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Kompostierung
Die Stadtwerke Rodgau betreiben zur Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen eine Grünschnittkompostierungsanlage, die sich im Außenbereich von Dudenhofen, in der Blumenau 1a befindet und Privatanlieferungen annimmt.

Die wichtigsten Fragen im Überblick:
Wer darf anliefern?
- Rodgauer Bürgerinnen und Bürger (Eigentümer und Mieter), die Müllgebühren zahlen
- Zur ordnungsgemäßen Nutzung werden jährlich Berechtigungsscheine ausgegeben, die bei Anlieferung im Original unaufgefordert vorgezeigt werden müssen
Was darf angeliefert werden?
- Ast- und Strauchwerk (Angelieferte Äste dürfen max. einen Durchmesser von 8 cm aufweisen und 1 m Länge haben)
- Gartenabfälle: z.B. Rasenschnitt, Moos, Wildkräuter, Unkräuter, Topfblumen, Schnittblumen und Laub
Was darf nicht angeliefert werden?
- Speise- und Nahrungsmittelreste (Küchenabfälle)
- Abbruch- und Bauabfälle
- Äste und Stämme mit mehr als 8 cm Durchmesser und 1 m Länge
- Wurzelballen mit Erdanhaftungen sowie generell Wurzeln
- Erde
- Sand
- Grasnarben
- Kleintierstreu (auch nicht in Form von Stroh)
- Sonstige Fremdstoffe (z.B. Blumenschilder, Blumentöpfe, Drähte, Hölzer, etc.).
Anlieferungen mit sichtbarem Fremdstoffanteil sind nicht zulässig und werden zurückgewiesen!
Wann kann angeliefert werden? (Öffnungszeiten)
Vom 15. Februar bis 31. Oktober 2025
- Montag & Freitag von 14 bis 18 Uhr
- Samstag von 9 bis 16 Uhr
Vom 1. November bis 15. Dezember 2025
- Montag & Freitag von 14 bis 16 Uhr
- Samstag von 9 bis 14 Uhr
Außerhalb diese Zeiten ist die Kompostierungsanlage geschlossen.
An Brückentagen oder Werktagen vor bzw. nach Feiertagen, können die Öffnungszeiten abweichen. Aktuelle Informationen finden Sie unter Aktuell.Wieviel darf angeliefert werden?
Pro Anlieferungstag darf maximal die Mengen eines PKW-Kofferraums bzw. eines einachsigen Anhängers ohne Aufbau angeliefert werden.
Kann Fertigkompost mitgenommen werden?
- Rodgauer Bürgerinnen und Bürgern können Fertigkompost (pro Haushalt und Tag maximal 200 Liter) kostenlos an der Kompostierungsanlage abholen
- Bitte ein entsprechendes Behältnis mitbringen, da es sich um lose Ware handelt
Prüfzeugnis
Ein unabhängig erstelltes Zeugnisse bestätigen, dass der Fertigkompost der Kompostierungsanlage für Bioland/Naturland geeignet bzw. zertifiziert ist.