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قابلية البناء للعقارات
Start eines Bauvorhabens
Bevor es mit einem Bauvorhaben losgeht, beraten wir gern auf was es ankommt und auf was sie achten müssen. Sie wollen:
- anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
- ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
- ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wissen, in welcher Form ein Grundstück bebaubar ist?
Klärungen von Fragen zur Planung
Für die Beratung fallen keine Kosten an. Wir helfen Ihnen gern bei Fragen zu Ihrem Bauvorhaben:
- Beratung zur Bebaubarkeit von Grundstücken
- Unterstützung von Bauherren, Planern und Architekten bei der Einhaltung der lokalen Bauvorschriften, der Bebauungspläne, der Stellplatzsatzung und sonstiger baurechtlicher Bestimmungen
- Prüfung der Unterlagen auf städtebauliche Vertretbarkeit
- Beratung zu Befreiungsmöglichkeiten von Festsetzungen des Bebauungsplanes o.ä.
- Tipps und Auskünfte rund um Baugenehmigungen, die allerdings bei der Bauaufsicht des Kreises Offenbach mit Sitz im Kreishaus in Dietzenbach zu beantragen sind bzw. erteilt werden.
- Beratung zu baugenehmigungsfreien Vorhaben
Wichtiger Hinweis
Auch wenn Sie die Voraussetzungen für ein baugenehmigungsfreies Vorhaben erfüllen und Ihr Vorhaben gemäß Hessischer Bauordnung keine Baugenehmigung benötigt, müssen Sie die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften (wie etwa Grenzabstände, Abstandsflächen, Brandschutz etc.) gewissenhaft prüfen.
Weiterhin werden trotz Baugenehmigungsfreiheit eventuell noch separate Anträge an die Behörden notwendig, wie etwa im Falle einer Abweichung von der Hessischen Bauordnung (HBO) oder einer Befreiung von den Festsetzungen eines gültigen Bebauungsplans.
Wissenswertes
- Stellplatzsatzung der Stadt Rodgau inklusive Anlage zur Satzung
- Bürger GIS/B-Pläne (https://buergergis.kreis-offenbach.de/apps/bplan/bplan_online.htm)
- Geoportal des Kreises Offenbach (https://buergergis.kreis-offenbach.de/)
- Formularen des Kreises Offenbach (https://www.kreis-offenbach.de/Service/Dienstleistungen/Bauantrag/)
- Hessische Bauordnung (HBO) (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BauOHE2018V3IVZ)
Kontaktmöglichkeiten
Wann (warum gibt es hier abweichende Zeiten von den normalen Öffnungzeiten?
- Jederzeit per Mail oder schriftlich
- Telefonisch montags bis freitags 8:30 bis 12 Uhr und mittwochs 14 bis 16 Uhr
- Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe