Kontrolle der Grabdenkmale auf den Rodgauer Friedhöfen

Die Stadtwerke Rodgau informieren darüber, dass die Standsicherheitsprüfungen an den Grabmalen auf allen Rodgauer Friedhöfen durchgeführt werden. Die Fachfirma ist am 21. Juli auf den Friedhöfen Nieder-Roden, Dudenhofen und Alter Friedhof Jügesheim, am 22. Juli auf dem Waldfriedhof Jügesheim, in Hainhausen und Weiskirchen unterwegs. Die entsprechenden Uhrzeiten werden in den Schaukästen auf den Friedhöfen ausgehängt. Die Stadtwerke sind gemäß der Friedhofsordnung (§ 26 Fundamentierung und Befestigung) sowie der einschlägigen Bestimmungen (Unfallverhütungsvorschriften) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, sämtliche Grabmale auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Die Standsicherheit oder der Gesamtzustand von Grabmalen kann vor allem durch Witterungseinflüsse oder die Beschaffenheit des Materials wie verrostete Dübel beeinträchtigt werden. Dadurch ergeben sich Unfallgefahren, für deren Folgen die Nutzungsberechtigten haften. Besonderes Augenmerk richtet die Sicherheitsprüfung auf ältere Grabanlagen. Durch die ständigen Witterungseinflüsse ist hier in erhöhtem Maße zu befürchten, dass Mängel nicht nur äußerlich, sondern erst bei genauerer Untersuchung feststellbar sind. Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, ist die Friedhofsverwaltung verpflichtet, an dem Grabmal sichtbar einen entsprechenden Hinweis anzubringen. Sind Dübel soweit verrostet, dass überhaupt kein Halt mehr besteht, ist die Friedhofsverwaltung zur Vermeidung von Unfällen angewiesen, das Grabmal sofort zu sichern oder umzulegen. Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, die Grabmale ihrer Angehörigen, die mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet wurden, umgehend fachgerecht instand setzen zu lassen. Diese Standsicherheitsmaßnahmen sind im Interesse aller Friedhofsbesucher erforderlich und werden einmal im Jahr durchgeführt.