Trauerfeiern und Bestattungen

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen wird mitgeteilt, dass bei allen Trauerfeiern in den Rodgauer Trauerhallen und auch im Außenbereich vor den Trauerhallen die sog. 3G-Regelung Anwendung finden muss.

Eine Maskenpflicht besteht im Freien nicht. Das Tragen einer Maske wird jedoch dringend empfohlen. Sollte es allerdings zu Gedrängesituationen kommen, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Außerdem ist darauf zu achten, dass der gebotene Abstand eingehalten wird.

In den Trauerhallen auf den Rodgauer Friedhöfen besteht Maskenpflicht im Gebäude, also auch am Sitzplatz. Stehplätze können nach wie vor nicht zur Verfügung gestellt werden.

Alle Trauergäste haben sich entsprechend den aufgeführten Regelungen gegenüber den Pietäten durch Vorlage eines Negativnachweises auszuweisen. Die Nachweise können nur unter gleichzeitiger Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises anerkannt werden.

Nähere Auskünfte zum Ablauf und der Gestaltung von Trauerfeiern und Bestattungen erfahren Angehörige über die Pietäten oder direkt bei der Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen.