Stabsstelle Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sonstige Angaben

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu beraten und bei der Gestaltung der menschengerechten Arbeitsplätze sowie Arbeitsbedingungen zu unterstützen. Sie analysiert Unfallgeschehen, entwickelt Präventionsmaßnahmen, hilft bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen und führt Sicherheitsbegehungen durch. 

Aufgaben und Verantwortlichkeiten

  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Dafür Sorge tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden 
  • Begehung von Arbeitsplätzen
  • Unfalluntersuchung
  • Entwickelt und schlägt Schutz- und Präventionsmaßnahmen vor
  • Unterstützt bei der Durchführung von Unterweisungen

Übergeordnete Abteilungen

Zugehörige Mitarbeitende