Corona-Lockerungen ab 25. Juni

Am Dienstag hat das hessische Corona-Kabinett getagt und festgelegt, wie es in den kommenden Wochen weitergehen soll. Eine Übersicht der wichtigsten Beschlüsse, die ab dem 25. Juni gelten, finden Sie hier:

Maskenpflicht:

  • Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske wird empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
  • Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz

Private Treffen:

  • Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen.
  • Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln

Schule:

  • Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche
  • Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.
  • Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule

Kita:

  • Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden (Übergangsfrist bis 05. Juli)
  • Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.

Sport:

  • Mannschaftssport weiter möglich
  • Schwimmbäder mit Terminvereinbarung und Personenbegrenzung geöffnet
  • Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet

Kulturstätten:

  • Mit Hygiene- und Abstandskonzept drinnen und draußen geöffnet

Veranstaltungen (ab 25 Personen):

  • Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung
  • Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 Außen (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit)
  • Größere Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig
  • Ausnahmen gelten weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte

Körpernahe Dienstleistungen:

  • Geöffnet mit Maskenpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung

Einzelhandel:

  • Alle Geschäfte sind ohne Quadratmeterbegrenzung geöffnet.
  • Maskenpflicht

Gastronomie:

  • Mit Hygiene- und Abstandskonzept drinnen und draußen geöffnet. Kontaktdatenerfassung
  • Maskenpflicht in Innenräumen für Personal und Gäste bis zum Platz
  • Testpflicht in Innenräumen

Clubs / Discotheken:

  • Im Freien mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet (Tanzen erlaubt)
  • Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie (Tanzen nicht erlaubt)

Hotels und Übernachtungen:

  • Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygienekonzept

ÖPNV:

  • Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden

Hochschulen:

  • Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen

Regelungen für Genesene und Geimpfte:

  • Geimpfte und Genesene werden bei Veranstaltungen mit Personenbegrenzung nicht mitgezählt
  • Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit
  • Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln
  • Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten. Ausnahme: Es bestand Kontakt zu einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet

Weitere Informationen finden Sie unter: www.hessen.de/fuer-buerger/corona-in-hessen/corona-wegweiser