Corona-Lockerungen ab 25. Juni
Am Dienstag hat das hessische Corona-Kabinett getagt und festgelegt, wie es in den kommenden Wochen weitergehen soll. Eine Übersicht der wichtigsten Beschlüsse, die ab dem 25. Juni gelten, finden Sie hier:
Maskenpflicht:
- Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske wird empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
- Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz
Private Treffen:
- Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen.
- Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln
Schule:
- Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche
- Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.
- Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule
Kita:
- Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden (Übergangsfrist bis 05. Juli)
- Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.
Sport:
- Mannschaftssport weiter möglich
- Schwimmbäder mit Terminvereinbarung und Personenbegrenzung geöffnet
- Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet
Kulturstätten:
- Mit Hygiene- und Abstandskonzept drinnen und draußen geöffnet
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
- Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung
- Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 Außen (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit)
- Größere Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig
- Ausnahmen gelten weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte
Körpernahe Dienstleistungen:
- Geöffnet mit Maskenpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung
Einzelhandel:
- Alle Geschäfte sind ohne Quadratmeterbegrenzung geöffnet.
- Maskenpflicht
Gastronomie:
- Mit Hygiene- und Abstandskonzept drinnen und draußen geöffnet. Kontaktdatenerfassung
- Maskenpflicht in Innenräumen für Personal und Gäste bis zum Platz
- Testpflicht in Innenräumen
Clubs / Discotheken:
- Im Freien mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet (Tanzen erlaubt)
- Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie (Tanzen nicht erlaubt)
Hotels und Übernachtungen:
- Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygienekonzept
ÖPNV:
- Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden
Hochschulen:
- Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen
Regelungen für Genesene und Geimpfte:
- Geimpfte und Genesene werden bei Veranstaltungen mit Personenbegrenzung nicht mitgezählt
- Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit
- Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln
- Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten. Ausnahme: Es bestand Kontakt zu einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet
Weitere Informationen finden Sie unter: www.hessen.de/fuer-buerger/corona-in-hessen/corona-wegweiser