Ablesekampagne für Hauptwasserzähler 2023

Nach der positiven Erfahrung der digitalen Ablesekampagne im letzten Jahr wird die digitale
Ablesekampagne weiter optimiert. In deren Zuge versenden die Stadtwerke ab 24.11.2023
erneut E-Mails an alle Verbrauchsstellen, die bei der Zählerablesung im letzten Jahr der
Verwendung ihrer E-Mail-Adresse zugestimmt haben. Über einen eingefügten Link können
die Bürgerinnen und Bürger ihre Zählerstände so ganz einfach online übermitteln. Die Daten
werden selbstverständlich verschlüsselt übertragen.
Nach Ablauf von ca. einer Woche wird in diesem Jahr eine Erinnerungsemail versendet (ab
30.11.2023). Erst wer seinen Zählerstand bis Sonntag 04.12.2023, nicht online gemeldet hat,
sowie all jene Bürgerinnen und Bürger, die der Verwendung ihrer E-Mail-Adresse nicht
ausdrücklich zugestimmt haben, erhalten ihre Ablesekarte ab Dienstag, 05.12.2023, per
Post. Die Ablesekarten sind wie im Vorjahr mit einem QR-Code versehen. Über das
Scannen des QR-Codes lässt sich bis zum 31. Dezember der aktuelle Zählerstand bequem
übermitteln. Alternativ ist es möglich, die Ablesekarten portofrei an die Stadtwerke
zurückzuschicken.
Natürlich können die Zählerstände während der gesamten Ablesekampagne wie gewohnt via
E-Mail an kundenservice@stadtwerke-rodgau.de oder telefonisch unter 06106 8296-0
mitgeteilt werden.
Alle Zählerstände sollen bis zum 31. Dezember 2023 mitgeteilt werden. Zählerstände nach
Jahresende finden für die Jahresverbrauchsabrechnung keine Berücksichtigung und werden
in diesem Fall maschinell geschätzt.
Die wenigen Zähler, die sich in Schächten befinden, werden im Zeitraum 01.12. bis
31.12.2023 durch die eigenen Außendienstmitarbeiter der Stadtwerke Rodgau abgelesen.
Jeder Mitarbeiter kann sich dabei routinemäßig mit seinem Ausweis ausweisen.
Bürgerinnen und Bürger, welche dieses Jahr einen Funkwasserzähler eingebaut bekommen
haben, erhalten ebenfalls keine Ablesekarte. Hier erfolgt die Ablesung über das sog. Driveby-Verfahren im Zeitraum 02.01. bis 05.01.2024 mit Stichtag 31.12.2023.
Hinweis – Bürgerinnen und Bürger, die keine Ablesekarte erhalten sollten dennoch prüfen,
ob nicht ein privater Garten- oder Abwasserzähler für die Verbrauchsabrechnung abgelesen
werden soll. Dieser müsste dann entweder via Email oder telefonisch mitgeteilt werden.
Bei Nichtmitteilung kann der gesonderte Verbrauch nicht berücksichtigt werden.