Corona-Lockerungen ab 22. Juli
Ab Donnerstag, den 22. Juli, lockert Hessen die Corona-Maßnahmen. Eine Übersicht der wichtigsten Beschlüsse finden Sie hier:
Gastronomie:
- Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
Hotels und Übernachtungen:
- Bei Anreise muss weiterhin ein gültiger Negativnachweis (geimpft/genesen/getestet) vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
- Größere Veranstaltungen ohne Genehmigung möglich: Drinnen bis max. 750 Personen, im Freien bis max. 1500 Personen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Hygienekonzept und Kontaktnachverfolgung weiter notwendig. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmende (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden.
- Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktnachverfolgung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.
Großveranstaltungen:
- Ab einer Zuschauerzahl von 5000 Personen ist eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.
Clubs / Discotheken:
- Tanzveranstaltungen sind weiter nur im Freien zulässig. Zugangsregelungen werden gelockert: Doppelt so viele Gäste pro qm wie bislang, höchstens aber 250.