Senkung der Mehrwertsteuer bei den Wassergebühren

Von dem Beschluss der Bundesregierung zur Senkung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 ist auch der Bezug von Trinkwasser betroffen. Der gesetzliche Mehrwertsteuersatz in der Wasserversorgung beträgt sieben Prozent. Für den Zeitraum 01.07. – 31.12.2020 sinkt der Steuersatz auf fünf Prozent.

Nach der aktuellen Handlungsempfehlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist eine außerordentliche Zwischenablesung bzw. Zwischenstandsmeldung zum 01.07.2020 aus umsatzsteuerlichen Gründen nicht erforderlich. Die Wassergebühr wird für das komplette Abrechnungsjahr mit vermindertem Mehrwertsteuersatz abgerechnet, da es sich um eine Jahresgebühr handelt.

Die für das laufende Jahr festgesetzten Vorauszahlungsbeträge sind bestandskräftig und bleiben bis zum Jahresende unverändert bestehen. Diese werden dann mit der Jahresabrechnung verrechnet und die Mehrwertsteuer von zwei Prozent erstattet.

In der Wasserversorgungssatzung sind netto Gebühren- und Beitragssätze festgesetzt und können jederzeit online auf www.stadtwerke-rodgau.de angesehen werden.

Die Wassergebühr pro Kubikmeter beträgt netto 1,69 EUR. Die Grundgebühr ist von der Größe (Durchflussmenge) des Wasserzählers abhängig. Für den kleinsten und den meist verbauten Wasserzähler (QN 2,5) fallen 36 EUR Grundgebühr im Jahr an.

Bei einem Wasserverbrauch von 40 Kubikmeter im Jahr – das ist ein durchschnittlicher Wasserverbrauch pro Person – wird der Verbraucher bei seiner Jahresabrechnung für das Jahr 2020 etwa 2,07 EUR weniger bezahlen müssen.