Fragen & Antworten

Hier finden Sie Fragen & Antworten zu folgenden Themen:

Abfall & Verwertung

  • Wie bestelle ich eine Restmüll-, Biomüll- oder Altpapiertonne, melde diese um oder ab?

    Restmüll-, Biomüll- oder Altpapiertonnen müssen über das (Antragsformular FORMULAR???) der Stadtwerke Rodgau bestellt oder abgemeldet werden. Die Antragstellung muss über den Eigentümer bzw. über den mit einer Vollmacht ausgestatteten Mieter erfolgen. Damit die Auslieferung oder Abholung der Mülltonnen noch im gleichen Monat erfolgen kann, muss der entsprechende Antrag bis zum 15. des jeweiligen Monats bei den Stadtwerken eingegangen sein. Die Auslieferung bzw. Abholung der Mülltonnen findet immer zum Ende eines Monats statt.

  • Welche Kosten fallen bei der Mülltonnenbestellung an?

    Die Erstanmeldung beim Neubau oder Eigentumswechsel oder die zulässige endgültige Abmeldung von der Abfallentsorgung sind grundsätzlich kostenlos. Für jedes weitere An- oder Ummelden eines Restmüllgefäßes wird eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro erhoben. 

  • Darf ich als Mieter eine Mülltonne bestellen oder abmelden? 

    Die Mülltonnenbestellung oder -abmeldung muss schriftlich über den Eigentümer erfolgen. Mieter dürfen nur gegen Vorlage einer Vollmacht Mülltonnen bestellen oder abmelden.

  • Welche Farben haben die Mülltonnen in Rodgau?

    Restmülltonnen sind schwarz-grau; Biomülltonnen grün; Altpapiertonnen blau.

  • Welche Restmülltonnengrößen gibt es und wie ist die Zuordnung der Biomüll- und Altpapiertonnen?

    RestmüllBiomüllAltpapier
    60 Liter1x 120 Liter1x 240 Liter
    80 Liter1x 120 Liter1x 240 Liter
    120 Liter1x 120 Liter1x 240 Liter
    240 Liter1x 240 Litermax. 2x 240 Liter
    1.100 Litermax. 4x 240 Litermax. 2x 1.100 Liter
  • Wie viele Leerungen der Restmülltonne sind in den Müllgebühren enthalten?

    In den entsprechenden Jahresgebühren für die jeweiligen Restmülltonnengrößen sind 10 Leerungen eingerechnet. Ab der 11. Leerung fallen entsprechende Zusatzgebühren an. Werden im Jahr weniger als 10 Leerungen der Restmülltonne genutzt, können diese nicht gutgeschrieben oder erstattet werden.

  • Meine Mülltonne reicht nicht bis zur nächsten Leerung aus. Was kann ich tun?

    Wenn einmal mehr Restmüll als üblich anfällt, kann dieser über Hausmüllsäcke entsorgt werden. Diese gibt es zum Preis von 8 € pro Stück in den nachfolgend aufgeführten Verkaufsstellen:

    Jügesheim:

    • Computer Service Möbius
      Schwesternstraße 2
    • Stadtwerke Rodgau Kundenservice
      Philipp-Reis-Str. 19

      Dudenhofen:
    • Lotto Annahme Schrod im REWE Center
      Feldstr. 45
    • Kiosk Kaucic
      Nieuwpoorter Str. 50

  • Ist die Biotonne kostenfrei?

    Für die Nutzung der Biotonne fallen in Rodgau keine zusätzlichen Gebühren an. Die Leerungs- und Entsorgungskosten werden über die jährlichen Abfallgebühren, welche für die Restmülltonne gezahlt werden, abgedeckt. 

  • Darf ich meinen Biomüll in Plastiktüten entsorgen?

    Biomüll darf nicht in Plastiktüten entsorgt werden. Auch die Nutzung von kompostierbaren Plastikbeuteln oder Maismehltüten ist in Rodgau nicht gestattet, da diese in der mit Rodgauer Biomüll belieferten Anlage nicht verwertet werden können. Die sogenannte Rottezeit ist hier zu kurz. Ohne Probleme kann Biomüll hingegen in Zeitungspapier oder in Küchenkrepp entsorgt werden.

  • Was kann ich gegen Maden in der Biotonne tun? 

    Um Madenbefall vorzubeugen, sollte der Biomüll möglichst trocken, am besten in Zeitungspapier eingeschlagen, in die Biotonne eingeworfen werden. Gegen bereits bestehenden Madenbefall hilft Kalkmehl in der Biotonne. Außerdem sollte bei gutem Wetter der Deckel der Biotonne leicht geöffnet sein, denn trockener und belüfteter Biomüll wird kaum von Maden befallen.

  • Wer reinigt meine verschmutzte Mülltonne?

     Für die Reinigung der einzelnen Mülltonnen sind die jeweiligen Nutzer selbst verantwortlich.

  • Was mache ich, wenn meine Restmüll-, Biomüll- oder Altpapiertonne defekt ist? 

    Bitte wenden Sie sich per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-rodgau.de und teilen mit, welche Mülltonne (Abfallart, Tonnengröße und Mülltonnennummer) defekt ist und was genau kaputt ist.

  • Wo bestelle ich eine gelbe Tonne?

    Gelbe Tonnen können beim zuständigen Abfuhrunternehmen, der Fa. Remondis Darmstadt GmbH, unter der Servicehotline 0800 1223255 oder per E-Mail an darmstadt@remondis.de, bestellt werden.

  • Wo erhalte ich Gelbe Säcke?

    Gelbe Säcke gibt es beim Kundenservice der Stadtwerke Rodgau, Philipp-Reis-Str. 7; beim Wertstoffhof, Philipp-Reis-Str. 19 oder beim Bürgerservice im Rathaus, Hintergasse 15.

  • Meine gelbe Tonne wurde nicht geleert bzw. der Gelbe Sack nicht abgeholt. Was kann ich tun?

    Für die Leerung der gelben Tonnen und die Entsorgung der gelben Säcke ist die Fa. Remondis Darmstadt GmbH zuständig. Reklamationen werden unter der Servicehotline 0800 1223255 oder per E-Mail an darmstadt@remondis.de, bearbeitet. Die Stadtwerke Rodgau sind für die Leerung/Entsorgung der gelben Tonnen/Säcke nicht zuständig.

  • Wo kann ich Windeln entsorgen?

    Die Entsorgung von Windeln ist über die Restmülltonne, über den Wertstoffhof (in verschlossenen Säcken) oder über spezielle Windelsäcke möglich. Gegen Vorlage einer Berechtigungskarte können pro Jahr max. 13 Windelsäcke zum Preis von 3,50 Euro pro Stück beim Kundenservice der Stadtwerke, Philipp-Reis-Str. 7; bei Möbius, Schwesternstr. 2 oder beim Kiosk Kaucic, Nieuwpoorter Str. 57, erworben werden.  Der Berechtigungsschein muss gegen Vorlage einer Geburtsurkunde (Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres) oder gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Entsorgungsmanagement der Stadtwerke (postalisch oder per E-Mail) beantragt werden. Die Berechtigungskarte wird im Anschluss per Post verschickt. Die gekauften Windelsäcke können zum normalen Restmüll-Leerungstermin vor das Grundstück gestellt werden. 

  • Wie beantrage ich die Abholung von Sperrmüll? 

    Der Sperrmüllantrag kann direkt hier oder über die RodauApp ausgefüllt werden. Bei Antragsstellung muss die eigene Restmülltonnennummer angegeben werden. Ein Abfuhrtermin kann nach Auflistung der abzuholenden Gegenstände direkt ausgewählt werden. Pro Abfuhrtermin werden max. 5 m³ mitgenommen. Im Jahr sind max. 4 Sperrmülltermine möglich. 

  • Wie lange dauert es, bis mein Sperrmüll abgeholt wird? 

    Beim Sperrmüll-Onlineantrag werden bis zu drei Terminvorschläge vorgegeben. So kann immer der passendste Abfuhrtermin gebucht werden. Die reguläre Wartezeit beträgt ca. 4 Wochen. Sperrmülltermine außerhalb der vorgeschlagenen Abfuhrtage sind nicht möglich.

  • Was ist die haushaltsnahe Grünschnittabfuhr? 

    Bei der haushaltsnahen Grünschnittabfuhr kann zu den im Abfallkalender veröffentlichten Terminen Grün- und Grasschnitt an Sammelstellen in den einzelnen Stadtteilen abgegeben werden. Die Sammelstellen sind im Abfallwegweiser veröffentlicht. Grün- und Grasschnitt wird an den Sammeltagen nicht von der Haustür abgeholt. Bei Abgabe an den Sammelstellen darf der Grün- und Grasschnitt nicht in Säcken verpackt und nicht verunreinigt sein.

  • Was ist das Schadstoffmobil? 

    Das Schadstoffmobil ist eine mobile Annahmestelle für verschiedene Schadstoffe, Chemikalien und Reinigungsmittel. Sammeltermine und Standorte finden Sie im Abfallwegweiser. Das Schadstoffmobil ist nicht mit Sperrmüll gleichgesetzt. 

  • Wo finde ich Entsorgungsinformationen zu verschiedenen Gegenständen?

    Im Abfallwegweiser unter “Abfall ABC: Was gehört wohin?” und auf der Homepage unter “Abfall ABC” sind Entsorgungsmöglichkeiten für verschiedene Gegenstände aufgelistet. Sollte ein bestimmter Gegenstand nicht aufgelistet sein, erteilt der Kundenservice weitere Auskünfte. 

  • Wer darf an der Kompostierungsanlage und am Wertstoffhof anliefern?

    Die Nutzung der Kompostierungsanlage und des Wertstoffhofes ist ausschließlich Rodgauer Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten, da die Nutzung beider Anlagen über die Müllgebühren finanziert werden. Bei Anlieferung von Grün- und Grasschnitt an der Kompostierungsanlage und von Wertstoffen am Wertstoffhof muss ein jahresaktueller Berechtigungsschein bereitgehalten werden. Der Berechtigungsschein liegt dem Abfallwegweiser bei und ist gegen Vorlage des Personalausweises im Kundenservice der Stadtwerke, an der Kompostierungsanlage und am Wertstoffhof erhältlich. Bürgerinnen und Bürger anderer Kommunen dürfen die Kompostierungsanlage und den Wertstoffhof nicht nutzen.

  • Kann auf dem Wertstoffhof Bauschutt abgegeben werden?

    Reiner und recycelbarer Bauschutt wird am Wertstoffhof in haushaltsüblichen Mengen (100 Liter pro Woche) angenommen. Große Mengen, gemischter Bauschutt oder Leichtbaustoffe (Rigips-, Fermacellplatten, Ytong-Steine) müssen über einen privaten Entsorger entsorgt werden.

  • Wo entsorge ich Tapeten?

    Tapeten gehören in den Restmüll und können über die Restmülltonne oder über Restmüllsäcke entsorgt werden. Tapeten gehören nicht ins Altpapier und werden nicht am Wertstoffhof angenommen oder über die Sperrmüllabfuhr entsorgt.

  • Wo entsorge ich Altkleider bzw. Textilien?

    Altkleider und Textilien jeglicher Art können über Altkleidersammelcontainer, welche im ganzen Stadtgebiet aufgestellt sind, entsorgt werden. Eine Übersicht der Containerstandorte finden Sie hier. Textilien gehören laut EU-Richtlinie nicht in den Restmüll. 




Mobilität & ÖPNV

  • Wie unterscheidet sich der Stadtbusverkehr von den anderen Buslinien?  

    Der Stadtbus verkehrt ausschließlich innerhalb von Rodgau, während andere Buslinien auch überregionale Strecken bedienen.

    Die Stadtbus Linie OF-40 ist auf die S-Bahn von bzw. nach Frankfurt abgestimmt.
    Das Stadtbus-Konzept verbindet seit Dezember 2019 alle drei Stadtbus-Linien, OF-40, OF-41 und OF-42 in der Linie OF-40. Der Schülerverkehr ist im Fahrplan der Linie OF-40 integriert.
    Die Linie OF-40 verbindet alle Stadtteile Rodgaus. Rollwald ist auch weiterhin über den Hopper erreichbar.

    Gefahren wird im Regelverkehr von Montag bis Freitag im 30-Minuten-Takt von 05:30 Uhr bis 21:30 Uhr.

  • Welche S-Bahn-Linien verkehren im Stadtgebiet?

    Im Stadtgebiet verkehr die S1 Rödermark Ober-Roden – Rodgau – Obertshausen – Offenbach – Frankfurt – F-Höchst – Wiesbaden Hbf

    Einen detaillierten Fahrplan können Sie hier finden.

    Den Schnellbahnplan können sie hier abrufen. Dabei ist die S1 in hellblau eingezeichnet.

  • Wo befinden sich die S-Bahn-Haltestellen im Stadtgebiet?

    Jeder Ortsteil verfügt über eine S-Bahn-Haltestelle.

    Über den Netzplan des Kreises unter https://netzplan.kvgof.de/maps/tlnp können Sie die nächstgelegene Haltestelle suchen.

  • Wie oft fährt die S-Bahn?

    Die S1 verkehrt im 30-Mintuen-Takt. In der Hauptverkehrszeit wird das Angebot auf einen 15-Minuten-Takt verdichtet.

  • Gibt es Kombitickets für die S-Bahn und andere Verkehrsmittel?

    Der RMV bietet eine Auswahl an Kombitickets. So können Sie mit nur einem Ticket sowohl den öffentlichen Nahverkehr als auch den Eintritt zu Veranstaltungen oder Sehenswürdigkeiten erhalten.

    Nähere Informationen finden Sie hier.

  • Welche Ticketarten bietet der RMV an?

    Für Fahrten mit dem ÖPNV stehen zahlreiche Ticketarten zur Verfügung – welche sich nach an der Fahrtstrecke und der Fahrthäufigkeit ausrichten. 

    Abonnements & Langzeitkarten

    • Abofahrkarten: Deutschlandtickets oder Jahreskarten im Abo
    • Jahreskarten: Günstiger als zwölf einzelne Monatskarten 
    • Monatskarten: Flexibel für 30 Tage, ohne automatische Verlängerung
    • Wochenkarten: Praktisch für regelmäßige Fahrten über kurze Zeiträume.

    Einzeltickets & Tageskarten

    • Einzelfahrkarten: Für eine einfache Fahrt innerhalb des Stadtgebiets.
    • Tageskarten: Beliebig oft fahren – den ganzen Tag lang. Auch als Gruppenkarte erhältlich.
    • Gruppenfahrkarten: Attraktive Konditionen für mehrere Personen, die gemeinsam reisen.

    Sonder- & Kombitickets

    • SparPass: Vergünstigte Fahrkarte für Erwachsene
    • Sonderfahrkarten: Für bestimmte Veranstaltungen oder Aktionen

    Das Fahrkartenangebot kann sich ändern. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/sortiment-verkauf/fahrkarten-im-ueberblick

  • Wo kann ich Tickets kaufen?

    RMV-Fahrkarten für die Fahrt mit Bus und S-Bahn können Sie sowohl beim Busfahrer oder am Fahrkartenautomaten als auch in einer unserer Vorverkaufsstellen erwerben.

    Hier können Sie die Fahrkarten online erwerben.

    Jügesheim:
    ​Kundenberatungs- und Verkaufsstelle der Stadtwerke Rodgau
    Philipp-Reis-Straße 7
    Telefon 06106 8296-0

    Weiskirchen:
    Verkaufsstelle Unser Lädchen
    Hauptstraße 36
    Telefon 06106 14868

    Hier erhalten Sie auch Informationsmaterial (Flyer) über den öffentlichen Nahverkehr in Rodgau und im Rhein-Main-Verkehrsbund (RMV). Jahreskarten im Abonnement sowie Deutschland Tickets können hier nicht erworben werden.

  • Gibt es Rabatte für Schüler, Studierende oder Senioren?

    Es gibt Rabatte und spezielle Ticketangebote für Schüler, Studierende und Senioren im Nahverkehr.

    Schülerticket Hessen
    Das Schülerticket Hessen ist eine persönliche Jahreskarte für alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, die in Hessen wohnen, hier zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen. Erfahren Sie mehr über das Schülerticket Hessen.

    Seniorenticket Hessen
    Das Seniorenticket Hessen richtet sich an alle Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren und ermöglicht das Reisen im gesamten Land. Dafür gibt es auch eine Zusatzleistung als Komfort-Variante. Erfahren Sie mehr über das Seniorenticket Hessen

  • Gelten Tickets für alle Verkehrsmittel im Stadtgebiet?

    Ob das Ticket für das gesamte Stadtgebiet gilt, hängt von der Ticketart und dem jeweiligen Tarifgebiet ab.

    Informieren Sie sich vorab auf der Website des RMVs.

  • Wo befinden sich Fahrradboxen im Stadtgebiet zur Anmietung?

    Im Stadtgebiet Rodgau bieten die Stadtwerke an verschiedenen Standorten digitale und analoge Fahrradboxen zur Anmietung an, um eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder und E-Bikes zu gewährleisten. 

    Digitale Fahrradboxen:
    Diese sind an zentralen Punkten wie dem Rathaus, dem Bahnhof Jügesheim und dem Strandbad zu finden. Sie bieten eine moderne Möglichkeit, hochwertige Fahrräder und E-Bikes sicher und bequem abzustellen. Die Boxen sind besonders benutzerfreundlich, da die Reservierung und Öffnung online erfolgen kann.

    • Rathaus Jügesheim: 20 digitale Fahrradboxen, davon 10 mit integriertem Ladesystem für E-Bikes und Pedelecs.
    • Strandbad Rodgau: 20 digitale Fahrradboxen, davon 10 mit integriertem Ladesystem für E-Bikes und Pedelecs.
    • Bahnhof Jügesheim: 12 digitale Ladeboxen, davon 6 mit integriertem Ladesystem für E-Bikes und Pedelecs.

    Analoge Fahrradboxen an den Bahnhöfen:
    An den Rodgauer Bahnhöfen sind weitere Fahrradboxen verfügbar, die von den Stadtwerken Rodgau betrieben werden. Die Boxen bieten eine einfache, aber sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder.

    • Standorte: Weiskirchen, Hainhausen, Jügesheim (Bahnhofseite und gegenüberliegende Seite), Dudenhofen, Nieder-Roden (Bahnhofseite und gegenüberliegende Seite), Rollwald.
  • Wie kann ich eine Fahrradbox mieten?

    Für die Fahrradboxen am Rathaus kann die Buchung über die App „BikeParkBox“ oder die Website www.bikeparkbox.de erfolgen.

    Für die Fahrradboxen am Strandbad erfolgt die Buchung über die App „BikeandRideBox“ oder im Web.

    Für die Fahrradboxen die am Bahnhof in Jügesheim zur Verfügung stehen können Sie eine Buchung vornehmen.

    Zum Mieten einer analogen Fahrradbox am Bahnhof können sie eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an verkehrsbetrieb@stadtwerke-rodgau.de stellen. Vorab können Sie sich entsprechende Auskünfte unter der Telefonnummer 06106 / 8296-0 einholen.

    Bitte beachten Sie: An den Standorten Weiskirchen und Jügesheim (Bahnhofseite) sind derzeit alle Boxen belegt. Die unverbindliche Aufnahme auf unsere Warteliste ist jederzeit möglich. Setzen Sie sich hierfür gerne mit uns in Verbindung.

  • Was kostet mich die Anmietung einer Fahrradbox?

    Fahrradboxen am Rathaus

    Eine Boxmit Lademöglichkeitohne Lademöglichkeit
    Tag
    2,50€2.00€
    Woche5,95€4,90€
    Monat19,50€15,00€
    Jahr120,45€98,55€

    Fahrradboxen am Strandbad

    Der Preis für die Fahrradboxen am Strandbad beträgt für normale Fahrräder 2 € pro Tag und 5 € pro Woche. Für E-Bikes und Pedelecs mit Lademöglichkeiten betragen die Kosten 2,50 € pro Tag und 6 € pro Woche.

    Fahrradboxen am Bahnhof Jügesheim

    Die Fahrradboxen sind zu unterschiedlichen Preisen je nach Mietdauer verfügbar.

    Für normale Fahrräder:

    Ein Tag: 1 €

    Eine Woche: 4 €

    Ein Monat: 12 €

    Ein Jahr: 100 €

     

    Für E-Bikes und  Pedelecs:

    Ein Tag: 1,50 €

    Eine Woche: 6 €

    Ein Monat: 18 €

    Ein Jahr: 125 €


    Analoge Fahrradboxen an den Bahnhöfen

    Die Kosten für die Anmietung betragen 5,00 € pro Monat. Diese sind halbjährlich im Voraus zu zahlen. Eine Kaution i.H.v. 50,00 € muss ebenfalls hinterlegt werden. Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate.

  • Wie sind die Innenmaße der Fahrradboxen?

    Fahrradbox am Rathaus

    Länge: 1,90m Breite: 0,66m Höhe 1,15m

    Fahrradboxen am Strandbad

    Länge: 1,99m Breite: 0,80m Höhe 1,17m

    Fahrradboxen am Bahnhof Jügesheim

    Länge: 1,99m Breite: 0,80m Höhe 1,17m

    Analoge Fahrradboxen an den Bahnhöfen:

    Die Abmessungen der Boxen betragen im Inneren:190 cm L x 70 cm B x 124 cm H

  • An wen kann ich mich bei Problemen oder Beschwerden wenden?

    Ansprechpartner für den Stadtbus und die Fahrradboxen:
    Stadtwerke Rodgau
    Philipp-Reis-Straße 7
    63110 Rodgau
    Tel.: 06106 8296-0
    Fax: 06106 8296-4991
    E-Mail: verkehrsbetrieb@stadtwerke-rodgau.de

    Ansprechpartner für die Hauptbuslinien:
    Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach
    Tel.: 06074 69669-00
    Fax: 06074 69669-109-29
    E-Mail: info@kvgOF.de

  • Gibt es eine Hotline oder eine App für aktuelle Verkehrsinformationen?

    Auskünfte zu Fahrplänen und Fahrzeiten erhalten Sie rund um die Uhr über das RMV Servicetelefon unter 069/24249024 oder bei der kvgOF-Mobilitäts-beratung:
    06074 69669-29 .

    Ansonsten können Sie auch immer die RMV-App nutzen, um aktuelle Informationen zu erhalten.


Trinkwasser

  • Braunes Wasser?

    Ist in alten verzinkten Rohrleitungen die Zinkschicht „verbraucht“, kommt es zur Rostbildung, die Sie als braunes Wasser wahrnehmen. Dieser Effekt tritt außerdem auf, wenn entgegen den vorhandenen technischen Regeln ungeschützte Stahlrohre installiert wurden. In beiden Fällen sollten die Rohrleitungen durch ein fachkundiges Installateurunternehmen eingetragenes Unternehmen ausgetauscht werden.

  • Was kostet eigentlich ein Liter Trinkwasser in Rodgau?

    Ein Liter Trinkwasser kostet in Rodgau brutto 0,0018 Euro, also 5 Liter Trinkwasser kosten 1 Cent. In Relation: Am Kiosk kostet ein Cola-Fläschchen 10 Cent. Dafür erhalten unsere Kunden 50 Liter bestes Trinkwasser.

  • Darf ich auf meinem Grundstück einen Brunnen bohren oder schlagen?

    Seit der Novellierung des Hessischen Wassergesetzes ist der Betrieb von privaten Brunnenanlagen nicht mehr genehmigungspflichtig. Es besteht nur noch eine Meldepflicht bei der unteren Wasserbehörde. Für den Kreis Offenbach ist diese bei der Kreisverwaltung angesiedelt. 

  • Bauarbeiten?

    Bei Arbeiten im Rohrnetz oder der Hausinstallation wird das Wasser meist abgestellt – für wenige Minuten oder mehrere Stunden. Die Folge: Wasser steht in den Leitungen, die gerade nicht benutzt werden. Werden die Leitungen wieder angeschlossen und das Wasser mit 4,5 bis 5,5 bar durchgeleitet, können sich Spuren von Rost von den Innenseiten lösen. Dieser Rost lagert sich normalerweise an den Innenseiten ab, wird aber bei Änderung der Fließrichtung mitgerissen.
    Lösung: Drehen Sie Ihre Wasserhähne auf und lassen Sie das Wasser ablaufen bis die Braunfärbung verschwunden ist. Das dauert zumeist nicht lange. Sollte dies keinen Erfolg haben, Anruf genügt.

  • Wasserfilter für den Heimgebrauch?

    Nitrat, Blei und Bakterien. Menschen misstrauen der Wasserqualität und beschäftigen sich mit der Anschaffung von Wasserfiltern. Rodgauer Trinkwasser ist jedoch von höchster Qualität und gesund. Alle in der Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenzwerte werden weit unterschritten. Es steht vielen Mineralwässern aus dem Einzelhandel in nichts nach. Eine zusätzliche Behandlung mit Trinkwasserfiltern ist deshalb nicht notwendig. Sie kann lediglich erforderlich sein, um die Hausinstallation vor Kalk zu schützen.

  • Warum wird unser Hauptwasserzähler ausgetauscht?

    Wie viele andere Messgeräte auch unterliegen die von den Stadtwerken Rodgau eingebauten Wasserzähler der gesetzlichen Eichpflicht. Deshalb werden Hauptwasserzähler in der Regel spätestens alle 6 Jahre gegen neue, geeichte Zähler ausgetauscht.

  • An wen muss ich mich wenden, wenn ich Probleme mit meiner Wasser- und Abwasser-Rechnung habe?

    Hilfe bei allen Fragen zu der Wasser- und Abwasser-Rechnung erhalten Sie in unserem Kundenservice in der Philipp-Reis-Straße 7 oder telefonisch unter 06106 8296-4400

  • Wie lange ist ein Wasserzähler eigentlich geeicht?

    Die Eichgültigkeitsdauer bei Kaltwasserzählern beträgt 6 Jahre, d. h. ein im Jahr 2005 geeichter Zähler darf bis Ende 2011 im Netz bleiben. Bei Warmwasserzählern beträgt sie nur 5 Jahre.

  • Wie genau messen Wasserzähler eigentlich?

    Die Belastung des Wasserzählers (Durchflussmenge pro Stunde) wird in einen unteren Bereich (Qmin bis Qtrenn) und einen oberen Bereich (Qtrenn bis Qmax) eingeteilt. Als Nennbelastung ist der halbe Wert von Qmax auf dem Zähler angegeben, z.B. Qn 2,5 m³/h. Normale Hauswasserzähler (Qn = 2,5 m³/h, Klasse B) haben eine Mindestbelastung Qmin von 50 l/h, eine Trenngrenze Qtrenn von 200 l/h und eine Maximalbelastung Qmax von 5000 l/h. Im unteren Belastungsbereich muss der Zähler bei der Eichung einen Fehler kleiner als /- 5% aufweisen, im oberen Bereich maximal /- 2%. Im Betrieb kann sich der Fehler z. B. durch Abnutzung oder Ablagerung vergrößern. Die zulässige Verkehrsfehlergrenze ist dabei das Doppelte der Eichfehlergrenze.

Abwasser

  • Was gehört nicht ins Abwasser?

    In § 7 der Entwässerungssatzung der Stadt Rodgau ist genau aufgelistet, was nicht in die Kanalisation eingeleitet werden darf.
    Es ist verboten, Stoffe einzuleiten, die:

    • die Kanalisation verstopfen oder zu Ablagerungen führen
    • giftige, übel riechende oder explosive Gase bilden
    • Ferner dürfen Bau- und Werkstoffe, die die Kanalisation in stärkerem Maße angreifen sowie die Abwasserreinigung und/oder die Schlammbehandlung erschweren, nicht eingebracht werden.
    Feste oder flüssige Stoffe, die nicht in den Ausguss bzw. in die Toilette gehörenWas sie anrichtenWo sie hingehören
    Aschelagert sich ab, zersetzt sich nichtRestabfallbehälter
    Binden und Windelnverstopfen Rohrleitungen und PumpenRestabfallbehälter
    Chemikalien (z.B. Natronlauge, Schwefelsäure)vergiften das Abwasser, greifen Betonleitungen anSchadstoffsammlung
    Farbenvergiften das AbwasserSchadstoffsammlung
    Fotochemikalien (Entwickler, Fixierer u.a.)vergiften das AbwasserSchadstoffsammlung
    Frittierfettlagert sich in den Rohrleitungen ab, führt zu VerstopfungenGewerbe: Entsorgung durch Fachfirmen
    Haushalt: Reste in verschlossenen Beuteln in Restabfallbehälter
    Katzenstreulagert sich in den Rohrleitungen abIm verschlossenen Beutel in den Restabfallbehälter
    Lackevergiften das AbwasserSchadstoffsammlung
    Medikamentevergiften das AbwasserApotheke
    Motoröl und ölhaltige Abfällevergiften das AbwasserRückgabe an Handel gemäß Altölverordnung
    Pflanzenschutzmittelvergiften das AbwasserSchadstoffsammlung
    Putzmittelvergiften das Abwasser, zerfressen Rohrleitungen und DichtungenSchadstoffsammlung
    Schädlings- bekämpfungsmittelvergiften das AbwasserSchadstoffsammlung
    Slipeinlagenführen zu VerstopfungenRestabfallbehälter
    Speisöle aus Haushaltenführen zu Ablagerungen und Rohr- verstopfungenIn einem Gefäß in den Restabfallbehälter
    Speiseresteführen zu Verstopfungen, locken Ratten anRestabfallbehälter
    Windelnverstopfen Rohrleitungen und PumpenRestabfallbehälter

Friedhof

  • Kann mir ein Bestattungsunternehmen helfen und Aufgaben übernehmen?

    Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen (beispielsweise siehe Friedhofswesen - Pietäten) ihrer Wahl mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt, sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen. Für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt zuständig. 

  • Wer darf eine Grabstätte räumen, wann muss sie geräumt werden und was ist zu entfernen?

    Das Nutzungsrecht an Reihengräbern endet automatisch nach 20 Jahren. Die Stadtwerkeabteilung Friedhofswesen gibt bekannt, welche Grabstätten betroffen und daher zu räumen sind. Sind die Erwerber von Grabstätten bekannt, so erhalten diese hierüber eine schriftliche Mitteilung. Vor dem Abbau der Grabanlage ist mittels Antrag auf Räumung einer Grabstätte  mitzuteilen, wer die Grabstätte abräumt. Für Wahlgräber (Erd- und Urnengräber) besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Nutzungsrechts. Nach einer schriftlichen Benachrichtigung durch die Stadtwerke oder durch Selbstinitiative können die Nutzungsberechtigten ihre Entscheidung mitteilen, ob die Grabstätte weiter erhalten werden soll.
    Wer darf eine Grabstätte abräumen? Der Graberwerber hat die Möglichkeit, nach Zustimmung durch die Stadtwerke Rodgau, die Grabstätte durch einen anerkannten Steinmetzbetrieb räumen zu lassen. Die Abräumung einer Grabstätte bedarf immer der Genehmigung durch die Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen. Die Räumung kann durch einen Steinmetzbetrieb, welcher im Besitz der jeweils gültigen Jahreserlaubniskarte ist, erfolgen. Was muss entfernt werden? Es muss die gesamte Grabanlage entfernt werden. Dazu gehört: Das Grabmal (Grabstein/Gedenkplatte), die Grabeinfassung, Fundamente sowie sonstige oberirdische  Grabausstattung, wie Abdeckplatten, Bepflanzung, Vasen, Kerzen u. ä.

  • Bedarf die Errichtung von Grabmalanlagen der Zustimmung?

    Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalanlagen bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadtwerke Rodgau. Die hierzu erforderliche Anzeige ist schriftlich (über den von dem Nutzungsberechtigten beauftragten Steinmetzbetrieb) einzureichen.
    Die Vorgaben der Friedhofssatzung der Stadt Rodgau müssen den Steinmetzbetrieben, welche im Besitz einer Erlaubnis zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf den Friedhöfen sind, bekannt sein. Andere Fachbetriebe müssen in jedem Fall vor Antragstellung Rücksprache mit der Abteilung Friedhofswesen halten. Wird bei einer späteren Kontrolle durch die Stadtwerke festgestellt, dass eine errichtete Anlage nicht mit den Angaben der zugestimmten Anzeige übereinstimmt, so ist diese zu entfernen bzw. entsprechend der Anzeige zu ändern. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von dem Antragsteller zu tragen.

  • Wer ist Graberwerber / Nutzungsberechtigter / Pflegepflichtiger?

    Soll ein Verstorbener auf einem Friedhof in Rodgau bestattet oder dessen Aschereste beigesetzt werden, müssen die Hinterbliebenen den Bestattungsantrag der Stadt Rodgau unterschreiben. Die Person, welche den Bestattungsantrag unterschreibt und sich somit zur Übernahme der im Rahmen der Bestattung anfallenden Kosten verpflichtet, erhält ca. drei bis vier Wochen nach der Beisetzung einen Gebührenbescheid, aus welchem die Dauer oder Verlängerung des Nutzungsrechts ersichtlich ist. Erfolgt die Beisetzung in einem bereits vorhandenen Grab und war der Verstorbene Nutzungsberechtigter dieser Grabstätte, muss ein neuer Nutzungsberechtigter als dessen Rechtsnachfolger eingesetzt werden. Der neue Nutzungsberechtigte muss sein Einverständnis schriftlich hierzu geben. Erfolgt dies nicht, ist eine Beisetzung in dieser Grabstätte nicht möglich.
    Der Graberwerber ist gleichzeitig Nutzungsberechtigter und somit auch Pflegepflichtiger, sofern die Hinterbliebenen nichts anderes bestimmen. Die Bestimmungen sind auf dem Bestattungsantrag oder als Anlage schriftlich festzuhalten und von den genannten Personen durch deren Unterschrift zu bestätigen. Ändert sich im Laufe der Nutzungszeit die Anschrift des Nutzungsberechtigten, so ist dies der Friedhofsverwaltung mitzuteilen, um die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erforderliche Suche nach Hinterbliebenen zu erleichtern.

  • Wer gilt als Sorgepflichtige Angehörige?

    Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der/die Lebenspartner/in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

  • Wann und wo ist der Todesfall zu melden?

    Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nicht vertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Es gibt die Möglichkeit der Erd- oder Feuerbestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Im Falle einer Erdbestattung (Sarg, ohne Kühlung ) haben Sie als Angehörige die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehörige/r die Bestattungsart.

  • Todesfall - was ist zu tun?

    Bei einem Todesfall haben Sie als Angehörige/r die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt oder eine Notärztin/Notarzt zu verständigen, die/der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

  • Wie hoch ist der Prozentsatz an Urnenbestattungen?

    Es werden auf den Rodgauer Friedhöfen insgesamt ca. 380 Beisetzungen jährlich durchgeführt. Mehr als 75 % dieser Begräbnisse sind Urnenbeisetzungen.

  • Wie viele belegte Grabflächen gibt es auf den Rodgauer Friedhöfen?

    Es gibt ca. 6400 belegte Grabstätten, unterteilt in Sarg- und Urnengrabstätten.

  • Kann ich die Trauerhalle benutzen und was kosten das?

    Auf allen Friedhöfen befindet sich eine Trauerhalle, die für eine Trauerfeierzeremonie gegen eine Gebühr in Höhe von 400,00 Euro pauschal in Anspruch genommen werden kann.

  • Finden auf dem Alten Friedhof in Nieder-Roden noch Bestattungen statt?

    Der Alte Friedhof Nieder-Roden wurde im Jahr 2021 entwidmet und ist keine Friedhofsfläche mehr.

  • Wie viele Friedhöfe gibt es in Rodgau?

    Wir bewirtschaften insgesamt 6 Friedhöfe, die sich in nachstehenden Stadtteilen befinden: Neuer Friedhof Nieder-Roden, Friedhof Dudenhofen, Alter Friedhof Jügesheim, Waldfriedhof Jügesheim, Friedhof Hainhausen und Friedhof Weiskirchen.




Funkwasserzähler

  • Was ist ein Funkwasserzähler?

    Funkwasserzähler sind Messgeräte mit Funkübertragung zur Ermittlung des Wasserverbrauchs. Im Gegensatz zu analogen Wasserzählern messen die Funkwasserzähler den Verbrauch per Funkfrequenz, in Verbindung mit einem entsprechenden Auslesegerät. Sie verfügen über einen Datenspeicher und können mittels eines Funkmoduls außerhalb des Hauses ausgelesen werden (sog. Drive-by oder Walk-by-Verfahren). Eine externe Stromversorgung ist nicht notwendig, da die Funkwasserzähler über eine eingebaute Batterie verfügen, welche eine Lebensdauer von 12 bis 16 Jahren hat.

  • Was unterscheidet einen Funkwasserzähler von einem analogen Wasserzähler?

    Im Unterschied zu einem analogen Wasserzähler ermitteln Funkwasserzähler den Verbrauch über die Fließbewegung im Wasser via Ultraschallmessung. Im Wasserzähler befindet sich ein Messrohr mit Ultraschallsensoren, das bereits geringste Wasserverbräuche zählt und als Momentandurchfluss anzeigt. Ferner verfügen die Wasserzähler über einen Datenspeicher und können mittels eines Funkmoduls außerhalb des Hauses durch Mitarbeitende der Wasserversorgung ausgelesen werden (sog. Drive-by-Verfahren).

     Der Zähler ist batteriebetrieben. Diese Batterie versorgt sowohl das Messsystem als auch die Funkeinheit für mehr als 12 Jahre mit Strom.

  • Welche Vorteile haben Funkwasserzähler?

    • Höhere und keine nachlassende Messgenauigkeit
    • Keine mechanischen Einbauten / Messelemente
    • Eichzeitverlängerung auf 12 Jahre (oder mehr). Die Eichzeit beträgt sonst 6 Jahre.
    • Reduzierung der Kosten für den Turnustausch aufgrund der Eichzeitverlängerung
    • Auslesung der Zähler im „Walk-by / Drive-by-Verfahren“ statt manueller Ablesung
    • Vermeidung von Fehlablesungen und Reduzierung des Aufwands bei der Abrechnung. Damit einhergehend Kostenreduzierung wegen Verzicht auf die Ablesekartenversendung.
    • Bei Bedarf unterjährige Auslesung zur frühzeitigen Erkennung von Rohrbrüchen, dadurch Reduzierung der Wasserverluste
  • Welche Daten werden erfasst und übertragen?

    Es werden folgende Daten übertragen:

    • Zählerstand zum Stichtag (aktuell 31.12.)
    • Leckagen, Rückfluss, Manipulationen etc. lösen einen Alarm aus (allerdings werden die Daten nur einmal im Jahr abgelesen)
    • Bei Ablesung wird die Zählernummer übertragen
    • Es können auch zählerspezifische Daten wie Batteriekapazität übertragen werden

    Eine vollständige Auslesung des Zählers mit weiteren Daten ist nur vor Ort und nur direkt am Zähler und ausschließlich mithilfe eines Datenloggers durch unsere Mitarbeiter möglich.

  • Entsprechen die Zähler der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)?

    Obwohl beim Einsatz von Funkwasserzählern nur wenige Daten erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden, sind für uns Datenschutz und Datensicherheit von personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung. Deshalb informieren wir Sie hierüber gerne ausführlich mit der Information zur Datenverarbeitung nach Art. 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

    Alle Eigentümer, deren Hauswasserzähler weniger als drei Wohneinheiten versorgt, müssen die Datenschutzhinweise an die Bewohnerinnen und Bewohner weiterleiten.

  • Welcher Funkwasserzähler wird eingesetzt?

    Die Datenübertragung via Funkfrequenz liegt bei 868 MHz, in Verbindung mit einem entsprechenden Auslesegerät.

    Einmal jährlich werden die Abrechnungsdaten (Zählernummer und aktueller Zählerstand) sowie anstehende Fehlercodes (Trockenlauf, Fließrichtungswechsel usw.) und Zählerbetriebsdaten (z.B. Batteriestand) über das „Drive-by-Verfahren“ erfasst. Hierzu fahren die Mitarbeitenden der Stadtwerke Rodgau die öffentlichen Wege mit einem Fahrzeug in einer langsamen Geschwindigkeit von 20 – 30 km/h ab. Die Daten können nur von unseren Mitarbeitenden in verschlüsselter Form ausgelesen werden. Die Vertraulichkeit dieser Daten ist dabei durch die individuell verwendeten 128-Bit-AES-Schlüssel gesichert und entspricht der Empfehlung des BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik Richtlinie TR-021.2-1).

  • Wie lange dauert durchschnittlich eine Funkübertragung eines Funkzähler?

    Die Übertragung der Daten dauert 16 Millisekunden.

  • Sind Personen ausreichend gegen mögliche Funkstrahlen und Elektrosmog geschützt bzw. sind Funkstrahlen schädlich?

    Die maximale Sendeleistung beträgt nur 0,01 Watt bei einer Frequenz von 868 Megahertz (MHz).

    Die elektromagnetische Strahlung des Systems ist auf Grund dieser technischen Gegebenheiten im Vergleich zu anderen Hochfrequenzfunkquellen wie z. B. Radio, Funk- oder Mobiltelefonie oder Fernsehen äußerst gering und liegt weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. Die tägliche Belastung durch Mobilfunk, W-LAN und Bluetooth ist um ein Vielfaches höher als durch den Funkwasserzähler.

    Der Hersteller orientiert sich an den geltenden Rechtsgrundlagen nach der geltenden EU-Richtlinie 2014/53/EU. Diese verweist auf Grenzwerte, die in der Empfehlung des Rates der Europäischen Union (1995/519/EC) zur "Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern" festgelegt wurden. Diese Werte stützen sich wiederum auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Auch die in Deutschland gültige "Verordnung über elektromagnetische Felder" (26. BImSchV) des deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz orientiert sich an diesen Werten.

  • Senden die Funkwasserzähler ständig Daten oder gibt es hier Einschränkungen?

    Nein, die Funkwasserzähler senden durchschnittlich zwischen 10,8 s und 40,5 s am Tag. Das Funksignal wird im Wasserzähler so konfiguriert, dass es an den Wochentagen Montag bis Freitag maximal in der Zeit von 06:00 – 18:00 Uhr sendet.

    Bei einer Datenübertragung werden lediglich diejenigen Daten übertragen, die zur Verbrauchsabrechnung bzw. zur zuverlässigen Wassernetzanalyse und -steuerung notwendig sind. Dies erfolgt einmal im Jahr.

  • Welche durchschnittliche maximale Entfernung wird zwischen Funkzähler und Ausleseeinheit angenommen, um eine ordnungsgemäße Ablesung gewährleisten zu können?

    Die Auslesung erfolgt in der Regel durch das sog. Drive-by oder Walk-by-Verfahren und findet außerhalb des Hauses statt. Hierzu werden öffentliche Wege in einer langsamen Geschwindigkeit von 20 – 30 km/h mit einem Fahrzeug abgefahren.

  • Steigen die Kosten?

    Auch wenn sich die Anschaffung von Funkwasserzählern zunächst teurer gestaltet, ist zunächst nicht mit einer Erhöhung der Grundgebühr aufgrund der Umstellung zu rechnen.

    Durch die Vorteile der Funkwasserzähler entfallen oder reduzieren sich vielmehr andere Kosten (z.B. Ablesung, Turnustausch nach 6 Jahren), was letztlich die höheren Anschaffungskosten ausgleicht.

  • Wie erfolgt der Zählerwechsel?

    Der Zählerwechsel erfolgt wie bereits in der Vergangenheit im Rahmen des regulären Turnuswechsels und ist für den Hausanschlussnehmer (i.d.R. der Eigentümer) kostenlos.

  • Wie oft wird ein Funkwasserzähler gewechselt?

    Der Vorteil eines Funkwasserzählers ist, dass die Eichfrist verlängert werden kann. Laut Eichgesetz müssen alle Zähler nach 6 Jahren turnusmäßig gewechselt werden. Bei den Funkwasserzählern erfolgt eine stichprobenartige Kontrolle und nach positiver Prüfung verlängert sich die Eichfrist auf 12 Jahre.

  • Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Die technischen Voraussetzungen beim Einbau eines Funkwasserzählers müssen auch bei einem analogen Wasserzähler erfüllt sein. Diese sind ein Zählerplatz, der dem technischen Regelwerk nach DIN EN 14154-2:2011-06, DIN 1988 und DVGW-Arbeitsblatt W406 entspricht. Gerne können Sie hierzu einen Beratungstermin mit uns über die technischen Voraussetzungen vereinbaren. Die Kosten für den Einbau eines Wasserzählerbügels, Rückschlagventils oder Filters sind nach §25 der Wassersatzung der Stadt Rodgau in Verbindung mit §2 - Anschlussleitung vom Eigentümer zu tragen. Die Kosten des Wasserzählers inkl. Batterien sind in der Grundgebühr enthalten.

  • Kann ich auf den Einbau eines analogen Wasserzählers bestehen?

    Nein, denn § 11 der Wassersatzung der Stadt Rodgau (Stand 12/2022) besagt, dass die Stadt Rodgau die zur Verfügung gestellte Wassermenge auch durch Funkmessgeräte ermitteln kann und dass die Geräte von den Anschlussnehmern zu nutzen sind. Eine Auswahlmöglichkeit für die Anschlussnehmer ist nicht vorgesehen.