Ab 01. März ist die Kompostierungsanlage wieder geöffnet.

Die Stadtwerke Rodgau begrüßen ihre Kunden nach der Winterpause

Am 01. März 2019 öffnete die Kompostierungsanlage in Rodgau – Dudenhofen wieder ihre Tore und hieß die Rodgauer Bürgerinnen und Bürger auch in diesem Jahr mit einem Frühlingsgruß herzlich willkommen. Kleine bunte Primelchen warteten auf die ersten 150 Gäste.

Die Kompostierungsanlage der Stadtwerke Rodgau steht von März bis Dezember regelmäßig an drei Wochentagen für die Rodgauer Bürger und Bürgerinnen zur Verfügung.

Die Öffnungszeiten sind in den Frühlings- und Sommermonaten vom 01.03.2019 bis 31.10.2019 montags und freitags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Auch Ostersamstag ist regulär geöffnet. Karfreitag und Ostermontag bleibt die Anlage geschlossen.

In den Herbst- und Wintermonaten ist die Kompostierungsanlage geöffnet vom 01.11.2019 bis zum 31.12.2019 montags und freitags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Nach der Winterpause können die Rodgauer Bürgerinnen und Bürger Grünschnitt, Grasschnitt, Laub und Gehölzschnitt in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei an der Kompostierungsanlage der Stadtwerke Rodgau abliefern. Auch steht unseren Rodgauer Bürgern in diesem Jahr erneut die kostenlose Abholung von Kompostmaterial in haushaltsüblichen Mengen zur Verfügung. Die kostenfreie Nutzung unserer Kompostierungsanlage ist ausschließlich den Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Rodgau vorbehalten. Mit den Abfallgebühren finanzieren diese auch die kostengünstige Entsorgung und Verwertung der Grünschnittabfälle aus dem Stadtgebiet.

Damit dies auch in Zukunft gewährleistet ist und Fremdanlieferer ausgeschlossen werden können, liegt unserem Abfallwegweiser auch in diesem Jahr wieder ein Berechtigungsschein bei. Es wird deshalb gebeten, den ausgefüllten Berechtigungsschein hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeuges zu legen, um die Eingangskontrolle durch die Mitarbeiter der Kompostierungsanlage zu erleichtern.

Seit den letzten Jahren besteht die Kostenpflicht für alle Gewerbetreibenden, die Grünschnittabfälle anliefern möchten. Für jeden Kubikmeter wird ein Entgelt von 10,00 Euro brutto bei der Ablieferung fällig. Ferner ist auch die Abgabe von Kompostmaterial für Gewerbetreibende mit brutto 10,00 Euro pro Gewichtstonne kostenpflichtig.

Bitte beachten:

Die Zufahrt zur Kompostierungsanlage erfolgt nicht über das VGP-Gelände, sondern über die Blumenau.