Corona-Regeln ab 29.3.

Das hessische Corona-Kabinett hat sich darauf verständigt, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt umzusetzen:

Die bestehenden Verordnungen werden bis zum 18. April verlängert. Darüber hinaus wurde Folgendes ab dem 29. März vereinbart:

Kontaktregeln und Sport:

  • Es dürfen weiterhin 2 Hausstände bis max. 5 Personen über 14 Jahre zusammenkommen
  • Individualsport ist entsprechend den Kontaktregeln erlaubt (bspw. auch Fitnessstudios unter strengen Abstands- und Hygieneregeln)
  • Sport für Kinder unter 14 Jahren unter freiem Himmel (in Gruppen) bleibt möglich

Einzelhandel:

  • “Click & Meet” wird auf “Click & Collect” zurückgeführt

Es bleibt geöffnet:

  • Schulen + Kindergärten
  • Zoos, botanische Gärten, Museen (unter freiem Himmel)
  • Buchläden + Gartenmärkte
  • Körpernahe Dienstleistungen

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.