RMV-Gruppentageskarte und Hessenticket wird „personalisiert“

Ab dem 01. Januar 2018 gelten RMV-Gruppentageskarten sowie Hessentickets nur noch mit Namenseintrag aller reisenden Personen zur Fahrt, sofern die Fahrkarten Felder bzw. Vorgaben für die Namenseinträge vorsehen.

Die Namen aller Reisenden sind vor Fahrtantritt der ersten Fahrt einzutragen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind nicht zulässig. Dies gilt auch für unterwegs zusteigende oder erst bei einer weiteren Fahrt mitreisenden Personen.

NAME, VORNAME der max. 5 Reisenden sind durch den Kunden vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckschrift auf der Fahrkarte einzutragen. Nicht benutze Felder sind durchzustreichen.

Namen von kostenlos mitfahrenden Kindern unter sechs Jahren sind nicht einzutragen.

Mitreisende, deren Namen nicht auf der Fahrkarte eingetragen sind, obwohl Felder für die Namenseinträge auf der Fahrkarte vorgesehen sind, besitzen keine gültige Fahrtberechtigung.

Bei Fahrausweiskontrollen ist auf Aufforderung des Prüfpersonals die Identität je Reisenden durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.