Kanalsanierungen in Weiskirchen und Jügesheim

Im Auftrag der Stadtwerke Rodgau werden seit August 2015 Kanalsanierungen in geschlossener Bauweise (Inliner) in Weiskirchen und Jügesheim durchgeführt.

Die Sanierungsarbeiten werden in allen Arbeitsschritten von Kanalreinigungsarbeiten begleitet. Die beauftragte Fachfirma kommt mit mehreren Fahrzeugen zur Wander-Baustelle. Um die Arbeiten der Fachfirma planmäßig durchführen zu können, sind folgende Arbeitsschritte nötig:

  1.  Schritt: Fräsarbeiten mit dem Kanal-Roboter, Vorbereitungen für die Liner-Einzüge, Stutzensanierungen, Schäden, wie z.B. Wurzeln und Ablagerungen beseitigen
  2. Schritt: Einzug der Inliner in verschiedenen Straßenabschnitten
  3. Schritt: Nacharbeiten zu den Liner-Einzügen, Stutzensanierungen, Einbinden der Hausanschlüsse, allgemeine Kanal-Roboterarbeiten
  4. Schritt: Sanierung von Schächten, z.B. Undichtigkeiten beseitigen, Fließgerinne wiederherstellen, Steigbügel erneuern, allgemeine Schachtreparaturen
  5. Schritt: TV-Abnahme-Befahrung als Leistungsnachweis

Alle Arbeitsschritte sind witterungsabhängig, das heißt, bei Regen können sich die Arbeiten verzögern. Durch die Kanalsanierung in geschlossener Bauweise wird erreicht, dass entgegen der offenen Sanierung, die Beeinträchtigungen für Anlieger und Bürger so gering wie möglich gehalten werden können und die Bauzeit deutlich kürzer ausfällt. Es kommt temporär zu geringen Einschränkungen im Straßenverkehr.

Technische Parameter:

Inspektionsgebiet:

  • W1, 3. BA 2015: Sanierung von 58 Haltungen
    Länge: 3.500 m, davon 2.500 m Inliner DN 200 – DN 500
    1.080 m partielle Kanalreparaturarbeiten mit dem Kanal-Roboter DN 400 – DN 1200
    Schachtsanierungen: 62 Schächte
    Erfüllungsstand: 75%
  • J1, 4. BA 2015: Sanierung von 31 Haltungen
    Länge: 1.100 m, davon 950 m Inliner DN 250 – DN 900
    150 m partielle Sanierung mit dem Kanal-Roboter DN 700 – DN 900
    Schachtsanierungen: 38 Schächte
    Erfüllungsstand: 50%

Es kommt bei den Inliner- und Robotersanierungen zu kurzzeitigen Behinderungen beim Abfließen des Schmutzwassers aus den Häusern. Deshalb sollten die vorgeschrieben Rückstauvorrichtungen durch den Hauseigentümer überprüft werden.

Nach DIN EN 12056 und DIN 1986 sind Entwässerungsleitungen in der Hausentwässerung zwingend zu belüften. Bei unzureichender Belüftung (keine oder fehlerhafte Belüftung) werden Siphons bei HD-Spülungen leergesaugt und es kann zu Geruchsbelästigungen und möglichen Verschmutzungen durch zurückspritzendes Abwasser in den Häusern kommen. Auch die Belüftung der Gebäudeentwässerung sollte deshalb vom Eigentümer überprüft werden.

Informationen zum konkreten Ablauf werden den betroffenen Hauseigentümern wenige Tage vor Beginn der Sanierungsarbeiten durch die Stadtwerke Rodgau oder / und die ausführende Firma überreicht.

Für weitere Informationen stehen die Stadtwerke Rodgau – Abteilung Stadtentwässerung unter Telefon 06106 8296-4443 gerne zur Verfügung.