Corona-Regelungen ab 28. Dezember

Einheitliche Maskenpflicht

  • Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
  • Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) auch am Sitzplatz. Ausnahme: Gastronomie.

Treffen

  • Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 10 Personen treffen.
  • Ist bei einem Treffen im öffentlichen Raum eine ungeimpfte Person dabei, gilt: Nur der eigene Haushalt plus max. 2 Personen eines weiteren Haushalts.
  • Diese Regeln werden auch auch für Treffen im privaten Raum empfohlen. Außerdem sollte man sich davor testen lassen.
  • An Silvester gilt: Auf belebten öffentlichen Plätzen dürfen keine Feuerwerkskörper (ab Kategorie F2) abgebrannt werden

Arbeitsplätze

  • Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:
    • Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur Arbeitgebern und Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt.
    • Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen.
    • Beschäftigten muss Homeoffice ermöglicht werden – es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.

Schule

  • Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche.
  • Maske im Schulgebäude und auch am Sitzplatz.
  • Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage tägliche Tests.
  • Testangebot auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler (mind. 1 x pro Woche).

Kita

  • Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen (konstante Gruppen).

Sport

  • Drinnen: 2G-Pflicht
  • Im Freien: Keine Einschränkungen

Kulturstätten (Museen, Gedenkstätten, etc.)

  • Drinnen: 2G-Pflicht
  • Im Freien: Keine Einschränkungen

Veranstaltungen (Theater, Kino, etc.) über 10 Personen

  • Drinnen:
    • Ab 11 bis 100 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
    • Ab 101 Personen: 2G plus sowie Abstands- und Hygienekonzept.
    • Maximale Veranstaltungsgröße: 250 Teilnehmende.
  • Draußen:
    • Ab 11 bis 100 Personen: Abstands- und Hygienekonzept.
    • Ab 101 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
    • Maximale Veranstaltungsgröße: 250 Teilnehmende.
    • Ausnahme: Kein 3G /2G bei Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen.
    • Örtliche Sonderregeln bleiben möglich.
    • Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.
    • Gottesdienste: 3G dringend empfohlen.
    • An Silvester gilt: Auf belebten öffentlichen Plätzen dürfen keine Feuerwerkskörper (ab Kategorie F2) abgebrannt werden.

Körpernahe Dienstleistungen

  • 2G-Pflicht, Ausnahme: 3G bei Friseuren und medizinisch und hygienisch notwendigen Behandlungen.
  • FFP2 Maskenpflicht

Einzelhandel

  • 2G außerhalb der Grundversorgung (Grundversorgung: Supermärkte, Apotheken, Drogerien usw.), Maskenpflicht

Gastronomie

  • Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz.
  • Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept

Clubs / Discotheken

  • Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken ist nunmehr landesweit und unabhängig von der Infektionsinzidenz vor Ort untersagt. Ein regulärer Gastronomiebetrieb ist dort möglich

Hotels und Übernachtungen

  • 2G-Pflicht für touristische Übernachtungen; ansonsten 3G mit täglichen Tests.
  •  2G für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Speisesäle, Schwimmbäder pp.)

ÖPNV

  • Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:
    • 3G-Pflicht
    • Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden

Hochschulen

  • Überwiegend Präsenz-Semester
  • 3G-Pflicht und Maskenpflicht auch am Platz

Prostitutionsstätten

  • 2G plus Test-Pflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung

Regelungen für Genesene und Geimpfte

  • Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.
  • Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet