Neue Verordnung zur Entsorgung des Biomülls ab 1. Mai

Die Stadt Rodgau weist alle Bürgerinnen und Bürger auf eine wichtige Änderung bei der Entsorgung von Biomüll hin. Ab dem 1. Mai tritt eine neue bundesweite Verordnung in Kraft, die strengere Richtlinien für die Qualität des Biomülls festlegt. Dies betrifft insbesondere den zulässigen Anteil an Fremdstoffen. Der Biomüll aus Rodgau wird vom Entsorgungsunternehmen Knettenbrech & Gurdulic gesammelt und von der Rhein-Main-Biokompost GmbH verwertet Grundsätzlich gilt, dass Biomüll frei von jeglichen Fremdstoffen sein sollte. Werden bei der Anlieferung jedoch übermäßig viele Fremdstoffe festgestellt, wird die betroffene Ladung zurückgewiesen. In solchen Fällen muss der Biomüll als Restmüll verbrannt werden. Die damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen und Verbrennungskosten werden der Stadt Rodgau in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten wirken sich letztendlich auch auf die Gebührenkalkulation für die Bürgerinnen und Bürger aus. Um unnötige Kosten und eine ineffiziente Entsorgung zu vermeiden, appelliert die Stadt Rodgau eindringlich an alle Haushalte, die neue Verordnung sorgfältig zu beachten und ihren Biomüll ordnungsgemäß zu befüllen. Die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens führen bereits jetzt Sichtkontrollen durch. Bei offensichtlichen Fehlbefüllungen wird die Biotonne künftig nicht geleert und stehengelassen. Die Stadt Rodgau bittet um die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger, um eine qualitativ hochwertige Verwertung des Biomülls zu gewährleisten und unnötige Kosten zu vermeiden. Bei Fragen zur korrekten Befüllung der Biotonne steht Ihnen das Entsorgungsmanagement der Stadtwerke gerne zur Verfügung.