Erklärung zur Barrierefreiheit (Stadtwerke)

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.stadtwerke-rodgau.de veröffentlichte Webanwendung Webseite der Stadtwerke Rodgau.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten, Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.08.2025 durchgeführten einfachen Überprüfung durch die ekom21 – KGRZ Hessen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Webanwendung mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE

Aufgrund eine sehr exakten Analyse der Seiten, mit dem Ziel weitere Optimierungsansätze in der Barrierefreiheit zukünftig zu erreichen, wurden die folgenden Punkte gefunden. Dies heißt nicht, dass die Seiten nicht überwiegend barrierefrei funktioniert, sondern ist Teil unseres hohen Anspruchs, permanent die Seite weiter zu verbessern. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind demnach unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Einsatz von Umbrüchen

  • Beschreibung: Es wurden mehrere Umbrüche mittels <br>-Tags erzeugt.
  • Maßnahme: Die <br>-Tags werden entfernt.
  • Planung: Es wird in Abstimmung mit dem Dienstleister ekom21 versucht, die Barriere zukünftig zu beheben.

Geringe Kontraste

  • Beschreibung: Es gibt Links, die einen nicht ausreichenden Kontrast zum Hintergrund haben.
  • Maßnahme: Die Linkfarben werden angepasst.
  • Planung: Es wird in Abstimmung mit dem Dienstleister ekom21 versucht, die Barriere zukünftig zu beheben.

Überschriftenstruktur

  • Beschreibung: Die Überschriftenstruktur ist teilweise inkorrekt.
  • Maßnahme: Die Überschriftenstruktur wird angepasst.
  • Planung: Die bestehende Struktur wird analysiert und an der Fehlerbehebung gearbeitet.

Leere Überschriften

  • Beschreibung: Es gibt leere Überschriften.
  • Maßnahme: Leere Überschriften werden entfernt.
  • Zeitplan:  Die fehlenden Überschriften werden analysiert und an der Fehlerbehebung gearbeitet.

Fehlende Labels

  • Beschreibung: Es gibt Labels, die visuell nicht wahrnehmbar sind.
  • Maßnahme: Es werden sichtbare Labels implementiert.
  • Planung: Es wird in Abstimmung mit dem Dienstleister ekom21 versucht, die Barriere zukünftig zu beheben. 

Dekorative Bedienelemente

  • Beschreibung: Es werden dekorative Bedienelemente von Screenreadern ausgegeben.
  • Maßnahme: Dekorative Bedienelemente werden vor dem Screenreader versteckt. 
  • Planung: Es wird in Abstimmung mit dem Dienstleister ekom21 versucht, die Barriere zukünftig zu beheben.

Grafiken als dekorativ markiert

  • Beschreibung: Es gibt informationstragende Grafiken, die als dekorativ gekennzeichnet wurden.
  • Maßnahme: Informationstragende Grafiken erhalten einen Alternativtext.
  • Planung: Es wird in Abstimmung mit dem Dienstleister ekom21 versucht, die Barriere zukünftig zu beheben.

Nicht aussagekräftige Dokumenttitel

  • Beschreibung: Die Dokumenttitel sind teilweise nicht aussagekräftig.
  • Maßnahme: Die Dokumenttitel werden umbenannt.
  • Planung:  Die nicht aussagekräftigen Überschriften werden analysiert und an der Fehlerbehebung gearbeitet.

Tastaturfokus

  • Beschreibung: Der Tastaturfokus ist nicht immer sichtbar.
  • Maßnahme: Der Tastaturfokus wird angepasst, sodass dieser immer sichtbar ist.
  • Planung: Es wird in Abstimmung mit dem Dienstleister ekom21 versucht, die Barriere zukünftig zu beheben.

Häufig wechselnde Inhalte

  • Beschreibung: Es gibt Slider ohne Pause-Buttons, sodass sich die Inhalte häufig wechseln.
  • Maßnahme: Es wird ein Pause-Button implementiert.
  • Planung: Es wird in Abstimmung mit dem Dienstleister ekom21 versucht, die Barriere zukünftig zu beheben.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.08.2025 erstellt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an oder nutzen Sie unser Barriere-melden Formular:

Kontaktstelle

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Barriere-Melden-Formular 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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