Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
Wie?
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- online
- Stand aller Wasserzähler, Angaben zum neuen und alten Eigentümer/zur alten und neuen Eigentümerin
- Kopie vom Grundbuchauszug mit aktueller Anschrift von Käufer/Käuferin und Verkäufer/Verkäuferin sowie Flurstücksangaben (in der Regel die ersten 4 Seiten)
Kosten?
Weitere Informationen:
- Wenn eine Liegenschaft verkauft wurde, muss dies den Stadtwerken mitgeteilt werden. Die Abrechnung von Abfallgebühren und Abwasser- und Wassergebühren sowie der Niederschlagswassergebühren erfolgt nur über den aktuellen Eigentümer/die aktuelle Eigentümerin einer Liegenschaft oder die bevollmächtigte Person.
- Ist für die Liegenschaft eine Hausverwaltung eingesetzt, so benötigt man ferner noch eine gültige Vollmacht über den Verwalter/die Verwalterin.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.