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Atribuição de números de porta e de propriedade
Jedes Gebäude im Stadtgebiet braucht eine Hausnummer! Jedes Grundstück, das baulich oder gewerblich genutzt bzw. auf dem diese Nutzung durch bauliche Maßnahmen bereits vorbereitet wird, ist spätestens bei Baubeginn mit einer von der Stadt festzusetzenden Grundstücksnummer zu versehen.
Die Prüfung und Vergabe der Hausnummer erfolgt auf Grundlage der Satzung zur Hausnummernvergabe.
Den Antrag können Sie gerne schriftlich per Post, E-Mail oder online bei uns einreichen!
Weitere Informationen des Landesportals Hessen
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