wasser

Straßenaufbrüche

Genehmigung und Überwachung von Straßenaufbrüchen

Täglich wird in der Straßenunterhaltung das Aufbrechen von Straßen beantragt. Hauptsächlich Versorgungsträger nutzen den Straßenbereich, um in ihm ihre Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen. Jede Aufgrabung stellt dabei eine dauerhafte Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes der Verkehrsflächenbefestigung dar. Eine aufgegrabene Verkehrsbefestigung ist so wieder herzustellen, dass sie dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertig ist. Die Stadtwerke Rodgau, als Eigentümer der Straßen, achtet daher auf eine korrekte Bauausführung nach den Regeln der Technik. Besonderes Augenmerk wird auf die Schnittstellen zwischen der alten Straße und dem Aufbruch gelegt.

Schlecht geschlossener und gut ausgeführter Aufbruch

Ein „schlechter“ Aufbruch bedeutet, die Fugen sind nicht geschlossen. Wasser dringt in die Fugen ein. Die Randbereiche fransen aus und Teile der Asphaltdecke brechen heraus. Ein „gut“ ausgeführter Aufbruch bedeutet, die Fugen sind geschlossen. Wasser kann nicht eindringen.

Richtlinien und Normen

Technische Grundlagen für die Durchführung eines Straßenaufbruches sind die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen. In ihnen ist die Art der Wiederherstellung, der Gewährleistungszeitraum und die Qualität definiert. Der Antrag auf Genehmigung eines Straßenaufbruches ist mindestens 14 Tage vor Beginn der geplanten Arbeiten zu stellen. Antragsteller ist der Veranlasser des Aufbruches. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist die Fertigstellung anzuzeigen.

Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Straßenbau der Stadtwerke Rodgau.
Herr Pralle steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter tiefbau@stadtwerke-rodgau.de 
und unter der Telefonnummer 06106/8296-4622