Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)

Ausnahmen und Erlaubnisse im Verkehr

An wen muss ich mich wenden?

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende