• Kontakt

    Keine Abteilungen gefunden.

Bestattung 

Die Stadtwerke Rodgau tragen mit Sorgfalt Verantwortung für eine würdevolle Bestattung in Zusammenarbeit mit den meist ortsansässigen Bestattungsunternehmen. Neben den Trauerhallen, die auf allen Friedhöfen angeboten werden, gibt es einen Verabschiedungsraum auf dem Waldfriedhof Jügesheim.

Bestattungsarten

Die Aufgabe der Friedhofsverwaltung ist es Ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Daher möchten wir mit unserer Angebotsvielfalt Ihnen viele verschiedene Bestattungsmöglichkeiten anbieten.

Begriffsdefinition:

  • Wahlgrab =  Grabstätte für eine oder mehrere Person(en), Platzwahl möglich
  • Reihengrab = Grabstätte nur für eine einzelne Person, Zuteilung erfolgt der Reihe nach, Platzwahl nicht möglich
  • Ruhefrist = Zeitspanne, in der keine weitere Belegung in der Grabstätte stattfinden darf. Die Grabstätte wird erst nach Ablauf der Ruhefrist neu vergeben. Die Ruhefrist ist je nach Grabart unterschiedlich zwischen 20 und 30 Jahren
  • Nutzungsrecht = Recht und die Verpflichtung über ein Grab zu verfügen
  • Nutzungsberechtigte = Person(en), die das Recht an einer Grabstätte ausübt/en


  • Reihengrabstätten 

    Sie werden der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit von Urnenbeisetzungen oder Sargbestattungen überlassen. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nicht möglich. Reihengrabstätten sind immer einstellig. 

    Nutzungsrecht

    •  20 Jahre (Ausnahme bei Sargbestattungen im Erweiterungsbereich des Neuen Friedhofs Nieder-Roden, dort 30 Jahre)  
    • Verlängerung nicht möglich  

    Gestaltung, Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung 

    • Übernahme komplett durch die Angehörigen

    Friedhöfe

    • Weiskirchen 
    • Hainhausen 
    • Waldfriedhof Jügesheim  
    • Dudenhofen 
    • Neuer Friedhof Nieder-Roden   
  • Wahlgrabstätten

    Sargbestattung

    Sind Grabstätten für ein- oder mehrstellige Sargbestattungen vorgesehen. In Sargwahlgrabstätten können pro Grabstelle zusätzlich bis zu zwei Ascheurnen mit beigesetzt werden. 

    Urnenbeisetzung

    Grabstätten für Urnenbeisetzungen sind zwei- oder mehrstellig möglich. Der Ersterwerb eines Wahlgrabes für Sarg und Urne ist  anlässlich eines Todesfalles möglich. Bereits zu Lebzeiten kann auch im Rahmen der Bestattungsvorsorge eine Grabstätte auf den Rodgauer Friedhöfen erworben werden.

    Nutzungsrecht

    • Sargbestattungen mindestens 30 Jahre/ Verlängerung möglich  
      (Ausnahme: Erweiterungsfläche Neuer Friedhof Nieder-Roden = Nutzungsrecht 35 Jahre)
    • Urnenwahlgräber 20 Jahre/ Verlängerung möglich

    Gestaltung, Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung 

    • Übernahme komplett durch die Angehörigen

    Friedhöfe

    • Weiskirchen 
    • Hainhausen
    • Waldfriedhof und Alter Friedhof Jügesheim  
    • Dudenhofen 
    • Neuer Friedhof Nieder-Roden   
  • Pflegefreie Gemeinschaftsgrabstätten 

    Seit Sommer 2012 werden Gemeinschaftsgrabanlagen angeboten. Sie sind unterschiedlich gestaltet. Bei der Beisetzung eines Sarges oder einer Ascheurne wird die Beisetzungsstelle nicht als Einzelgrabstelle kenntlich gemacht. An einem zentralen Gedenkort innerhalb des Grabfeldes können Blumen, Gestecke und Erinnerungsabgaben an die bzw. den Verstorbenen abgelegt werden. Auf den jeweils vorhandenen Gedenksymbolen können Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr eingraviert werden. 

    Nutzungsdauer

    • 20 Jahre 
    • Verlängerung möglich 

    Gestaltung, Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung 

    • Übernahme durch die Friedhofsverwaltung.
    • Ausnahme: Gestaltung der Namensinschriften (Gedenktafel) = Zuständigkeit bei den Angehörigen

    Friedhöfe

    • Weiskirchen (nur Urnen) 
    • Hainhausen (nur Urnen)    
    • Waldfriedhof Jügesheim (Särge und Urnen) 
    • Dudenhofen (nur Urnen)
    • Neuer Friedhof Nieder-Roden (nur Urnen)   
  • Pflegeleichte Rasengrabstätten 

    Diese Grabstätten werden einheitlich mit Rasen eingesät und von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Am Kopfende befindet sich ein Pflanzstreifen, der vor sowie neben dem Grabstein individuell bepflanzt und zur Ablage von Blumen und Gestecken genutzt werden kann. Der Grabstein kann analog der herkömmlichen Reihen- und Wahlgräber nach eigenen Wünschen ausgesucht und durch einen fachkundigen Steinmetzbetrieb aufgestellt werden. Es werden pflegeleichte Rasenreihen- und Rasenwahlgrabstätten für Sargbestattungen und für Urnenbeisetzungen bis zu zwei Stellen angeboten. 

    Nutzungsdauer

    Sargbestattungen

    • als Wahlgrab 30 Jahre/ Verlängerung möglich
      (Ausnahme: Erweiterungsfläche Neuer Friedhof Nieder-Roden = Nutzungsrecht 35 Jahre)
    • als Reihengrab 20 Jahre/ Verlängerung nicht möglich

    Urnenwahlgräber 

    • Urnenwahlgräber als Wahlgrab 20 Jahre/ Verlängerung möglich
    • Urnenwahlgräber als  Reihengrab 20 Jahre/ Verlängerung nicht möglich

    Gestaltung, Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung 

    • Aufstellen des Grabsteins, Pflege des Pflanzstreifens durch die Angehörigen 
    • Pflege der Rasenfläche durch die die Friedhofsverwaltung

    Friedhöfe

    • Weiskirchen 
    • Hainhausen 
    • Waldfriedhof und Alter Friedhof Jügesheim  
    • Dudenhofen 
    • Neuer Friedhof Nieder-Roden   
  • Urnenwandgrabstätten

    Urnenwandgrabstätten sind Aschegrabstätten, die als Reihengrabstätten und als zweistellige Wahlgrabstätten angeboten werden.

    Nutzungsdauer

    • 20 Jahre  bei Urnenwandreihengrabstätten/ Verlängerung nicht möglich
    • 20 Jahre bei Urnenwandwahlgrabstätten/ Verlängerung möglich 

    Gestaltung, Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung 

    • Übernahme durch die Friedhofsverwaltung
    • Ausnahme: Beschriftung liegt in der Zuständigkeit der Angehörigen

    Friedhöfe

    • Hainhausen (derzeit nur Zubelegungen möglich)
    • Neuer Friedhof Nieder-Roden 
  • Muslimisches Grabfeld 

    Bild vom Muslimischen Grabfeld einfügen

    Im nordwestlichen Bereich des Waldfriedhofes in Jügesheim gibt es ein muslimisches Grabfeld. Die Gräber befinden sich in einer Fläche, an der zuvor noch niemals Bestattungen stattgefunden haben. Zudem sind sie, wie im Islam vorgeschrieben, nach Mekka ausgerichtet. Denn Muslime beerdigen ihre Verstorbenen stets so, dass sie auf der rechten Körperseite liegen und das Gesicht ihrer heiligsten Stadt zugewandt ist. Ein Feierplatz mit einem Tisch und Sitzen aus Stein ist auf dem Grabfeld  ebenfalls vorhanden. Der Tisch, ein wichtiger Bestandteil der muslimischem Bestattungszeremonie, ist so ausgerichtet, dass der Leichnam darauf in Gebetsrichtung aufgebahrt werden kann. Im Friedhofsgebäude des Waldfriedhofes Jügesheim steht auch ein Waschraum zur Verfügung.

    Nutzungsdauer

    • 30 Jahre
    • Verlängerung möglich  

    Gestaltung, Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung 

    • Komplette Übernahme durch die Angehörigen

    Friedhof

    • Waldfriedhof Jügesheim 


  • Garten der Sternenkinder 

    Ein Stein mit der Aufschrift Sternenkinder. Am oberen Rand sind kleine Engelsskulpturen zu sehen.

    Das Kindergrabfeld ist eine Kombination aus einem Gemeinschaftsgrabfeld für früh- und totgeborene Kinder und einem Bereich für Einzelgräber und Rasengräber für Kinder bis zu fünf Jahren. Bei der Planung wurden ortsansässige Bestatter sowie die Geistlichen aus den unterschiedlichen Religionen mit eingebunden. Der Ort,  an dem trauernde Eltern Trost finden können, ist wie ein kleiner Garten entstanden - der „Garten der Sternenkinder“. Er ist eingebettet in einen schönen alten Baumbestand aus Waldkiefern. Der Standort ist hell und freundlich.

    Gestaltung, Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung 

    • Übernahme durch die Friedhofsverwaltung beim Garten der Sternenkinder
    • Bei den Kindergräbern erfolgt die Pflege durch die Angehörigen  

    Friedhof

    • Weiskirchen (Kindergrabstätten)
    • Hainhausen (Kindergrabstätten)
    • Waldfriedhof Jügesheim (Garten der Sternenkinder und Kindergrabstätten)
    • Dudenhofen (Kindergrabstätten)
    • Neuer Friedhof Nieder-Roden (Kindergrabstätten)
  • Baumgräber

    Die Baumgrabstätten sind Urnengrabstätten, bei denen analog der herkömmlichen Urnengräber ein Nutzungsrecht von 20 Jahren vergeben wird. Der Leitgedanke der naturnahen Baumbestattung ist, dass die Asche des Verstorbenen die Wurzeln des Baumes erreicht. Die Vorstellung, die Asche wird von dem Baum aufgenommen und so wieder Teil des Lebenszyklus, hat für viele Menschen etwas Tröstliches. Bei allen Baumbestattungen sind ausschließlich Urnenbeisetzungen als Wahlgräber möglich und können auch mehrstellig erworben werden. 

    Die Hinterbliebenen haben die Möglichkeit auf den platzierten Stellen eine Namenstafel des Verstorbenen mit den Lebens- und Sterbedaten beschriften zu lassen. Auf herkömmliche Grabbepflanzung in Form von Beeten oder das Aufstellen von Vasen oder sonstigem Grabschmuck soll verzichtet werden, um dem Grundgedanken der naturnahen Bestattung gerecht zu werden.

    Nutzungsdauer

    • 20 Jahre
    • Verlängerung möglich

    Gestaltung, Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung 

    • Komplette Übernahme durch die Friedhofsverwaltung inklusive Namenstafel

    Friedhof

    • Weiskirchen
    • Waldfriedhof Jügesheim 
    • Dudenhofen
    • Neuer Friedhof Nieder-Roden  

Friedhofsbroschüre

Alle Informationen finden Sie auch ausführlich in unserer Friedhofsbroschüre zum Herunterladen.

Friedhofsordnung & Gebührensatzung

Die Friedhofsordnung und Gebührensatzung zum Herunterladen