Vorsorge gegen Rückstau

Bevor es mit der regnerischen Jahreszeit losgeht, machen die Stadtwerke Rodgau die Rodgauer Hausbesitzer darauf aufmerksam, ihre Häuser gegen einen möglichen Rückstau aus dem Kanal zu sichern.

Durch starken Regen überfluten leider noch immer Keller und tiefer liegende Räume, weil manche Häuser nicht genügend gegen Kanalrückstau gesichert sind.

Deshalb muss bei solchen starken Regenereignissen eine befristete Überlastung des Kanalnetzes und damit ein Rückstau bis hin in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen (z.B. Gully, Ausgüsse, Waschmaschinenanschlüsse, Toiletten, Duschen, etc.) austreten, sofern diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gegen Rückstau gesichert wurden.

Die Hauseigentümer sind gemäß § 5 der Entwässerungssatzung in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefer liegenden Ablaufstellen in Gebäuden und vor allem im Keller mit geeigneten Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume, Garagen und Hofflächen unter der „Rückstauebene“, die im allgemeinen in Höhe der Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein.

Alle Anlagen zur Rückstausicherung (Abwasserhebeanlagen und Rückstauverschlüsse) müssen für den jeweiligen Anwendungsfall zugelassen, fachkundig hergestellt und funktionssicher gewartet werden.

Spezielle Fragen zur persönlichen häuslichen Rückstausicherung sollten direkt mit einem Architekten oder Fachbetrieb für Haus- und Sanitärinstallation beraten werden.

Bei grundsätzlichen Fragen zum Thema Rückstausicherung im Kanal stehen die Mitarbeiter der Abteilung Stadtentwässerung bei den Stadtwerken Rodgau via Mail kanal@stadtwerke-rodgau.de oder telefonisch unter 06106 8296-4441 und -4443 gerne zur Verfügung.