Corona-Regelungen für Trauerfeiern

Da das Bundesinfektionsschutzgesetz ab dem 02.04.2022 nur noch Basisschutzmaßnahmen ermöglicht, hat die Hessische Landesregierung notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Diese appellieren in erster Linie an die Selbstverantwortung jedes Einzelnen.

Dementsprechend passen die Stadtwerke Rodgau nun die Corona-Regeln für die Trauerfeiern wie folgt an:

  • Die begrenzte Bestuhlung der Trauerhallen bleibt bestehen
  • Die Anzahl der zulässigen Personen in der Trauerhalle bleibt eingeschränkt
  • Die 3-G-Regel entfällt, es dürfen wieder alle Bürgerinnen und Bürger ohne Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines aktuellen Tests an den Trauerfeiern teilnehmen
  • Das Tragen einer Maske wird empfohlen

Mit entsprechenden neuen Hinweisschildern an den Eingängen zu den Trauerhallen bitten wir die Besucherinnen und Besucher, weiterhin eine Maske zu tragen (auch OP-Masken sind erlaubt), um ältere Menschen und jene mit Vorerkrankungen zu schützen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.