Abfalltrennung in Zeiten der Corona-Pandemie

Das Bundesumweltministerium hat in Abstimmung mit den Ländern Empfehlungen zur Abfalltrennung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie veröffentlicht. Da sich gegenwärtig mehr Menschen zuhause aufhalten, falle dort auch mehr Abfall an, sodass Abfallvermeidung und richtige Abfalltrennung umso wichtiger seien.

Wichtige Ausnahmen vom Gebot der Abfalltrennung sollen aus Hygienegründen allerdings für private Haushalte gelten, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben. Zwar sind laut dem BMU bisher keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dennoch sei dieser Übertragungsweg nicht auszuschließen. Zum Schutz von Hausmeistern, Nachbarn und den Mitarbeitern der Entsorgungsunternehmen empfiehlt das BMU in Abstimmung mit den für die Abfallentsorgung zuständigen Ministerien der Länder folgende Vorsichtsmaßnahmen:

  • Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
  • Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
  • Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, sodass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.

Diese Vorsichtsmaßnahmen orientieren sich laut dem BMU an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Die Länder hätten sich auf ein vergleichbares Vorgehen verständigt, wobei im Detail Abweichungen möglich sind.

Abschließend weist das BMU noch einmal darauf hin, dass für alle privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierten Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung gilt.