Bundesweite Notbremse ab 24.04.

Seit dem 24.04.2021 gilt im Kreis Offenbach die Bundesweite Notbremse, da die 7-Tage-Inzidenz zurzeit bei über 100 liegt. Daraus ergeben sich folgende Regelungen:

Kontakte:

  • ein Haushalt plus eine Person, Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit

Ausgangsbeschränkung:

  • 22 bis 5 Uhr
  • Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt

Arbeitsplätze:

  • Pflicht zum Home Office, wo möglich: mindestens zwei Testangebote müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemacht werden

Geschäfte & Dienstleistungen:

  • Geschäfte des erweiterten täglichen Bedarfs (Supermärkte, Drogerie, etc.) sind mit Kundenbegrenzung geöffnet; Zutritt nur mit Maske
  • in allen anderen Geschäften
    • bis Inzidenz 150: Click & Meet mit Test und Maske, bei vollständig geimpften Personen entfällt der Test
    • bei Inzidenz über 150: nur Click & Collect
  • nur medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege (mit FFP2-Maske, Friseur und Fußpflege zusätzlich mit Test, bei vollständig geimpften Personen entfällt der Test)

Sport:

  • im Freien: mit max. 2 Personen oder dem eigenen Haushalt
  • kontaktloser Gruppensport: für 5 Kinder bis 14 Jahre

Freizeit- & Kultureinrichtungen:

  • bleiben geschlossen
  • Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten (Besuch nur mit Test)

Gastronomie:

  • nur Abholung bis 22 Uhr oder Lieferdienst

ÖPNV:

  • An Haltestellen sowie in Bussen und Bahnen muss eine FFP2-Maske getragen werden, OP-Masken sind nicht mehr ausreichend

Schule:

  • 2 Tests pro Woche bei Wechselunterricht
  • Inzidenz bis 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Wechselunterricht in allen Klassen
  • Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Abschlussklassen und Förderschulen: Wechselunterricht; alle anderen Klassen: Distanzunterricht mit Notbetreuung (Klasse 1-6)
  • Ausnahmen von der Maskenpflicht bei Abschlussprüfungen sind ausschließlich mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test möglich

Kitas:

  • Inzidenz bis 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Bitte Kinder möglichst zu Hause betreuen
  • Inzidenz ab 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Notbetreuung
  • Eltern, die Betreuung dringend benötigen, insbesondere, weil sie berufstätig sind, und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben, können die Notbetreuung in Anspruch nehmen
  • Tests von Kita-Kindern: Wenn die Kita-Träger sich entschließen, Kinder regelmäßig zu testen, übernimmt das Land die Hälfte der Kosten für die Schnelltests