Corona-Regeln ab 19.08.2021

Gestern ist das Corona-Kabinett des Landes Hessen zusammengekommen und hat das weitere Vorgehen festgelegt. Dieses umfasst ein Präventions- und Eskalationskonzept, das greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz steigt. Diese lag im Kreis Offenbach gestern, am 17.08.2021, bei 57,3. Die daraus folgenden Beschlüsse finden Sie hier im Überblick:

7-Tage-Inzidenz ab 50:

  • Generelle Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Gedrängesituationen
  • Veranstaltungen im Freien: Genehmigungsfrei mit bis zu 500 Personen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Veranstaltungen in Innenträumen mit bis zu 250 Personen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Größere Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig.
  • Es gilt die 3G-Regel: Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Dies gilt u.a. für:
    • Innengastronomie und größere Veranstaltungen
    • Innenräume: Kultur- und Freizeiteinrichtungen
    • Sport in Innenräumen, bspw. Fitnessstudios, Hallenbäder, etc.
    • Körpernahe Dienstleistungen, bspw. Friseur
    • Besuch von Einrichtungen der Behindertenhilfe

Schule:

  • Präsenzunterricht für alle Klassen
  • Negativnachweis: 2x pro Woche. In den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien: 3x pro Woche.
  • Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske. In den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien: Unterricht mit Maske.
  • Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule
  • Neues Testheft für Schüler*innen zur Dokumentation, keine weiteren Testnachweise für Freizeitaktivitäten notwendig.

Discotheken & Clubs:

  • Jetzt auch Drinnen mit Auflagen geöffnet
  • Nur für Personen, die geimpft oder genesen sind, bzw. einen PCR-Test vorweisen können (3G). Ein Schnelltest reicht nicht aus.
  • Tanzen ist erlaubt
  • Maskenpflicht in Innenräumen
  • Eine maximale Gästezahl gibt es zukünftig weder drinnen noch draußen; für jeden Gast müssen aber 5 qm zur Verfügung stehen.

Sport-Großveranstaltungen:

  • In Hessen gelten die Regelungen des MPK-Beschlusses für Sport-Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauer*innen
  • Die zulässige Auslastung (des Stadions) beträgt maximal 50 Prozent, höchstens jedoch 25.000 Zuschauer*innen, einschließlich geimpfter und genesener Personen

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/coronavirus-schutzverordnung-verlaengert-und-angepasst