Corona News

Das hessische Kabinett hat am 14.12. im Nachgang zur Bund-Länder-Schalte vom Sonntag getagt und die Maßnahmen für einen konsequenten Lockdown ab Mittwoch, den 16. Dezember, auch für Hessen beschlossen.

Die Regelungen im Einzelnen

  • Private Treffen und Kontaktbeschränkungen
    • Die bisherigen Beschränkungen werden fortgeführt, sofern im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
    • Private Treffen dürfen weiterhin nur mit zwei Haushalten, höchstens jedoch mit fünf Personen stattfinden. Kinder bis 14 Jahren bleiben hiervon ausgenommen.
  • Einkaufen
    • Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kioske und Tiermärkte können weiter öffnen. Die Ausgabe bestellter Ware in den Geschäften ist zulässig.
    • Auch der Weihnachtsbaumverkauf ist möglich.
    • Floh- und Weihnachtsmärkte sind untersagtWochenmärkte bleiben geöffnet.
  • Schulen und Kinderbetreuung
    • Schülerinnen und Schüler sollen, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben.  In den Schulen kann Fernunterricht angeboten werden, eine Notfallbetreuung ist sicherzustellen. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.
    • Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.
  • Essen & Trinken
    • Restaurants bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause (nicht vor Ort!) bleibt weiter möglich.
    • In der Öffentlichkeit darf ganztägig kein Alkohol mehr getrunken werden.
  • Dienstleistungsbetriebe
    • Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie bspw. Friseursalons, Kosmetikstudios oder Massagepraxen werden geschlossen. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen.
    • Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen.
  • Gottesdienste
    • Gottesdienste sollten nur unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden, das sind Tragen der Maske, 1,50 Meter Abstand und der Verzicht auf gemeinsames Singen.
  • Silvester und Neujahr
    • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten ist untersagt. Der Verkauf von Feuerwerk und Pyrotechnik ist in diesem Jahr bundesweit verboten. Es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.
  • Weihnachten
    • für die Zeit von Heiligabend, 24. Dezember, bis zum Zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember:
      Treffen mit vier Personen, die über den eigenen Hausstand hinausgehen und dem engsten Familienkreis angehören, also in jedem Fall Ehegatten, Lebenspartner und 2 Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in grader Linie, Geschwister und deren Haushaltsangehörige, sind möglich; zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre. Das gilt auch, wenn dies mehr als zwei Hausstände sind oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.
    • Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum
      Für Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten gilt generell die derzeitige Regel auch an Weihnachten: höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen.
    • Ausgangsbeschränkungen in sogenannten Hotspots
      Die nächtlichen Ausgangssperren beginnen am 24. Dezember erst ab 0 Uhr statt 21 Uhr. Am 25. und 26. Dezember beginnen die nächtlichen Ausgangssperren dagegen bereits um 22 Uhr.
  • Alten- und Pflegeheime
    • In Alten- und Pflegeheimen sind von den Beschäftigten und von Besucherinnen und Besuchern zu jeder Zeit FFP2- oder KN95-Masken zu tragen. Bewohnerinnen und Bewohner dürfen zweimal pro Woche von bis zu zwei Personen besucht werden. Das Personal muss regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, auf Corona getestet werden.
  • Weitere Regelungen
    • Skilifte und Eishallen sind geschlossen. Eisbahnen und ähnliche Angebote unter freiem Himmel bleiben offen. Auch Kinderspielplätze bleiben geöffnet.

Die entsprechenden Verordnungen im Wortlaut finden Sie unter www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen