Person erworben werden | 3,50 €/Stück |
Alle rechtlichen Details in der Abfallsatzung