Weitere Corona-Einschränkungen
Änderungen im öffentlichen Raum, in Gastronomie und Schulen. Der Kreis Offenbach hat weitere Allgemeinverfügungen erlassen:
Mit weiteren Allgemeinverfügungen reagiert der Kreis Offenbach auf das steigende Infektionsgeschehen. Am Donnerstag, 15. Oktober, meldete das Gesundheitsamt 39 Neuinfizierte mit SARS-CoV-2. Aktuell sind 271 Personen aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der Neuinfizierten innerhalb der letzten sieben Tage liegt umgerechnet auf 100.000 Einwohner bei einem Wert von 48,1. Seit dem vergangenen Wochenende überschreitet der Kreis Offenbach konstant den zweiten Warnschwellenwert von 35 und nähert sich der dritten Eskalationsstufe von 50.
Die Allgemeinverfügungen des Kreises Offenbach sehen vor:
- Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, in Gruppen von höchstens fünf Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet.
- Diese Regelung gilt auch bei Besuchen von Restaurants, Cafés, Bars und Veranstaltungen. Für Zusammenkünfte im privaten Bereich wird empfohlen, sich an die Vorgaben für den öffentlichen Raum zu orientieren und beispielsweise größere Feiern zu verschieben.
- Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist verboten. Ausgenommen sind Gaststätten einschließlich Außengastronomie während der jeweiligen Öffnungszeiten.
- Für die Gastronomie wird ab Sonntag, 18. Oktober 2020 eine Sperrstunde von 23:00 bis 6:00 Uhr eingeführt.
Die Allgemeinverfügung mit den Punkten 1 bis 3 tritt am Samstag, 17. Oktober 2020 um 0:00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich Sonntag, 1. November 2020, 24:00 Uhr. Diese ergänzt die bereits bestehende Allgemeinverfügung vom 10. Oktober 2020.
Zusätzlich tritt eine weitere Allgemeinverfügung ab Montag, 19. Oktober 2020, für zwei Wochen in Kraft. Demnach gilt an den Schulen:
- Ab der fünften Klasse besteht in den weiterführenden Schulen auch im Unterricht eine Maskenpflicht.
- Sportunterricht findet an allen Schulen nur kontaktlos statt. Ab der fünften Klasse darf dieser zusätzlich nur im Freien stattfinden. Kontaktlos bedeutet mit mindestens 1,5 Meter Abstand.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie auf der Webseite des Kreis Offenbach.
Bleiben Sie gesund!