FAQ
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu folgenden Themen.
Wählen Sie einen Oberbegriff aus der Menüleiste rechts aus oder suchen Sie mit einem Schlag- oder Stichwort in unserer FAQ-Datenbank.
- Abfallentsorgung
- Abwasser
- Friedhof
- Funkwasserzähler
- Mobilität
- Sauberhaftes Rodgau
- Sonnenstrom
- Wasser
- 1. Meine Mülltonne reicht nicht bis zur nächsten Leerung aus. Was kann ich tun?
Wenn einmal mehr Restmüll als üblich anfällt, kann dieser über Hausmüllsäcke entsorgt werden. Diese gibt es zum Preis von 8,-€ pro Stück im Kundenservice der Stadtwerke, beim Bürgerservice im Rathaus und in den nachfolgend aufgeführten Verkaufsstellen:
Rodgau Jügesheim
Service-Center Möbius, Schwesternstr. 2Rodgau Dudenhofen
Schreibwarenladen Schrod, Nieuwpoorter Str. 68
Kiosk Kaucic, Nieuwpoorter Str. 50 - 2. Meine gelbe Tonne wurde nicht geleert bzw. der Gelbe Sack nicht abgeholt. Was kann ich tun?
Für die Leerung der gelben Tonnen und die Entsorgung der gelben Säcke ist die Fa. Remondis Darmstadt GmbH zuständig. Reklamationen werden unter der Servicehotline 0800 1223255 bearbeitet. Die Stadtwerke Rodgau sind für die Leerung/Entsorgung der gelben Tonnen/Säcke nicht zuständig.
- 3. Wie beantrage ich die Abholung von Sperrmüll?
Der Sperrmüllantrag kann direkt über die Homepage oder die RodauApp ausgefüllt werden. Bei Antragsstellung muss die eigene Restmülltonnennummer angegeben werden. Ein Abfuhrtermin kann direkt gebucht werden.
- 4. Wie lange dauert es, bis mein Sperrmüll abgeholt wird?
Beim Sperrmüll-Onlineantrag werden bis zu drei Terminvorschläge vorgegeben. So kann immer der passendste Abfuhrtermin gebucht werden.
- 5. Was ist die haushaltsnahe Grünschnittabfuhr?
Bei der haushaltsnahen Grünschnittabfuhr kann zu den im Abfallkalender veröffentlichten Terminen Grün- und Grasschnitt an Sammelstellen in den einzelnen Stadtteilen abgegeben werden. Die Sammelstellen sind im Abfallwegweiser veröffentlicht. Grün- und Grasschnitt wird an den Sammeltagen nicht von der Haustür abgeholt.
- 6. Wie bestellte ich eine Restmüll-,Biomüll- oder Altpapiertonne, melde diese um oder ab?
Restmüll-, Biomüll- oder Altpapiertonnen müssen über das Antragsformular der Stadtwerke Rodgau bestellt oder abgemeldet werden. Die Antragstellung muss über den Wohnungseigentürmer bzw. über den Mieter mit Vollmacht des Vermieters erfolgen.
- 7. Darf ich als Mieter eine Mülltonne bestellen?
Die Mülltonnenbestellung muss schriftlich über den Eigentümer erfolgen. Mieter dürfen nur gegen Vorlage einer Vollmacht Mülltonnen bestellen.
- 8. Wie viele Leerungen der Restmülltonne sind in den Müllgebühren enthalten?
In den entsprechenden Jahresgebühren für die jeweiligen Restmülltonnengrößen sind 10 Leerungen eingerechnet. Ab der 11. Leerung fallen entsprechende Zusatzgebühren an.
- 9. Ist die Biotonne kostenfrei?
Für die Nutzung der Biotonne fallen in Rodgau keine zusätzlichen Gebühren an. Die Leerungs- und Entsorgungskosten werden über die jährlichen Abfallgebühren abgedeckt.
- 10. Was kann ich gegen Maden in der Biotonne tun?
Um Madenbefall vorzubeugen, sollte der Biomüll möglichst trocken, am besten in Zeitungspapier eingeschlagen, in die Biotonne eingeworfen werden. Gegen bereits bestehenden Madenbefall hilft Kalkmehl in der Biotonne. Außerdem sollte bei gutem Wetter der Deckel der Biotonne leicht geöffnet sein, denn trockener und belüfteter Biomüll wird kaum von Maden befallen.
- 11. Darf ich meinen Biomülll in Plastiktüten entsorgen?
Biomüll darf nicht in Plastiktüten entsorgt werden. Auch die Nutzung von kompostierbaren Plastikbeuteln oder Maismehltüten ist in Rodgau nicht gestattet, da diese in der mit Rodgauer Biomüll belieferten Anlage nicht verwertet werden können. Die sogenannte Rottezeit ist hier zu kurz. Ohne Probleme kann Biomüll hingegen in Zeitungspapier oder in Küchenkrepp entsorgt werden.
- 12. Welche Farben haben die Mülltonnen in Rodgau?
Restmülltonnen sind schwarz-grau; Biomülltonnen grün; Altpapiertonnen blau
- 13. Wer reinigt meine verschmutzte Mülltonne?
Für die Reinigung der einzelnen Mülltonnen sind die jeweiligen Nutzer selbst verantwortlich.
- 14. Wo bestelle ich eine gelbe Tonne?
Gelbe Tonnen können beim zuständigen Abfuhrunternehmen, der Fa. Remondis Darmstadt GmbH, unter der Tel. 0800 1223255, bestellt werden.
- 15. Wo erhalte ich gelbe Säcke?
Gelbe Säcke gibt es beim Kundenservice der Stadtwerke Rodgau, beim Wertstoffhof oder beim Bürgerservice im Rathaus.
- 16. Wo finde ich Entsorgungsinformationen zu verschiedenen Gegenständen?
Im Abfallwegweiser unter „Abfall ABC: Was gehört wohin?“ und auf der Homepage unter Abfall sind Entsorgungsmöglichkeiten für verschiedene Gegenstände aufgelistet. Sollte ein bestimmter Gegenstand nicht aufgelistet sein, erteilt der Kundenservice weitere Auskünfte.
- 17. Wo kann ich Windeln entsorgen?
Die Entsorgung von Windeln ist über die Restmülltonne, über Windelsäcke (3,50 Euro pro Stück/max. 13 Stück pro Jahr, erhältlich gegen Vorlage einer Berechtigungskarte bei verschiedenen Verkaufsstellen) oder in verschlossenen Säcken kostenfrei am Wertstoffhof möglich.
- 18. Wo entsorge ich Tapeten?
Tapeten gehören in den Restmüll und können über die Restmülltonne oder über Restmüllsäcke entsorgt werden. Tapeten gehören nicht ins Altpapier und werden nicht auf dem Wertstoffhof angenommen oder über die Sperrmüllabfuhr entsorgt.
- 19. Kann auf dem Wertstoffhof Bauschutt abgegeben werden?
Reiner und recycelbarer Bauschutt wird am Wertstoffhof in haushaltsüblichen Mengen (100 Liter pro Woche) angenommen. Große Mengen, gemischter Bauschutt oder Leichtbaustoffe müssen über einen privaten Entsorger entsorgt werden.
- 1. Was gehört nicht ins Abwasser?
In § 7 der Entwässerungssatzung der Stadt Rodgau ist genau aufgelistet, was nicht in die Kanalisation eingeleitet werden darf.
Es ist verboten, Stoffe einzuleiten, die:- die Kanalisation verstopfen oder zu Ablagerungen führen
- giftige, übel riechende oder explosive Gase bilden
- Ferner dürfen Bau- und Werkstoffe, die die Kanalisation in stärkerem Maße angreifen sowie die Abwasserreinigung und/oder die Schlammbehandlung erschweren, nicht eingebracht werden.
Feste oder flüssige Stoffe, die nicht in den Ausguss bzw. in die Toilette gehören Was sie anrichten Wo sie hingehören Asche lagert sich ab, zersetzt sich nicht Restabfallbehälter Binden und Windeln verstopfen Rohrleitungen und Pumpen Restabfallbehälter Chemikalien (z.B. Natronlauge, Schwefelsäure) vergiften das Abwasser, greifen Betonleitungen an Schadstoffsammlung Farben vergiften das Abwasser Schadstoffsammlung Fotochemikalien (Entwickler, Fixierer u.a.) vergiften das Abwasser Schadstoffsammlung Frittierfett lagert sich in den Rohrleitungen ab, führt zu Verstopfungen Gewerbe: Entsorgung durch Fachfirmen
Haushalt: Reste in verschlossenen Beuteln in RestabfallbehälterKatzenstreu lagert sich in den Rohrleitungen ab Im verschlossenen Beutel in den Restabfallbehälter Lacke vergiften das Abwasser Schadstoffsammlung Medikamente vergiften das Abwasser Apotheke Motoröl und ölhaltige Abfälle vergiften das Abwasser Rückgabe an Handel gemäß Altölverordnung Pflanzenschutzmittel vergiften das Abwasser Schadstoffsammlung Putzmittel vergiften das Abwasser, zerfressen Rohrleitungen und Dichtungen Schadstoffsammlung Schädlings- bekämpfungsmittel vergiften das Abwasser Schadstoffsammlung Slipeinlagen führen zu Verstopfungen Restabfallbehälter Speisöle aus Haushalten führen zu Ablagerungen und Rohr- verstopfungen In einem Gefäß in den Restabfallbehälter Speisereste führen zu Verstopfungen, locken Ratten an Restabfallbehälter Windeln verstopfen Rohrleitungen und Pumpen Restabfallbehälter
- 1. Kann mir ein Bestattungsunternehmen helfen und Aufgaben übernehmen?
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen (beispielsweise siehe Friedhofswesen - Pietäten) ihrer Wahl mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt - unter www.rodgau.de sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen. Für die Beurkundung von Sterbefällen ist die Stadt Rodgau – Standesamt – zuständig. Unter folgenden Rufnummern helfen Ihnen die MitarbeiterInnen des Standesamtes gerne weiter:
Stadt Rodgau,
Fachdienst Fachbereich Personenstandswesen,
Hintergasse 15,
63110 Rodgau;
Mail: standesamt@rodgau.de,
Telefon: (06106) 693 - 1120, 1215, 1280 oder - 1289. - 2. Wer darf eine Grabstätte räumen, wann muss sie geräumt werden und was ist zu entfernen?
Das Nutzungsrecht an Reihengräbern endet automatisch nach 20 Jahren. Die Stadtwerkeabteilung Friedhofswesen gibt bekannt, welche Grabstätten betroffen und daher zu räumen sind. Sind die Erwerber von Grabstätten bekannt, so erhalten diese hierüber eine schriftliche Mitteilung. Vor dem Abbau der Grabanlage ist mittels Antrag auf Räumung einer Grabstätte mitzuteilen, wer die Grabstätte abräumt. Für Wahlgräber (Erd- und Urnengräber) besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Nutzungsrechts. Nach einer schriftlichen Benachrichtigung durch die Stadtwerke oder durch Selbstinitiative können die Nutzungsberechtigten ihre Entscheidung mitteilen, ob die Grabstätte weiter erhalten werden soll.
Wer darf eine Grabstätte abräumen? Der Graberwerber hat die Möglichkeit, nach Zustimmung durch die Stadtwerke Rodgau, die Grabstätte durch einen anerkannten Steinmetzbetrieb räumen zu lassen. Die Abräumung einer Grabstätte bedarf immer der Genehmigung durch die Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen. Die Räumung kann durch einen Steinmetzbetrieb, welcher im Besitz der jeweils gültigen Jahreserlaubniskarte ist, erfolgen. Was muss entfernt werden? Es muss die gesamte Grabanlage entfernt werden. Dazu gehört: Das Grabmal (Grabstein/Gedenkplatte), die Grabeinfassung, Fundamente sowie sonstige oberirdische Grabausstattung, wie Abdeckplatten, Bepflanzung, Vasen, Kerzen u. ä. - 3. Bedarf die Errichtung von Grabmalanlagen der Zustimmung?
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalanlagen bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadtwerke Rodgau. Die hierzu erforderliche Anzeige ist schriftlich (über den von dem Nutzungsberechtigten beauftragten Steinmetzbetrieb) einzureichen.
Die Vorgaben der Friedhofssatzung der Stadt Rodgau müssen den Steinmetzbetrieben, welche im Besitz einer Erlaubnis zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf den Friedhöfen sind, bekannt sein. Andere Fachbetriebe müssen in jedem Fall vor Antragstellung Rücksprache mit der Abteilung Friedhofswesen halten. Wird bei einer späteren Kontrolle durch die Stadtwerke festgestellt, dass eine errichtete Anlage nicht mit den Angaben der zugestimmten Anzeige übereinstimmt, so ist diese zu entfernen bzw. entsprechend der Anzeige zu ändern. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von dem Antragsteller zu tragen. - 4. Wer ist Graberwerber / Nutzungsberechtigter / Pflegepflichtiger?
Soll ein Verstorbener auf einem Friedhof in Rodgau bestattet oder dessen Aschereste beigesetzt werden, müssen die Hinterbliebenen den Bestattungsantrag der Stadt Rodgau unterschreiben. Die Person, welche den Bestattungsantrag unterschreibt und sich somit zur Übernahme der im Rahmen der Bestattung anfallenden Kosten verpflichtet, erhält ca. drei bis vier Wochen nach der Beisetzung einen Gebührenbescheid, aus welchem die Dauer oder Verlängerung des Nutzungsrechts ersichtlich ist. Erfolgt die Beisetzung in einem bereits vorhandenen Grab und war der Verstorbene Nutzungsberechtigter dieser Grabstätte, muss ein neuer Nutzungsberechtigter als dessen Rechtsnachfolger eingesetzt werden. Der neue Nutzungsberechtigte muss sein Einverständnis schriftlich hierzu geben. Erfolgt dies nicht, ist eine Beisetzung in dieser Grabstätte nicht möglich.
Der Graberwerber ist gleichzeitig Nutzungsberechtigter und somit auch Pflegepflichtiger, sofern die Hinterbliebenen nichts anderes bestimmen. Die Bestimmungen sind auf dem Bestattungsantrag oder als Anlage schriftlich festzuhalten und von den genannten Personen durch deren Unterschrift zu bestätigen. Ändert sich im Laufe der Nutzungszeit die Anschrift des Nutzungsberechtigten, so ist dies der Friedhofsverwaltung mitzuteilen, um die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erforderliche Suche nach Hinterbliebenen zu erleichtern. - 5. Wer gilt als Sorgepflichtige Angehörige?
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der/die Lebenspartner/in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
- 6. Wann und wo ist der Todesfall zu melden?
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nicht vertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Es gibt die Möglichkeit der Erd- oder Feuerbestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Im Falle einer Erdbestattung (Sarg, ohne Kühlung ) haben Sie als Angehörige die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehörige/r die Bestattungsart.
- 7. Todesfall - was ist zu tun?
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehörige/r die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt oder eine Notärztin/Notarzt zu verständigen, die/der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
- 8. Wie hoch ist der Prozentsatz an Urnenbestattungen?
Es werden auf den Rodgauer Friedhöfen insgesamt ca. 380 Beisetzungen jährlich durchgeführt. Mehr als 75 % dieser Begräbnisse sind Urnenbeisetzungen.
- 9. Wie viele belegte Grabflächen gibt es auf den Rodgauer Friedhöfen?
Es gibt ca. 6400 belegte Grabstätten, unterteilt in Sarg- und Urnengrabstätten.
- 10. Kann ich die Trauerhalle benutzen und was kosten das?
Auf allen Friedhöfen befindet sich eine Trauerhalle, die für eine Trauerfeierzeremonie gegen eine Gebühr in Höhe von 400,00 Euro pauschal in Anspruch genommen werden kann.
- 11. Finden auf dem Alten Friedhof in Nieder-Roden noch Bestattungen statt?
Der Alte Friedhof Nieder-Roden wurde im Jahr 2021 entwidmet und ist keine Friedhofsfläche mehr.
- 12. Wie viele Friedhöfe gibt es in Rodgau?
Wir bewirtschaften insgesamt 6 Friedhöfe, die sich in nachstehenden Stadtteilen befinden: Neuer Friedhof Nieder-Roden, Friedhof Dudenhofen, Alter Friedhof Jügesheim, Waldfriedhof Jügesheim, Friedhof Hainhausen und Friedhof Weiskirchen.
- 1. Was ist ein Funkwasserzähler?
Funkwasserzähler sind Messgeräte mit Funkübertragung zur Ermittlung des Wasserverbrauchs. Im Gegensatz zu analogen Wasserzählern messen die Funkwasserzähler den Verbrauch per Funkfrequenz, in Verbindung mit einem entsprechenden Auslesegerät. Sie verfügen über einen Datenspeicher und können mittels eines Funkmoduls außerhalb des Hauses ausgelesen werden (sog. Drive-by oder Walk-by-Verfahren). Eine externe Stromversorgung ist nicht notwendig, da die Funkwasserzähler über eine eingebaute Batterie verfügen, welche eine Lebensdauer von 12 bis 16 Jahren hat.
- 2. Was unterscheidet einen Funkwasserzähler von einem analogen Wasserzähler?
Im Unterschied zu einem analogen Wasserzähler ermitteln Funkwasserzähler den Verbrauch über die Fließbewegung im Wasser via Ultraschallmessung. Im Wasserzähler befindet sich ein Messrohr mit Ultraschallsensoren, das bereits geringste Wasserverbräuche zählt und als Momentandurchfluss anzeigt. Ferner verfügen die Wasserzähler über einen Datenspeicher und können mittels eines Funkmoduls außerhalb des Hauses durch Mitarbeitende der Wasserversorgung ausgelesen werden (sog. Drive-by-Verfahren).
Der Zähler ist batteriebetrieben. Diese Batterie versorgt sowohl das Messsystem als auch die Funkeinheit für mehr als 12 Jahre mit Strom.
- 3. Welche Vorteile haben Funkwasserzähler?
- Höhere und keine nachlassende Messgenauigkeit
- Keine mechanischen Einbauten / Messelemente
- Eichzeitverlängerung auf 12 Jahre (oder mehr). Die Eichzeit beträgt sonst 6 Jahre.
- Reduzierung der Kosten für den Turnustausch aufgrund der Eichzeitverlängerung
- Auslesung der Zähler im „Walk-by / Drive-by-Verfahren“ statt manueller Ablesung
- Vermeidung von Fehlablesungen und Reduzierung des Aufwands bei der Abrechnung. Damit einhergehend Kostenreduzierung wegen Verzicht auf die Ablesekartenversendung.
- Bei Bedarf unterjährige Auslesung zur frühzeitigen Erkennung von Rohrbrüchen, dadurch Reduzierung der Wasserverluste
- 4. Welche Daten werden erfasst und übertragen?
Es werden folgende Daten übertragen:
- Zählerstand zum Stichtag (aktuell 31.12.)
- Leckagen, Rückfluss, Manipulationen etc. lösen einen Alarm aus (allerdings werden die Daten nur einmal im Jahr abgelesen)
- Bei Ablesung wird die Zählernummer übertragen
- Es können auch zählerspezifische Daten wie Batteriekapazität übertragen werden
Eine vollständige Auslesung des Zählers mit weiteren Daten ist nur vor Ort und nur direkt am Zähler und ausschließlich mithilfe eines Datenloggers durch unsere Mitarbeiter möglich.
- 5. Entsprechen die Zähler der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)?
Obwohl beim Einsatz von Funkwasserzählern nur wenige Daten erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden, sind für uns Datenschutz und Datensicherheit von personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung. Deshalb informieren wir Sie hierüber gerne ausführlich mit der Information zur Datenverarbeitung nach Art. 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Alle Eigentümer, deren Hauswasserzähler weniger als drei Wohneinheiten versorgt, müssen die Datenschutzhinweise an die Bewohnerinnen und Bewohner weiterleiten.
- 6. Welcher Funkwasserzähler wird eingesetzt?
Die Stadtwerke Rodgau setzt folgenden Funkwasserzähler ein: Typ Qalcosonic W1 der Firma Heitland
Nähere Informationen erhalten Sie über „Kundeninformation Elektronische Funkwasserzähler für den Typ Qalcosonic W1 (Stand: 02.03.2021, V3).
https://www.heitland-gmbh.de/wasser/hauswasserzaehler/W1.html (Datenblatt der Fima Heitland) - 7. Mit welcher Technologie werden die Funkzähler ausgelesen?
Die Datenübertragung via Funkfrequenz liegt bei 868 MHz, in Verbindung mit einem entsprechenden Auslesegerät.
Einmal jährlich werden die Abrechnungsdaten (Zählernummer und aktueller Zählerstand) sowie anstehende Fehlercodes (Trockenlauf, Fließrichtungswechsel usw.) und Zählerbetriebsdaten (z.B. Batteriestand) über das „Drive-by-Verfahren“ erfasst. Hierzu fahren die Mitarbeitenden der Stadtwerke Rodgau die öffentlichen Wege mit einem Fahrzeug in einer langsamen Geschwindigkeit von 20 – 30 km/h ab. Die Daten können nur von unseren Mitarbeitenden in verschlüsselter Form ausgelesen werden. Die Vertraulichkeit dieser Daten ist dabei durch die individuell verwendeten 128-Bit-AES-Schlüssel gesichert und entspricht der Empfehlung des BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik Richtlinie TR-021.2-1).
- 8. Wie lange dauert durchschnittlich eine Funkübertragung eines Funkzähler?
Die Übertragung der Daten dauert 16 Millisekunden.
- 9. Sind Personen ausreichend gegen mögliche Funkstrahlen und Elektrosmog geschützt bzw. sind Funkstrahlen schädlich?
Die maximale Sendeleistung beträgt nur 0,01 Watt bei einer Frequenz von 868 Megahertz (MHz).
Die elektromagnetische Strahlung des Systems ist auf Grund dieser technischen Gegebenheiten im Vergleich zu anderen Hochfrequenzfunkquellen wie z. B. Radio, Funk- oder Mobiltelefonie oder Fernsehen äußerst gering und liegt weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. Die tägliche Belastung durch Mobilfunk, W-LAN und Bluetooth ist um ein Vielfaches höher als durch den Funkwasserzähler.
Der Hersteller orientiert sich an den geltenden Rechtsgrundlagen nach der geltenden EU-Richtlinie 2014/53/EU. Diese verweist auf Grenzwerte, die in der Empfehlung des Rates der Europäischen Union (1995/519/EC) zur "Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern" festgelegt wurden. Diese Werte stützen sich wiederum auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Auch die in Deutschland gültige "Verordnung über elektromagnetische Felder" (26. BImSchV) des deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz orientiert sich an diesen Werten.
- 10. Senden die Funkwasserzähler ständig Daten oder gibt es hier Einschränkungen?
Nein, die Funkwasserzähler senden durchschnittlich zwischen 10,8 s und 40,5 s am Tag. Das Funksignal wird im Wasserzähler so konfiguriert, dass es an den Wochentagen Montag bis Freitag maximal in der Zeit von 06:00 – 18:00 Uhr sendet.
Bei einer Datenübertragung werden lediglich diejenigen Daten übertragen, die zur Verbrauchsabrechnung bzw. zur zuverlässigen Wassernetzanalyse und -steuerung notwendig sind. Dies erfolgt einmal im Jahr.
- 11. Welche durchschnittliche maximale Entfernung wird zwischen Funkzähler und Ausleseeinheit angenommen, um eine ordnungsgemäße Ablesung gewährleisten zu können?
Die Auslesung erfolgt in der Regel durch das sog. Drive-by oder Walk-by-Verfahren und findet außerhalb des Hauses statt. Hierzu werden öffentliche Wege in einer langsamen Geschwindigkeit von 20 – 30 km/h mit einem Fahrzeug abgefahren.
- 12. Steigen die Kosten?
Auch wenn sich die Anschaffung von Funkwasserzählern zunächst teurer gestaltet, ist zunächst nicht mit einer Erhöhung der Grundgebühr aufgrund der Umstellung zu rechnen.
Durch die Vorteile der Funkwasserzähler entfallen oder reduzieren sich vielmehr andere Kosten (z.B. Ablesung, Turnustausch nach 6 Jahren), was letztlich die höheren Anschaffungskosten ausgleicht.
- 13. Wie erfolgt der Zählerwechsel?
Der Zählerwechsel erfolgt wie bereits in der Vergangenheit im Rahmen des regulären Turnuswechsels und ist für den Hausanschlussnehmer (i.d.R. der Eigentümer) kostenlos.
- 14. Wie oft wird ein Funkwasserzähler gewechselt?
Der Vorteil eines Funkwasserzählers ist, dass die Eichfrist verlängert werden kann. Laut Eichgesetz müssen alle Zähler nach 6 Jahren turnusmäßig gewechselt werden. Bei den Funkwasserzählern erfolgt eine stichprobenartige Kontrolle und nach positiver Prüfung verlängert sich die Eichfrist auf 12 Jahre.
- 15. Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die technischen Voraussetzungen beim Einbau eines Funkwasserzählers müssen auch bei einem analogen Wasserzähler erfüllt sein. Diese sind ein Zählerplatz, der dem technischen Regelwerk nach DIN EN 14154-2:2011-06, DIN 1988 und DVGW-Arbeitsblatt W406 entspricht. Gerne können Sie hierzu einen Beratungstermin mit uns über die technischen Voraussetzungen vereinbaren. Die Kosten für den Einbau eines Wasserzählerbügels, Rückschlagventils oder Filters sind nach §25 der Wassersatzung der Stadt Rodgau in Verbindung mit §2 - Anschlussleitung vom Eigentümer zu tragen. Die Kosten des Wasserzählers inkl. Batterien sind in der Grundgebühr enthalten.
- 16. Kann ich auf den Einbau eines analogen Wasserzählers bestehen?
Nein, denn § 11 der Wassersatzung der Stadt Rodgau (Stand 12/2022) besagt, dass die Stadt Rodgau die zur Verfügung gestellte Wassermenge auch durch Funkmessgeräte ermitteln kann und dass die Geräte von den Anschlussnehmern zu nutzen sind. Eine Auswahlmöglichkeit für die Anschlussnehmer ist nicht vorgesehen.
- 1. Wer betreibt die OF-99?
Die OF-99 Langen – Dietzenbach – Rodgau – Seligenstadt ist eine Regionalbuslinie und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH.
- 2. Warum wurde die OF-99 eingerichtet?
Im Jahr 2003 wurde die Regionalbuslinie OF-99 (früher 969) Langen – Seligenstadt in Jügesheim mit der S-Bahn anschlussmäßig verknüpft und abwechselnd nach Rodgau Nieder-Roden und Seligenstadt weitergeführt. Im Rahmen der Überarbeitung des Konzeptes „Stadtbus-Rodgau“ wurde die Einbindung der Kreisquerverbindung Langen – Rodgau – Seligenstadt in die innerstädtische ÖV-Verkehrserschließung anstelle der Realisation einer im Verhältnis dazu teureren, dritten Stadtbusringlinie vorgeschlagen und beschlossen. Auf dem Linienzweig der Linie OF-99 (Jügesheim nach Nieder-Roden) war ein 60 minütiger Taktverkehr vorgesehen. Um die Linie OF-99 in den 30-minütigen Taktverkehr der Stadtbuslinien zu integrieren, wurde eine Zusatzbestellung zur Taktverdichtung notwendig.
- 3. Wie fährt die OF-99 ab 11. Dezember 2017?
Zum Fahrplanwechsel 2017/2018 wird die OF-99 häufiger fahren: Von Montag bis Freitag tagsüber verkehren die Busse – zwischen Jügesheim und Seligenstadt - nun im Halbstunden-, statt wie bislang im Stundentakt. Zu den übrigen Verkehrszeiten am Samstag, Sonntag und abends fahren sie stündlich statt nur alle zwei Stunden. Damit wird eine weitere Forderung des Nahverkehrsplan 2016 ff umgesetzt. Zudem werden die Anfangs-und Endzeiten des Fahrbetriebs vorverlegt bzw. nach hinten verschoben. Der Zweig „Jügesheim Bahnhof – Dudenhofen – Nieder-Roden “ wird allerdings zukünftig nicht mehr mit der Linie OF-99 bedient; hier steht den Fahrgästen die S-Bahn zur Verfügung. Auch endet die Linie nun in Seligenstadt direkt am Bahnhof.
- 4. Warum ein Nahverkehrsplan (NVP)?
Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH, als lokale Nahverkehrsorganisation ist nach dem Hessischen Gesetz zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) zur Ausarbeitung eines Nahverkehrsplans für den Kreis Offenbach verpflichtet. Der NVP soll das gegenwärtige Streckennetz, den Zustand der Haltestellen, Angebotsmengen und Qualitätsstandards im Nahverkehr prüfen, Vorzüge herausarbeiten und Defizite aufzeigen. Aus der Analyse und unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung als auch der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel entsteht ein umfassendes Konzept, das die Weichen für die Entwicklung des lokalen Nahverkehrs in den Städten und Gemeinden für die nächsten Jahre stellt. Dabei soll der NVP die Mobilität im Kreis Offenbach auch in Zeiten knapper Finanzressourcen sicherstellen.
Im Dezember 2015 wurde der NVP 2016ff vom Kreistag des Kreises Offenbach beschlossen.
- 5. Was wurde im Nahverkehrsplan 2016ff (NVP 2016ff) für die OF-99 beschlossen?
Aus diesem im Dezember 2015 beschlossenen NVP 2016ff geht unter anderem hervor, dass Potenzial- und Strukturüberlegungen nahe legen, dass die Verbindungen zwischen den Zentren Dietzenbach, Rodgau und Seligenstadt in gleicher Qualität anzubieten sind.
Unbestritten in der planerischen Bearbeitung sind in diesem Zusammenhang folgende Festlegungen:
- Auslegung klar auf die Verbindungsfunktion mit neu direkter Führung in Dietzenbach Ost sowie Jügesheim.
- Aufhebung des Linienasts Nieder-Roden, zugunsten eines einheitlichen Angebots auf dem gesamten Abschnitt Dietzenbach – Seligenstadt.
- Vor dem Hintergrund der obigen Überlegungen ergibt sich für die Linie OF-99 Beibehaltung der optimalen Anschlüsse in Dietzenbach Mitte an die S2 und an die Buslinien /Anschlussstern).
- Gestreckte Fahrroute der Linie, auch zugunsten eines „exakten“ Knotens am Bahnhof Jügesheim.
- 6. Maßnahmen zum Wegfall des Linienzweigs Jügesheim – Dudenhofen – Nieder-Roden
Derzeit wird durch die KVG und die Stadt Rodgau die Auffassung vertreten, dass die Erschließung durch die S-Bahn ausreichend ist, da grundsätzlich im NVP 2016ff beschlossen wurde, dass das gesamte Stadtgebiet von Rodgau als ausreichend durch die S-Bahn erschlossen anzusehen ist, da ein Radius von 1.000 m fußläufig um die S-Bahn-Stationen, für Fahrgäste als zumutbar anzusehen ist. Lediglich Weiskirchen-Ost und das Gewerbegebiet Jügesheim/Dudenhofen liegen außerhalb dieses Radius.
Die Stadtwerke Rodgau haben sich dazu entschieden, frühzeitig in den Bussen, über die sozialen Medien, die Internetseite, die Schulen (über Elternabende), zu informieren, damit sich jeder davon betroffene Kunde Gedanken machen kann, wie er/sie mit der veränderten Situation ab Dezember 2017 umgeht.
Einen Ersatz können wir derzeit nicht anbieten, dafür liegt kein Beschluss des Aufsichtsgremiums, der Betriebskommission, vor. Wir sind aber bestrebt im neuen Stadtbuskonzept (ab Dezember 2019) eine Erschließung aller Stadtteile (Rollwald nur über Anruf-Sammel-Taxi) den Rodgauer Bürgerinnen und Bürgern anbieten zu können.
- 1. Warum wurde als Titel der Kampagne Sauberhaftes Rodgau gewählt?
Die Stadtwerke Rodgau haben den Titel Sauberhaftes Rodgau in Anlehnung an die hessenweit stattfindende Kampagne der Landesregierung Sauberhaftes Hessen gewählt. Rodgau ist eine liebens- und lebenswerte Stadt. Sie lebt von Ihren BürgerInnen und Bürgern und vom bürgerschaftlichen Engagement. Bürger und die Stadt Rodgau können gemeinsam ein sauberes Rodgau erreichen.
- 2. Sauberhaftes Rodgau – was ist das?
Sauberhaftes Rodgau ist eine Anti-Littering- und Umwelt-Kampagne der Stadtwerke Rodgau, die möglichst viele Menschen in Rodgau zum Mitmachen gegen die Vermüllung motivieren soll. Sie soll bereits Kinder ansprechen und motivieren keinen Abfall in die Umwelt zu werfen. Durch das Erleben des mühsamen Aufhebens des Mülls und die Schärfung der Wahrnehmung für die Problematik erhofft sich die hessische Landesregierung wie auch wir in Rodgau einen Umwelteffekt durch Eigenwahrnehmung und durch Vorbildfunktion.
- 3. Warum sollen Sie uns Fotos und Videoclips zu senden?
Die Kampagne Sauberhaftes Rodgau lebt vom Mitmachen und der Motivation Anderer einhergehend sich zu engagieren. Die besten Ideen werden dadurch lebendig, wenn sie sichtbar gemacht werden. Videoclips werden auf der Internetseite www.stadtwerke-rodgau.de oder auch in youtube veröffentlicht.
- 4. Wie läuft der Frühlingsputz ab?
Der Frühlingsputz findet jedes Jahr ab März/April statt. Dort melden sich die Gruppen zum Sammeln an und bestimmen den Ort und den Weg selbst. Die Kommunalen Dienste der Stadtwerke Rodgau unterstützen die Gruppen, in dem sie Zangen und Säcke ausgeben wie auch den gesammelten wilden Müll der ordnungsgemäßen Beseitigung zu führen. Die Anmeldung kann online oder auch per E-Mail/Fax erfolgen.
- 5. Ist neben dem Frühlingsputz noch eine Herbstaktion geplant?
Die Stadtwerke Rodgau wollen mit dem NABU Rodgau eine Herbst-Sammelaktion initiieren, die mehr die Müll-Unorte in der Natur, an Feldwegen, entlang der Rodau, am Badesee im Blick hat. Im Herbst ist die Brutzeit vorbei und die Tierwelt wird nicht gestört, sondern für die Tiere die Umwelt von Wildem Müll befreit.
- 6. Was bedeutet Littering?
Littering steht für Vermüllung, achtloses Wegwerfen, Liegenlassen, Verstreuen und Umherwerfen von Abfall.
- 1. Nimmt die Leistung von Modulen mit der Zeit ab?
Jedes Modul verliert im Laufe der Jahre an Leistung. Die Hersteller garantieren eine Mindestleistung nach 20 bis 25 Jahren - üblich sind 90 Prozent der Mindestnennleistung nach 10 Jahren und 80 Prozent nach 20 bis 25 Jahren. In der Praxis wird dieser Wert wohl nicht erreicht. Bei einem früheren Abfall garantiert der Hersteller Ersatzlieferung.
Physikalisch gibt es keinen Grund, warum die Leistung der Siliziumwafer im Laufe der Jahre nachlässt. Der eigentliche Grund liegt im Modulaufbau. Die Wafer werden in einer Kunststofffolie laminiert. Diese Kunststofffolien können im Laufe der Jahre durch UV-Licht eintrüben oder verfärben und daher durch optische Effekte eine Reduzierung der durchlässigen Solarstrahlung hervorrufen (Browning Effekt). - 2. Ist mein Dach für eine Solaranlage geeignet?
PV-Anlagen können überall dort installiert werden, wo es einen ausreichenden Lichteinfall gibt. Den optimalen Photovoltaik-Ertrag ermöglicht eine südorientierte Fläche mit etwa 30° Neigungswinkel. Doch auch Abweichungen nach Südwest oder Südost bzw. Neigungen zwischen 25° und 60° beeinflussen den Energieertrag nur geringfügig. Problematisch sind lediglich Verschattungen durch Bäume, Nachbarhäuser, Dachaufbauten u.ä. – diese sollten vermieden werden. Auf einem Flachdach kann die Anlage meist entsprechend nach Süden ausgerichtet werden. Dort ist lediglich die Statik durch die zusätzliche Gewichtsbelastung und die möglicherweise entstehende Windlast zu prüfen.
Sie können Ihr Dach auch ganz einfach selbst überprüfen: Nutzen Sie unseren Solar-Schnellcheck und vergewissern Sie sich, dass Ihr Dach für eine PV-Anlage geeignet ist.
Als Alternative: Viele Gemeinden verfügen auch über ein „Solarkataster“. In diesem werden in entsprechenden Karten die Dächer entsprechend ihrer prinzipiellen Eignung für Photovoltaikanlagen farblich gekennzeichnet. Diese Solarkataster geben eine erste, recht gute Aussage über die Eignung eines Daches für eine Photovoltaikanlage. - 3. Was ist Photovoltaik?
Unter „Photovoltaik“ (griechisch: Photo = Licht und Volt = Maßeinheit für elektrische Spannung) versteht man die Umwandlung von Solarstrahlung in elektrische Energie. Durch Zufuhr von Licht werden in Solarzellen positive und negative Ladungsträger freigesetzt und es wird Gleichstrom erzeugt. Bei der Stromgewinnung kommen Solarzellen zum Einsatz, die aus verschiedenen Halbleitermaterialien bestehen. Dabei handelt es sich um Stoffe, die durch die Einwirkung von Licht elektrisch leitfähig werden – ein Beispiel ist Silizium, welches aus Sand gewonnen wird. Über 95 % aller auf der Welt produzierten Solarzellen bestehen aus diesem Material.
- 4. Mit welchem Ertrag kann Ich rechnen?
Im langjährigen Mittel der Sonneneinstrahlung in Deutschland kann bei einer optimal ausgerichteten PV-Anlage (30 Grad Modulneigung bei Südausrichtung) mit Erträgen zwischen ca. 850 kWh/kWp und Jahr im Norden Deutschlands und ca. 1.000 kWh/kWp und Jahr im Süden Deutschlands und gerechnet werden. In guten Jahren wie beispielsweise 2003 erzielten viele Anlagen in Süddeutschland gar über 1200 kWh/kWp.
Je nach Ausrichtung und Neigung des PV-Generators kann sich dieser optimale Jahresertrag reduzieren. - 5. Wie erhalte Ich meine Stromvergütung?
Es ist ein Antrag beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu stellen. Der Anschluss der PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber gemeldet, dieser lässt die Anlage durch einen Mitarbeiter abnehmen. Dies ist die Voraussetzung zum Erhalt der Vergütung für den selbst produzierten Strom. Die Vergütungszahlungen können jährlich, besser aber monatlich oder quartalsweise erfolgen. Ein schriftlicher Vertrag mit dem EVU ist nicht erforderlich.
- 6. Wie rechtsicher ist das EEG?
Das EEG mit den darin definierten Einspeisevergütungen ist Bundesgesetz und bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt worden. Zukünftige Änderungen des EEG sind ab Datum der Gesetzesänderung rechtsverbindlich. Es gilt jeweils der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage.
- 7. Was für Garantien erhalte Ich?
Das liefernde und montierende Unternehmen garantiert nach den Verdingungsordnungen für Bauleistungen (VOB). Für die Module gibt es eine Produktgarantie bis zu 10 Jahre und eine selbstständige Herstellergarantie über die Mindestleistung von 80 Prozent der Ursprungsleistung nach 20 - 25 Jahren. Die Wechselrichter haben üblicherweise eine Garantie von 5 Jahren. Bei den meisten Lieferanten kann man gegen Mehrpreis für Stringwechselrichter eine Garantieverlängerung über bis zu 20 Jahre vereinbaren.
- 8. Was ist der Unterschied zwischen Photovoltaik und Solarthermie?
Grundsätzlich wird bei der Energiegewinnung aus der Sonne zwischen zwei Verfahren unterschieden: der Photovoltaik und der Solarthermie. Bei der Solarthermie wandeln Kollektoren die Sonneneinstrahlung in nutzbare Wärme um. Diese wird zumeist über Wärmetauscher für die Heizung und die Warmwasserbereitung eingesetzt. Photovoltaik hingegen ist die direkte Umwandlung der Sonnenenergie in elektrischen Strom.
- 9. Was bedeutet Kilowatt Peak (kWp) und Watt Peak (Wp)?
Peak heißt übersetzt „Spitze“. Mit diesem Ausdruck wird die Spitzennennleistung von Photovoltaikmodulen unter Standard-Testbedingungen (STC) bezeichnet. STC: 1000 W Einstrahlungsleistung auf 1 Quadratmeter mit einer Solarzellen-Temperatur von 25°C und einem air mass (AM) von 1,5. Letzteres bedeutet, dass der Sonnenstrahl auf seinem Weg das 1,5-fache der Atmosphärendicke der Erde durchdringt.
- 10. Wie viele kWp passen auf mein Dach?
Bei dieser Frage spielen sowohl die Leistungsklasse des Moduls als auch die nutzbare Dachfläche eine Rolle. Diese hängt unter anderem von der Größe, aber auch von der Verschattung, Dachausrichtung und Dachneigung ab. Statt möglichst viel kWp auf das Dach zu bekommen, sollte man versuchen, die kWh pro installiertem kWp zu optimieren.
- 11. Nach welcher Zeit hat sich meine Anlage amortisiert?
Wann sich eine PV-Anlage amortisiert hat, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig und kann daher kaum eindeutig beantwortet werden. Unter anderem spielen eine Rolle: Die Qualität und Kosten der Komponenten, die Sonneneinstrahlungsverhältnissen, die jeweilige Finanzierungsvariante sowie die Planung und Montage.
- 12. Rentiert sich eine Anlage bei den aktuellen Vergütungssätzen überhaupt noch?
PV-Anlagen rentieren sich durchaus immer noch. Es handelt sich heute lediglich um ein niedrigeres Investitions-/ Förderungs–Niveau. Je weiter der Strompreis im Laufe der Jahre noch steigen wird, desto größer wird die Rentabilität und der Ertrag einer PV-Anlage.
- 13. Was ist nach Ablauf der EEG-Zeit nach 20 Jahren?
Der mit dem Netzbetreiber abzuschließende Einspeisevertrag läuft über 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme. Bei Inbetriebnahme am 15.01.2015 läuft der Vertrag bis zum 31.12.2035. Auch danach hat der Betreiber weiterhin das Recht, den produzierten Strom in das Stromnetz einzuspeisen. Die Vergütung für die eingespeiste kWh ist ab 01.01.2036 mit dem Netzbetreiber jedoch neu zu verhandeln.
- 14. Brauche Ich für meine PV Anlage Versicherungen?
Für Photovoltaikanlagen gibt es eigenständige Solarversicherungen, die auf die Risiken, denen eine Photovoltaikanlage ausgesetzt ist, abgestellt sind. Photovoltaik-/Allgefahrenversicherung inkl. Ertragsausfall
Versicherte Gefahren und Schäden:
- Sturm, Hagel, Frost, Eisgang und Schneedruck
- Überschwemmung, Diebstahl, Tierbiss
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag und Explosion, Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen, Implosion
- Versagen von Messeinrichtungen, Sicherheits- und Regeleinrichtungen aufgrund eines äußeren Ereignisses
- Vandalismus, Böswilligkeit, Vorsatz Dritter, Fahrlässigkeit
- Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
- Sachschaden aus Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern
- Ausnahmen sind z. B. Krieg, Erdbeben, Korrosion oder betriebsbedingte Abnutzung
Ertragsausfall
Ertragsausfallkosten für nicht verkauften Strom werden bei kleineren PV-Anlagen mit Tagesentschädigung für die Sommer- und Winterzeit abgegolten. Ein Selbstbehalt pro Schadensfall kann vereinbart werden. Betreiberhaftpflicht für Photovoltaikanlagen Diese Versicherung ist sinnvoll für alle Besitzer und Betreiber von Solarstromanlagen, die Schäden bei Dritten verursachen könnten. Versicherte Gefahren und Schäden: Gesetzliche Haftpflicht aus allen Tätigkeiten, die mit dem Besitz und dem Betrieb der Photovoltaikanlage im Zusammenhang besteht mit folgenden Leistungen und Versicherungssummen:- Schutz bei Personenschäden, Versicherungssumme
- Schutz bei Vermögensschäden, Versicherungssumme
- Schutz bei Mietsachschäden
- Bauherrenhaftpflicht
- Umwelthaftpflicht
- Sonstige Gebäudeschäden
- 15. Was ist Solarenergie?
Bei der Umwandlung von Wasserstoff in Helium wird in der Sonne Strahlungsenergie freigesetzt, die als Licht und Wärme zur Verfügung steht. Durch diesen Prozess gelangt stündlich mehr Solarenergie auf die Erde, als die gesamte Weltbevölkerung in einem Jahr verbrauchen könnte.
- 16. Was spricht für eine Photovoltaikanlage?
- Sie leisten als Besitzer einer PV-Anlage einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur CO2-Vermeidung
- PV-Anlagen stehen für aktives Umweltbewusstsein Sie sparen Stromkosten. im Idealfall, ohne Eigenkapital investieren zu müssen (Mietmodell).
- Durch die durchschnittlich sehr hohe Lebensdauer einer PV-Anlage kann zumeist auch die nächste Generation noch von den Solarstrom-Vorteilen profitieren.
- PV-Anlagen sind nahezu wartungsfrei und unkompliziert im Betrieb.
- Die Image- und Wertsteigerung Ihrer Immobilie ist garantiert.
- 17. Wie helfe Ich der Umwelt mit der Installation einer PV-Anlage?
Kurz gesagt: Auf sehr vielfältige Art und Weise.
- Bei der eigenen Produktion von Strom kann auf eine aufwendige Transport- Infrastruktur verzichtet werden. Umweltbelastende Transportfahrten über Straßen, Schienen oder durch die Luft entfallen.
- Solarstrom ist generell umweltfreundlicher als andere Stromerzeugungsmöglichkeiten. Er kann im Grunde unbegrenzt erzeugt werden – und es werden keine wertvollen fossilen Ressourcen wie Öl oder Gas verbraucht.
- PV-Anlagen setzen während ihres Betriebs kein Kohlendioxid frei. Es gibt keine nennenswerten Risiken – vor allem im direkten Vergleich mit der Energieerzeugung aus Atomkraft.
- Schlagwort Verdrängungseffekt auf dem Strommarkt: Es ist simpel - je mehr Ökostrom in das öffentliche Netz eingespeist wird, desto größer wird der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Strommix in Deutschland.
- 18. Wie hoch ist der Betriebs- und Wartungsaufwand?
Solarstromanlagen gelten als nahezu wartungsfrei – die entsprechenden Betriebs- und Wartungskosten sind dementsprechend sehr gering. Natürlich sollten Wartungen trotz allem regelmäßig durchgeführt werden, da sie eine gleichbleibende Leistung der Anlage und so auch eine stabile Rendite garantieren. Um gegebenenfalls auftretende Störungen frühzeitig zu erkennen, sollten Sie den Stromzähler regelmäßig ablesen.
- 19. Muss eine Photovoltaik-Anlage regelmässig gereinigt werden?
Normalerweise nicht, denn dank einer speziellen Glasoberfläche sorgen bei einem Modul-Neigungswinkel von über 20° Regen und Schnee für die Reinigung. Nur wenn der Neigungswinkel unter 20° beträgt, ist es ratsam, die Solarmodule mindestens einmal im Monat auf Verschmutzungen zu kontrollieren.
- 20. Wie funktioniert eine Photovoltaikanlage?
Eine Photovoltaikanlage (auch PV-Anlage oder Solarstrom-Anlage) wandelt Sonnenenergie in elektrische Energie um. Einzelne Solarzellen, die zu Modulen verschaltet sind, erzeugen dabei Gleichstrom, der über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird.
- 21. Wie ist eine Photovoltaikanlage aufgebaut?
Um die Leistung einer Photovoltaikanlage zu optimieren, werden die folgenden einzelnen Komponenten aufeinander abgestimmt und an die baulichen Gegebenheiten des Gebäudes angepasst:
- Photovoltaik-Module, die aus der Sonnenenergie Gleichstrom erzeugen
- Wechselrichter, die den Gleichstrom in Wechselstrom (230V) umwandeln
- Einspeisezähler, der den eingespeisten Strom in das Stromnetz misst
- Verkabelung und Montagegestell, auf dem die Photovoltaik-Module befestigt sind.
- 22. Wie viel Strom erzeugt eine PV-Anlage?
Im langjährigen Mittel der Sonneneinstrahlung in Deutschland kann bei einer optimal ausgerichteten PV-Anlage (30 Grad Modulneigung bei Südausrichtung) mit Erträgen zwischen ca. 850 kWh/kWp und Jahr im Norden Deutschlands und ca. 1.000 kWh/kWp und Jahr im Süden Deutschlands und gerechnet werden. In guten Jahren wie beispielsweise 2003 erzielten viele Anlagen in Süddeutschland gar über 1200 kWh/kWp. Je nach Ausrichtung und Neigung des PV-Generators kann sich dieser optimale Jahresertrag reduzieren.
- 23. Was passiert, wenn die Sonne mal nicht scheint?
Solargeneratoren benötigen nicht unbedingt rund um die Uhr direktes Sonnenlicht, sie arbeiten auch bei bedecktem Himmel. Allerdings ist ihre Leistung bei schwachem Licht deutlich niedriger. Auch im Winter produzieren PV-Anlagen Strom – von Vorteil ist in dieser Jahreszeit der das Sonnenlicht reflektierende Schnee.
- 24. Welche Lebensdauer hat eine PV-Anlage?
Für Module geben die Hersteller in der Regel Garantien zwischen 10 und 26 Jahren. Nach heutigen Erfahrungen erwartet man jedoch eine Modul-Lebensdauer von ca. 50 Jahren, wobei die Ertragsleistung im Laufe der Jahre abnimmt. In der Praxis ist von einer jährlichen Degression der Modulleistung von 0,2 - 0,5 Prozent auszugehen.
- 25. Wie kann ich die Lebensdauer und den Ertrag meiner PV-Anlage erhöhen?
In erster Linie durch Qualität - sowohl hinsichtlich der Komponenten als auch hinsichtlich der Realisierung. Wir garantieren Ihnen, nur hochwertige Materialien zu verwenden und diese von überprüften und hochqualifizierten Fachpartnern installieren zu lassen.
Obwohl PV-Anlagen generell als wenig wartungsintensiv gelten und die Module sich durch eine spezielle Glasbeschichtung und den schrägen Winkel in der Regel nur durch die Einwirkung von Regen und Schnee selbst reinigen, werden zudem regelmäßige Reinigungs- und Wartungsarbeiten im 2-Jahres-Rhythmus empfohlen. - 26. Welche Störungen / Schäden können auftreten?
Mögliche Schäden an Photovoltaikanlagen können unterteilt werden in Schäden an Bauteilen und Schäden durch äußeren Einfluss.
Mögliche Schäden an BauteilenModule
Bei Modulen können Fertigungsfehler an Lötstellen oder Laminierfehler auftreten, die sich aber meist nach kürzerer Zeit bemerkbar machen und dann der Modulgarantie unterliegen.Kabel/Stecker
Nicht fachgerecht hergestellte Crimp- oder Lötverbindungen in den Zuleitungskabeln führen zu Übergangswiderständen in den Gleichstromleitungen.
Wechselrichter
Störungen durch Ausfall von Platinenbauteilen sind prinzipiell möglich. Die Störanfälligkeit von Wechselrichtern ist aber sehr gering.Schäden durch äußeren Einfluss
Feuer
Brände im Gebäude können Teile der Anlage wie Gleich- bzw. Wechselstromkabel, Wechselrichter aber auch die gesamte PV-Generatorfläche betreffen.Hagel/Schnee/Sturm
Bei extremen Wetterbedingungen kann es zu Schäden insbesondere am PV-Generator kommen.
Vandalismus/Diebstahl
Insbesondere von außen leicht zu erreichende Anlagen können durch Diebstahl von Modulen oder durch Vandalismus zerstört werden. Tierangriff
Insbesondere Kabelzerstörungen durch Mader und Mäuse sind bekannt geworden und können zum Teil- oder Gesamtausfall der Anlage führen. - 27. Kann ich mit dem erzeugten Strom auch heizen?
Eine Elektroheizung kann mit dem selbsterzeugten Strom natürlich betrieben werden. Wenn es aber hauptsächlich um die Wärmeerzeugung geht, eignet sich evtl. am ehesten eine Solarthermie-Anlage, bei der Lichtenergie nicht in Strom, sondern direkt in Wärme umgewandelt wird. Grundsätzlich kann der selbsterzeugte PV-Strom für alle technischen Einrichtungen des Hauses verwendet werden. Somit kann man mit dem PV-Strom auch eine Wärmepumpe betrieben. Je mehr Strom die Wärmepumpe tagsüber an Sonnentagen verbraucht, desto besser ist dies für den Selbstverbrauchsanteil.
Allerdings ist zu bedenken, dass der PV-Strom alleine zum Betrieb einer Wärmepumpe eventuell nicht ausreicht, sodass zusätzlich Netzstrom benötigt wird. Schließlich ist eine Wärmepumpe eher im Winter und abends in Betrieb, also zu den Zeiten, in denen die PV-Anlage keinen Strom produziert. - 28. Wie gross muss eine PV-Anlage sein?
Es gibt verschiedene Faktoren, die bei dieser Frage eine Rolle spielen: Wenn der produzierte Solarstrom überwiegend in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll, muss ich die Größe der Anlage nicht unbedingt nach dem eigenen Stromverbrauch richten. Viel wichtiger ist bei einer netzgekoppelten Anlage die verfügbare Dachfläche: Für eine PV-Anlage mit einer Nennleistung von 1.000 Watt (1 kWp) benötigt man beispielsweise 8 bis 10 m2 Dachfläche. Und natürlich spielt auch der monetäre Betrag eine Rolle, der investiert werden soll bzw. kann.
- 29. Was für Montagearten gibt es für Solarstrom-Anlagen auf Dächern?
Unterschieden wird generell zwischen der Aufdachmontage und der Indachmontage:
Aufdachmontage: Hierbei werden die PV-Module oberhalb der jeweiligen Dacheindeckung auf Montagestellen befestigt. Diese Montageart ist sowohl bei Flach- als auch bei Schrägdächern möglich und ist sowohl kostengünstiger als auch weniger aufwendig als die Indachmontage. Indachmontage (Solardachziegel, Solar-Roof-Systeme): Hierbei werden die PV-Module direkt in das Dach integriert. Die normalen Dachziegel werden durch Solardachziegel ersetzt und auf der Unterseite durch Steckverbindungen zu größeren Einheiten zusammengeschlossen. Diese Lösung wird zwar von vielen Anlagenbesitzern hinsichtlich der Ästhetik bevorzugt, doch die schlechte Belüftung kann unter Umständen zu einem verminderten Stromertrag führen. - 30. Kann Ich auch auf einem Flachdach eine Photovoltaik-Anlage installieren?
Auch auf Flachdächern können PV-Anlagen problemfrei installiert werden. Die Module werden mit einem speziellen Montagesystems schräg und in optimaler Südausrichtung aufgestellt. Durch die schräge Installation ist auch ein Reinigungseffekt sowie eine ausreichende Belüftung gesichert. Bei Flachdächern ist allerdings ein größerer Abstand zwischen den Modulen wichtig, damit es nicht zu einer Verschattung und der damit verbundenen Ertragsminderung kommt. Dies ist auch der Grund dafür, dass die benötigte Dachfläche bei Flachdächern in etwa doppelt so groß ist wie bei Schrägdächern.
- 31. Brauche ich eine Baugenehmigung für meine PV-Anlage?
Nein, wenn Sie die PV-Anlage am Gebäude befestigen, benötigen Sie keine Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt bei denkmalgeschützten Gebäuden und bei gewerblich betriebenen Außenanlagen mit weniger als 50% Eigenverbrauch – hier sollten Sie sich vor der Installation gut informieren. Auf Dächern mit Asbest darf nur unter bestimmten Bedingungen und mit einer Sondergenehmigung durch die Behörde eine PV-Anlage errichtet werden.
- 32. Wer plant die PV-Anlage und wer führt die Auslegung durch?
Planung:
Wenn Sie mit unserer Hilfe eine PV-Anlage auf Ihrem Dach installieren lassen wollen, gibt es zwei Möglichkeiten: Über unser Online-Planungstool können Sie die Planung selbst vornehmen und die Anlage direkt kaufen oder pachten. In wenigen Schritten werden Sie durch den Planungsprozess geführt und im Anschluss werden Ihre Angaben von einem Fachmann geprüft – Sie können nichts falsch machen und haben das gute Gefühl, die Sache selbst in die Hand genommen zu haben. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema: Warum selbst planen? Sie können die Planung auch uns überlassen: Setzen Sie sich dazu einfach mit einem unserer Experten in Verbindung und teilen Sie ihm die benötigten Informationen und Ihre Vorstellungen mit. Sie erhalten von uns ein Angebot für Ihre PV-Anlage und können diese anschließend kaufen oder pachtenInstallation:
Nachdem Sie sich für den Kauf oder die Pacht einer PV-Anlage über (ENERGIEVERSORGER) entschieden haben, können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wir übernehmen den Materialeinkauf für Sie und garantieren Ihnen beste Konditionen durch große Bestellmengen und unsere guten Kontakte in der Branche. Wir suchen zudem die Techniker aus, die die Anlage schlussendlich auf Ihrem Dach installieren. Die Fachbetriebe werden vor der Auftragsvergabe durch unsere Fachleute geprüft, so dass Sie sich keine Sorge um deren Qualität und Fähigkeiten machen müssen. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema: Ablauf - 33. Lohnt sich eine PV-Anlage finanziell?
Ja, denn Sie sparen nicht nur monatlich Stromkosten - die gesetzlich festgeschriebene Vergütung durch die Energieversorger ist immer noch so hoch, dass sich die Errichtung und der Betrieb einer PV-Anlage für Jeden finanziell lohnen kann.
- 34. Was kostet eine PV-Anlage?
Pauschal kann man dies natürlich nicht sagen. Die Kosten werden pro kWp installierter Anlagenleistung berechnet und hängen von verschiedenen Faktoren ab - unter anderem vom Hersteller, der Qualität, der gewünschten Ertragshöhe, der Dachkonstruktion und des notwenigen Gerüsts. Überprüfen Sie hier, wie viel Sie für die Installation einer PV-Anlage auf Ihrem Dach investieren müssten. Zudem haben Sie über (ENERGIEVERSORGER) die Möglichkeit, eine PV-Anlage ohne Eigenkapitalinvestition zu pachten und direkt Stromkosten zu sparen.
- 35. Kann Ich die Anlage im Internet auch kaufen und sofort bezahlen?
Neben unserem Pachtmodell haben Sie natürlich die Möglichkeit, die Anlage zu kaufen und den Kaufpreis sofort vollständig zu bezahlen. Wir versichern Ihnen, dass wir sorgfältig auf die Sicherheit beim Bezahlvorgang achten und absolut vertraulich mit Ihren Daten umgehen. Darüber hinaus haben Sie selbstverständlich auch beim Sofortkauf die Möglichkeit, bis zu 14 Tage nach dem Zustandekommen des Kaufvertrags von diesem Kaufvertrag zurückzutreten. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Sie die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ klicken.
- 36. Kann Ich den Anlagenkauf auch mit einem Kredit finanzieren?
Sie bekommen bei den meisten Banken nicht nur günstige Kredite speziell für Solaranlagen, sondern können zumeist die Konditionen individuell berechnen und den Kredit online beantragen. Somit können Sie einerseits schnell klären, ob eine Finanzierung für Sie in Frage kommt. Andererseits können Sie die unterschiedlichen Angebote der Banken gut miteinander vergleichen. Informieren Sie sich bitte ebenso bei der KfW über die günstige Förderung von Anlagen durch besonders günstige Kredite.
- 37. Habe Ich nach dem Kauf im Internet ein Widerrufsrecht?
Ja, selbstverständlich haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wenn Sie im letzten Schritt der Planung auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtg bestellen“ klicken, haben Sie unser Angebot angenommen, das heißt ein Vertrag ist dann zustande gekommen und Sie haben die Anlage gekauft. Allerdings können Sie von diesem Zeitpunkt aus gerechnet 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen kostenlos von diesem Kaufvertrag zurücktreten.
- 38. Bestehen Förderungsmöglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen?
Solaranlagen werden auch 2014 noch gefördert. So wird erstens jede erzeugte und eingespeiste Kilowattstunde staatlich garantiert vergütet. Zwar sinken die Vergütungssätze monatlich minimal, jedoch richten sie sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und bleiben mindestens 20 Jahre lang konstant. Wer also im Jnauar 2015 eine Anlage kauft, erhält 20 Jahre lang den Vergütungssatz, der im Januar 2015 galt.
Zweitens fördert die KfW Solaranlagen, indem sie Kredite mit besonders niedrigen Zinsen für den Kauf von Solaranlagen zur Verfügung stellt. Drittens fördern einige Energieversorgungsunternehmen Anlagen, indem sie über die Einspeisevergütung hinaus mehrere Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde auszahlen. Und viertens haben einige Kommunen und Bundesländer spezielle Programme, die die Solarenergie auch heute noch fördern. Damit Sie im Vorfeld des Solaranlagenkaufs auf der sicheren Seite sind, möchten wir Ihnen raten, sich genau über die Fördermöglichkeiten zu informieren. Gute Anhaltspunkte dafür liefert die Website der EnergieAgentur NRW unter: www.foerder-navi.de. - 39. Muss Ich den Strom ins Netz einspeisen, oder kann Ich ihn auch selbst verbrauchen?
Es ist generell immer möglich, den selbst erzeugten PV-Strom im eigenen Gebäude zu nutzen und weiterhin tageszeitliche Überschüsse an den Netzbetreiber zu verkaufen (im Rahmen eines EEG-Vertrages zu der für die Anlage gültigen Einspeisevergütung).
Der technische Aufwand ist gering. Es muss nur zusätzlich ein Stromzähler direkt hinter der PV-Anlage installiert werden, um den gesamt produzierten PV-Strom zu registrieren. Aus den Zählerständen dieses Gesamt-PV-Stromzählers und dem Einspeisezähler lässt sich die selbst genutzte und die eingespeiste Strommenge berechnen. - 40. Ab wann macht es sinn, den Strom selbst zu nutzen?
Das hängt unter anderem von der Höhe des eigenen Stromverbrauchs ab. Bei einem hohen Stromverbrauch gilt es als durchaus sinnvoll, einen Teil des eigenerzeugten Stroms auch selbst zu nutzen. Auf diese Weise sparen Sie nicht nur effektiv Stromkosten, sondern erhalten im Idealfall auch noch einen Staatlichen Bonus gemäß EEG.
- 41. Wie kann Ich meinen Solarstrom möglichst gut selbst nutzen?
Wenn Sie elektrische Geräte hauptsächlich während der Zeiten benutzen, zu denen Strom von der PV-Anlage erzeugt wird, verringern Sie die Stromkosten und steigern den Eigenverbrauchsanteil der erzeugten Energie. Wenn dieser bei über 30 Prozent liegt, steigt der Vergütungsbetrag weiter an. Zu diesem Zweck gibt es diverse „mitdenkende“ Haushaltsgeräte-Steuerungen, die den Energieverbrauch entsprechend optimieren und Tipps für einen möglichst kostengünstigen Betrieb geben.
- 42. Wie viel Strom darf Ich einspeisen?
Die für einen Hausanschluss technisch maximal mögliche einzuspeisende Strommenge ist abhängig von der Leistung des Hausanschlusses und von der Dimensionierung der lokalen Zuleitungskabel.
Im Rahmen einer Netzberechnung berechnen die Netzbetreiber auf Antrag die technischen Möglichkeiten und damit die maximal zulässige Einspeiseleistung. Reicht die Netzsituation für die geplante PV-Anlagenleistung nicht aus, besteht die Möglichkeit der Netzerweiterung durch den Netzbetreiber. Hierfür fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten an. - 43. Was ist erforderlich, um den Strom meiner PV-Anlage in das EVU-Netz einspeisen?
Jede PV-Anlage ist der Bundesnetzagentur zu melden. Die Bundesnetzagentur vergibt eine Anlagennummer, die dem Netzbetreiber mitgeteilt werden muss.
- 44. Wie rechne ich den eingespeisten Strom gegenüber dem Energieversorger ab?
Im Rahmen der Einspeiseverträge mit dem Netzbetreiber ist die jährliche Abrechnung mit mehreren Abschlägen üblich. Für die Abschläge wird der erwartete Jahresertrag der PV-Anlage zugrunde gelegt. Zum jährlichen Abrechnungsdatum werden die erzeugten und eingespeisten Strommengen über die Zählerstände errechnet und dem Netzbetreiber wird die jährliche Einspeisevergütung (abzüglich der erhaltenen Abschläge und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt.
- 45. Betreibe Ich mit dem Betrieb einer PV-Anlage ein Gewerbe?
Wer mindestens zehn Prozent seines selbst produzierten Sonnenstroms in das öffentliche Netz einspeist, wird steuerlich als Unternehmer behandelt. Das bringt nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte und sogar finanzielle Vorteile mit sich. Besonders wichtig: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss das dem Finanzamt melden und erhält für die Photovoltaikanlage eine Steuernummer. Für dieses Gewerbe muss im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Einnahme – Überschussrechnung eingereicht werden.
Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben aufzulisten. Der Gewinn ist im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern. Neben den jährlichen Einnahmen sind in der Einnahme-Überschussrechnung die entstandenen Kosten z.B. für Zinsen, Versicherung, Wartung etc. zu berücksichtigen. Zusätzlich kann als Aufwand die Anlage über 20 Jahre linear abgeschrieben werden. Um die jährliche Abschreibung feststellen zu können, muss zunächst die Bemessungsgrundlage errechnet werden. Darein fließen: Kosten der Anlage oder der Module, Montage der Anlage, Planungs- und Transportkosten sowie Kosten für die Abnahme der Anlage.
Beispiel: Lineare Abschreibung
Wenn die Anschaffungskosten für eine Photovoltaikanlage insgesamt 10.000 Euro betragen, ergibt sich bei einem Abschreibungszeitraum von 20 Jahren ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 500 Euro. Im Inbetriebnahmejahr wird die Abschreibung anteilmäßig berechnet. Wird die Anlage beispielsweise erst im August in Betrieb genommen, dürfen für dieses Jahr nur 5/12 des Jahresbetrags abgeschrieben werden. - 46. Muss Ich meine Einnahmen aus der Solaranlage versteuern?
Selbstverständlich müssen Sie Ihre Einnahmen aus der Einspeisevergütung bei der Einkommenssteuererklärung am Jahresende angeben. Wir möchten Sie aber bitten, Ihren Steuerberater zu kontaktieren, um zu klären, wie sich die Einnahmen auf Ihre Steuerschuld auswirken.
- 47. Kann man eine Anlage abschreiben und bekommt man die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerstattet?
Durchaus, denn als Anlagenbetreiber gilt man als Kleinunternehmer, ohne dass ein Gewerbe angemeldet werden muss. Entsprechend kann die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden. Voraussetzung: Man erklärt sich für umsatzsteuerpflichtig, führt die erhaltene Vorsteuer vom Netzbetreiber ab und erstellt am Jahresende eine Einnahmen-Überschussrechnung. Der Verlust oder Gewinn wird anschließend bei der Einkommensteuer-Berechnung berücksichtigt. Die Abschreibung einer PV-Anlage kann linear 1/20 über 20 Jahre erfolgen.
- 48. Ist es möglich, dass mein Dach beschädigt wird?
Nein, und zwar unabhängig von der Bedachung. Zu beachten ist lediglich, dass die Dachstatik Reserven an Traglast pro m² haben muss. Schäden können ansonsten lediglich bei unsachgemäßer Installation auftreten. Da wir uns intensiv mit der Auswahl unserer Partnerunternehmen beschäftigen und diese auch testen, kann ein solches Risiko bei der Installation mit unserer Hilfe allerdings fast gänzlich ausgeschlossen werden.
- 49. Zieht eine PV-Anlage Blitze an?
Die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlages ist relativ gering, die Anlage selbst zieht keine Blitze an. Wenn es dennoch passiert, kann ein direkter Blitzeinschlag oder auch ein Blitzeinschlag in der Nähe der Solar-Anlage (Überspannung) durchaus zur Zerstörung einer Photovoltaikanlage führen. Daher sind zusätzliche Blitzschutz-Maßnahmen durchaus ratsam. Diese können Überspannungsschutzmaßnahmen sowie Blitzfangvorrichtungen auf dem Dach umfassen. Letztere sind besonders wichtig, wenn es sich um aufgerichtete Anlagen auf Dächern mit geringer Neigung handelt und diese den höchsten Punkt des Gebäudes darstellen.
- 50. Können die Module bei Hagel brechen?
Eine Garantie gibt es zwar nicht, doch generell sind Solar-Module sehr wohl gegen Hagelschlag geschützt. Das gehärtete Spezialglas wird in eigens zu diesem Zweck entwickelten Tests nach IEC-Norm geprüft.
- 1. Braunes Wasser?
Ist in alten verzinkten Rohrleitungen die Zinkschicht „verbraucht“, kommt es zur Rostbildung, die Sie als braunes Wasser wahrnehmen. Dieser Effekt tritt außerdem auf, wenn entgegen den vorhandenen technischen Regeln ungeschützte Stahlrohre installiert wurden. In beiden Fällen sollten die Rohrleitungen durch ein fachkundiges Installateurunternehmen eingetragenes Unternehmen ausgetauscht werden.
- 2. Was kostet eigentlich ein Liter Trinkwasser in Rodgau?
Ein Liter Trinkwasser kostet in Rodgau brutto 0,0018 €, also 5 Liter Trinkwasser kosten 1 Cent. In Relation: Am Kiosk kostet ein Cola-Fläschchen 10 Cent. Dafür erhalten unsere Kunden 50 Liter bestes Trinkwasser.
- 3. Darf ich auf meinem Grundstück einen Brunnen bohren oder schlagen?
Seit der Novellierung des Hessischen Wassergesetzes ist der Betrieb von privaten Brunnenanlagen nicht mehr genehmigungspflichtig. Es besteht nur noch eine Meldepflicht bei der unteren Wasserbehörde. Für den Kreis Offenbach ist diese bei der Kreisverwaltung angesiedelt. Die Internetadresse des Kreises Offenbach finden Sie unter "Links" auf unserer Homepage.
- 4. Bauarbeiten?
Bei Arbeiten im Rohrnetz oder der Hausinstallation wird das Wasser meist abgestellt – für wenige Minuten oder mehrere Stunden. Die Folge: Wasser steht in den Leitungen, die gerade nicht benutzt werden. Werden die Leitungen wieder angeschlossen und das Wasser mit 4,5 bis 5,5 bar durchgeleitet, können sich Spuren von Rost von den Innenseiten lösen. Dieser Rost lagert sich normalerweise an den Innenseiten ab, wird aber bei Änderung der Fließrichtung mitgerissen.
Lösung: Drehen Sie Ihre Wasserhähne auf und lassen Sie das Wasser ablaufen bis die Braunfärbung verschwunden ist. Das dauert zumeist nicht lange. Sollte dies keinen Erfolg haben, Anruf genügt. - 5. Wasserfilter für den Heimgebrauch?
Nitrat, Blei und Baktierien. Menschen misstrauen der Wasserqualität und beschäftigen sich mit der Anschaffung von Wasserfiltern. Rodgauer Trinkwasser ist jedoch von höchster Qualität und gesund. Alle in der Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenzwerte werden weit unterschritten. Es steht vielen Mineralwässern aus dem Einzelhandel in nichts nach. Eine zusätzliche Behandlung mit Trinkwasserfiltern ist deshalb nicht notwendig. Sie kann lediglich erforderlich sein, um die Hausinstallation vor Kalk zu schützen.
- 6. Warum wird unser Hauptwasserzähler ausgetauscht?
Wie viele andere Messgeräte auch unterliegen die von den Stadtwerken Rodgau eingebauten Wasserzähler der gesetzlichen Eichpflicht. Deshalbe werden Hauptwasserzähler in der Regel spätestens alle 6 Jahre gegen neue, geeichte Zähler ausgetauscht.
- 7. An wen muss ich mich wenden, wenn ich Probleme mit meiner Wasser- und Abwasser-Rechnung habe?
Hilfe bei allen Fragen zu der Wasser- und Abwasser-Rechnung erhalten Sie in unserem Kundenservice in der Philipp-Reis-Straße 7 oder telefonisch unter 06106 8296-4400
- 8. Wie lange ist ein Wasserzähler eigentlich geeicht?
Die Eichgültigkeitsdauer bei Kaltwasserzählern beträgt 6 Jahre, d. h. ein im Jahr 2005 geeichter Zähler darf bis Ende 2011 im Netz bleiben. Bei Warmwasserzählern beträgt sie nur 5 Jahre.
- 9. Wie genau messen Wasserzähler eigentlich?
Die Belastung des Wasserzählers (Durchflussmenge pro Stunde) wird in einen unteren Bereich (Qmin bis Qtrenn) und einen oberen Bereich (Qtrenn bis Qmax) eingeteilt. Als Nennbelastung ist der halbe Wert von Qmax auf dem Zähler angegeben, z.B. Qn 2,5 m³/h. Normale Hauswasserzähler (Qn = 2,5 m³/h, Klasse B) haben eine Mindestbelastung Qmin von 50 l/h, eine Trenngrenze Qtrenn von 200 l/h und eine Maximalbelastung Qmax von 5000 l/h. Im unteren Belastungsbereich muss der Zähler bei der Eichung einen Fehler kleiner als /- 5% aufweisen, im oberen Bereich maximal /- 2%. Im Betrieb kann sich der Fehler z. B. durch Abnutzung oder Ablagerung vergrößern. Die zulässige Verkehrsfehlergrenze ist dabei das Doppelte der Eichfehlergrenze.