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Zählerstandsmitteilung

Jährlicher Wasserverbrauch



Analoge Wasserzähler ohne Funkübertragung

Einmal im Jahr müssen Sie, wenn Sie noch nicht über einen Funkwasserzähler verfügen,  Ihren Wasserverbrauch melden. 

  • Das findet jeweils im Dezember statt. 
  • In dieser Zeit erhalten Sie eine E-Mail oder Ablesekarte mit Zugangsdaten.

Sofern Sie eine Ablesekarte mit Zugangsdaten erhalten haben, können Sie sich hier mit Ihren Zugangsdaten einloggen und Ihren Wasserzählerstand mitteilen.


Funkwasserzähler

Bei Kunden mit einem Funkwasserzähler wird der Zählerstand automatisch erfasst. Sie erhalten keine Ablesekarte und müssen keinen Wasserzählerstand melden. 


Garten- & Abwasserzähler

Haben Sie einen durch die Stadtwerke Rodgau verplombten Garten- und/oder Abwasserzähler, so müssen Sie deren Zählerstände im Ablesezeitraum Ende November bis 31. Dezember über den Online-Service "Meldung des Garten- bzw. Abwasserzählerstands" melden.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kundenservice unter Tel. 06106-8296 0.