Corona-Regeln ab 23.01.

Das hessische Kabinett hat im Nachgang zur Bund-Länder-Schalte getagt und die Maßnahmen für Hessen bis zum 14. Februar beschlossen. Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:

Alle bis zum 31. Januar befristeten Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Ab dem 23. Januar treten für das Land Hessen folgende weitere Regelungen in Kraft:

Erweiterung der Maskenpflicht:

  • In Bus und Bahn sowie in Geschäften gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (OP- oder FFP2-Masken)
  • In Gottesdiensten müssen medizinische Masken auch bei 1,5 Meter Mindestabstand am Platz getragen werden
  • Hessen stellt 1 Million medizinische Masken für die Tafeln, um diese an Bedürftige zu verteilen

Sperrung von stark besuchten Ausflugsorten:

  • 15-km-Radiusregelung entfällt
  • Ab einer Inzidenz von 200 sind lokal publikumsträchtige Ausflugsziele & Parkplätze zu sperren

Home Office:

  • Das Land Hessen unterstützt den Beschluss der Bund-Länder-Schalte ausdrücklich

Einreise aus Corona-Virusvariantengebieten:

  • Nach Einreise (aus Großbritannien, Südafrika) unmittelbar in Quarantäne begeben
  • Keine Ausnahme für geimpfte Personen
  • Ausnahme: Grenzüberschreitende Beförderung von Waren oder Personen bzw. Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens (bei weniger als 72h Aufenthalt)